URUGUAY – Sterbehilfe nach fünfjähriger Debatte legalisiert
08. Januar 2026
Gastbeitrag von Florencia Salgueiro Rubio*
Nach mehr als fünf Jahren gesetzgeberischer Debatten, zivilgesellschaftlicher Lobbyarbeit und anhaltender öffentlicher Diskussionen hat Uruguay die Sterbehilfe legalisiert und ist damit das erste Land Lateinamerikas, das ein solches Gesetz verabschiedet hat[1]. Das «Ley N° 20431, Ley de Muerte Digna; Eutanasia» trat am 24. Oktober 2025 in Kraft.
Vom Entwurf zum Gesetz: der Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wurde erstmals im März 2020, im ersten Monat der Amtszeit des konservativen Präsidenten Luis Lacalle Pou, eingebracht, die parlamentarische Diskussion musste jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden. Nach einer zweijährigen Debatte wurde er 2022 vom uruguayischen Unterhaus (Abgeordnetenkammer) mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Initiative scheiterte jedoch im Senat, wo sie von einer konservativen Mehrheit blockiert wurde, und wurde schliesslich mit Ende der Legislaturperiode 2024 archiviert. Der gleiche Gesetzentwurf wurde im März 2025 erneut eingebracht, als der linksgerichtete Yamandú Orsi Präsident wurde und die neue Legislaturperiode begann. Im August wurde die Vorlage mit 64 von 99 Stimmen erneut im Unterhaus verabschiedet und erhielt schliesslich am 15. Oktober 2025 mit 20 von 31 Stimmen die endgültige Zustimmung im Senat. Am Ende dieses Prozesses hatte das Gesetz breite, parteiübergreifende Unterstützung gefunden, insbesondere von linksgerichteten und gemässigten Abgeordneten.
Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens erreichte der Gesetzentwurf einen hohen Konsens und bezog erfolgreich eine Vielzahl von Standpunkten mit ein. Es wurden Stellungnahmen und Meinungen von Medizinern, akademischen Einrichtungen, religiösen Führern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und internationalen Experten angehört. Die öffentliche Meinung stand der Legalisierung der Sterbehilfe durchwegs positiv gegenüber, was die seit langem bestehende liberale Ausrichtung Uruguays widerspiegelt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine starke Gegnerschaft gab. So torpedierten etwa die katholische Kirche, evangelikale Organisationen und konservative politische und gesellschaftliche Führer die Legalisierung der Sterbehilfe immer wieder. Ihre Argumente konzentrierten sich insbesondere auf angebliche Mängel in der Palliativversorgung, obschon Uruguay über die fortschrittlichsten Standards in Lateinamerika verfügt, auf die Ablehnung der Selbstbestimmung von Menschen mit unheilbaren Krankheiten über ihren eigenen Körper und auf die Weigerung, Diskussionen darüber zu führen, ob die Lebensqualität zuweilen Vorrang vor der blossen Verlängerung des Lebens haben kann.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Empatía Uruguay und MADU (Muerte Asistida Digna en Uruguay) prägten sowohl die öffentliche Meinung als auch die politische Umsetzbarkeit des Gesetzes. Durch ihre Lobbyarbeit trugen sie dazu bei, dass die Öffentlichkeit Sterbehilfe zunehmend als regulierte medizinische Praxis und nicht als ethischen Bruch verstand, und konnten so Ängsten vor Missbrauch oder einem Zusammenbruch der Institutionen entgegenwirken. Durch die Kombination internationaler Erkenntnisse mit umsichtig präsentierten persönlichen Geschichten von betroffenen Patienten und Familien machten diese Organisationen die negativen Auswirkungen und den Preis der menschlichen Verzweiflung aufgrund des bestehenden Rechtsrahmens sichtbar. Obwohl der Einsatz persönlicher Geschichten ethisch heikel sein kann, erwies sie sich in diesem Fall als wirksam, um zu zeigen, wie der Status quo vermeidbares Leiden und ungleichen Zugang zu Würde am Lebensende verursachte.
