Mitgliedschaft

Lesen Sie bitte zuerst sorgfältig die Informationsbroschüre.

Mitglied bei DIGNITAS können grundsätzlich alle volljährigen Personen werden, auch wenn sie nicht in der Schweiz wohnen und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass DIGNITAS seinen Mitgliedern aus rechtlichen Gründen nur auf Schweizer Staatsgebiet die angebotenen Hilfestellungen leisten kann.

Die Mitglieder haben Anspruch auf eine in der Schweiz rechtlich wirksame Patientenverfügung, auf Sterbebegleitung sowie auf Hilfe bei einem freigewählten Tod. Ausserdem haben sie Anspruch auf Beratung im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins, wenn es um ihre Menschenwürde im Leben und im Sterben geht. DIGNITAS legt grossen Wert darauf, seinen Mitgliedern Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung zu stellen, denen Menschlichkeit viel bedeutet. Die Devise «Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist ein Versprechen.

Für den Beitritt zu DIGNITAS muss lediglich die Beitrittserklärung ausgefüllt werden. Lesen Sie bitte davor sorgfältig die Informationsbroschüre. Diese Beitrittserklärung ist verbindlich und Sie verpflichten sich zur Zahlung der einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 220.– sowie der Minimal-Jahresgebühr von CHF 80.–. Wir senden Ihnen eine Bestätigung für die Registrierung Ihrer Mitgliedschaft.

Bedingungen für den Beitritt:

Einmalige Eintrittsgebühr Schweizer Franken (CHF) 220.–; die Jahresgebühr wird vom Mitglied selbst festgesetzt, nach seinen persönlichen Verhältnissen, die minimale Jahresgebühr beträgt jedoch CHF 80.–.

Beitrittserklärung zu DIGNITAS

Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden bei DIGNITAS in der Schweiz nicht mehr direkt als Mitglieder aufgenommen. Zugang zu den Dienstleistungen von DIGNITAS erfolgt ausschliesslich über die Mitgliedschaft bei DIGNITAS-Deutschland. Bitte wenden Sie sich direkt an DIGNITAS-Deutschland.

Mitgliedschaft für Personen mit Wohnsitz in Deutschland

Am 26. September 2005 wurde in Hannover der Verein «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» («Dignitas-Deutschland») gegründet, ein in Hannover eingetragener Verein deutschen Rechts. Dignitas-Deutschland hat sich seit seiner Gründung engagiert dafür eingesetzt, dass die von den Bürgern errichteten Patientenverfügungen einklagbar und durchsetzbar sind, und dass professionelle Freitodbegleitungen auch in Deutschland möglich sind.

Der Verein unterstützt mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin, dass diese ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können. Schliesslich steht der Verein auch Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von Dignitas-Deutschland regelmässig beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland? Dann fordern Sie bitte Ihre Unterlagen für die Mitgliedschaft bei Dignitas-Deutschland an.
E-Mail: dignitas@dignitas.de
Website: www.dignitas.de

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