Was das «Ley de Muerte Digna» festlegt
Über die politische Debatte hinaus legt das Gesetz genaue Kriterien für den Zugang zum Sterbehilfeverfahren fest. Antragsteller müssen volljährig und urteilsfähig sowie entweder uruguayische Staatsbürger sein oder seit mindestens einem Jahr im Land leben. Darüber hinaus muss die Person an einer zum Tode führenden oder einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden, die zu einer extremen Verschlechterung der Lebensqualität führt, die unerträgliche Schmerzen oder Leiden mit sich bringt und bei der keine realistische Aussicht auf Genesung besteht.
Das Verfahren beinhaltet mehrere Absicherungen. Zwei voneinander unabhängige Ärzte müssen die Diagnose und die Erfüllung der Zulassungskriterien bestätigen. Bei Uneinigkeit wird ein medizinischer Ausschuss einberufen, um den Antrag auf Sterbehilfe zu prüfen. Sobald die Diagnose bestätigt ist, müssen zwei Zeugen attestieren, dass die Entscheidung frei und ohne Druck von aussen getroffen wurde. Um sicherzustellen, dass der Patient genügend Zeit zum Nachdenken hat, darf das Verfahren nicht vor Ablauf von zehn Tagen abgeschlossen werden. Die Person kann ihren Antrag jederzeit ohne formelle Anforderungen zurückziehen.
Das Gesetz schützt auch die Gewissensfreiheit von Gesundheitsfachkräften. Ärzte und Pflegende haben ein Verweigerungsrecht und dürfen die Teilnahme an Sterbehilfeverfahren aus Gewissensgründen ablehnen. Gesundheitseinrichtungen hingegen dürfen den Antrag eines Patienten nicht aufgrund ihrer religiösen oder ideologischen Ausrichtung ablehnen.
Was als Nächstes geschieht
Das Sterbehilfegesetz für Uruguay wurde zwar verabschiedet, doch die grössten Herausforderungen liegen in seiner Umsetzung. Das Gesundheitsministerium muss innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes Ausführungsbestimmungen erlassen, welche jedoch noch nicht veröffentlicht wurden. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, gleichen Zugang im ganzen Land zu gewährleisten, insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Montevideo, wo die Ressourcen im Gesundheitswesen begrenzter sind. Darüber hinaus haben konservative Gruppen bereits ihre Absicht angekündigt, das Gesetz durch ein Referendum anzufechten, was die Umsetzung noch weiter verzögern und sowohl Patienten als auch Gesundheitsfachkräfte trotz weiterhin grosser öffentlicher Unterstützung entmutigen könnte.
Die praktischen Auswirkungen des Gesetzes werden erst nach seiner Umsetzung sichtbar werden, doch die Verabschiedung allein hat bereits Diskussionen über die Grenzen Uruguays hinaus beeinflusst und regionale Debatten über Würde, Autonomie und Entscheidungen am Lebensende neu geprägt. Dadurch entstand in der ganzen Region neuer Raum für durchdachte, auf Rechten basierende Diskussionen.
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* Florencia Salgueiro Rubio ist Aktivistin für den Verein «Empatía Uruguay», einer Gruppe von Bürgern, Politaktivisten verschiedener Parteien und Sektoren, Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen, Fachleuten und führenden Vertretern unterschiedlicher Ideologien und Weltanschauungen, die ein gemeinsames Ziel verbindet: möglichst viel Unterstützung zu gewinnen, um ein würdevolles Sterben in Uruguay zu verwirklichen.
[1] Während Kolumbien und Ecuador die Sterbehilfe durch Gerichtsentscheidungen entkriminalisierten und Peru dies für einen Einzelfall (Ana Estrada) tat, ist Uruguay das erste Land in Lateinamerika, dessen Kongress ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedete.