Informations-Broschüre
Nachfolgend finden Sie den Inhalt der Informations-Broschüre. Sie steht auch als PDF zum Download zur Verfügung. Bitte lesen Sie sie sorgfältig.
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland besteht separates Informationsmaterial. Bitte kontaktieren Sie Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.
Übersicht
Ziel und Zweck von Dignitas
Die Dignitas-Patientenverfügung
Legale Freitodbegleitung mit Dignitas
Die rechtliche Grundlage
Die Menschen hinter Dignitas
Die Mitgliedschaft bei Dignitas
Mitgliedschaft für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Mitgliedschaft Dignitas-Schweiz
Vorbereitung einer Freitodbegleitung
Dokumentation Gesuch
Das provisorische grüne Licht
Vorbereitung einer Freitodbegleitung für Personen in der Schweiz
Planung der Freitodbegleitung
Ablauf der Freitodbegleitung
Begleitung durch Angehörige
Dignitas hat langjährige Erfahrung
Herausforderungen
Ein Wort zu religiösen Fragen
Information über die Kosten im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung mit Dignitas
Ziel und Zweck von DIGNITAS
Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (kurz: «DIGNITAS») wurde am 17. Mai 1998 auf der Forch (bei Zürich) gegründet. Die Orga-nisation, welche keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt, hat statutengemäss den Zweck, ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern und diese Werte auch weiteren Personen zugutekommen zu lassen. DIGNITAS verfolgt dieses Ziel, indem Mitgliedern im Rahmen der Möglichkeiten durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Unterstützung geleistet wird.
Diesem Zweck entsprechend umfasst die Tätigkeit von DIGNITAS unter anderem:
• Beratung zu allen Fragen rund um das Lebensende
• Zusammenarbeit mit Ärzten, Kliniken und anderen Organisationen
• Durchsetzung der Patientenverfügung und der Patientenrechte
• Suizid- und Suizidversuchs-Prävention
• Unterstützung bei Konflikten mit Behörden, mit der Leitung von Alters- und Pflegeheimen und nicht frei gewählten Ärzten
• Rechtsfortentwicklung in Fragen «der letzten Dinge»
• Freitodbegleitung
Für eine einmalige Eintrittsgebühr von Schweizer Franken (CHF) 220.– und einen jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens CHF 80.– (die Höhe liegt im Ermessen des Mitgliedes) erhält man Zugang zu den Dienstleistungen von DIGNITAS. Darüber hinaus unterstützt man den Verein in seinem Engagement zur Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte im Leben und im Sterben.
Überschüsse seiner Rechnung investiert DIGNITAS in den Ausbau seiner Dienstleistungen, insbesondere in die Beratung, internationale Rechtsfortentwicklung und Suizidversuchs-Prävention.
Die DIGNITAS-Patientenverfügung
Viele Menschen möchten nicht in einem hoffnungslosen Zustand künstlich am Leben gehalten werden. Sie wollen sinnlose Operationen und Therapien vermeiden. Sie möchten den Jahren mehr Leben, nicht dem Leben mehr Jahre geben.
Eine rechtlich durchsetzbare Patientenverfügung bietet Schutz und Hilfe in solchen Situationen. Sie bringt den Willen von Menschen zum Ausdruck, wenn diese ihn nicht mehr selbst äussern können.
Dazu gehört einerseits ein verbindlicher, unmissverständlicher und von Experten verfasster Text. Andererseits eine Organisation wie DIGNITAS, welche dafür sorgen kann, dass die Patientenverfügung – notfalls auch gegen Widerstand – durchgesetzt wird.
DIGNITAS bietet Mitgliedern für die Dauer ihrer Mitgliedschaft eine in der Schweiz rechtlich wirksame Patientenverfügung, die von Ärzten, Ärztinnen und dem Pflegepersonal respektiert werden muss. Wenn notwendig, kann DIGNITAS seine Mitglieder bei der Durchsetzung der Patientenverfügung unterstützen, etwa durch das Herbeiziehen eines Rechtsanwalts.
Da Patientenverfügungen eng mit dem Recht des Landes zusammenhängen, in dem sie ausgegeben werden, kann diese Dienstleistung grundsätzlich nur für das Gebiet der Schweiz garantiert werden.
Legale Freitodbegleitung mit DIGNITAS
Im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung kann DIGNITAS seinen Mitgliedern eine Freitodbegleitung ermöglichen.
DIGNITAS verfügt über langjährige Erfahrung. Unsere geschulten Mitarbeitenden klären zusammen mit Ärztinnen und Ärzten ab, ob die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung gegeben sind und der Sterbewunsch dem erklärten Willen des Mitglieds entspricht. Dabei ist insbesondere wichtig, festzustellen, dass die Urteilsfähigkeit des Mitglieds in keiner Weise eingeschränkt ist, sowie ob allenfalls nahestehende Personen oder Dritte das Mitglied aus irgendwelchen Gründen zu einem Freitod drängen.
DIGNITAS beschafft das für die Freitodbegleitung notwendige letale Medikament, bei dem es sich um ein schnell wirkendes Barbiturat handelt.
Jeder zulässige Einsatz eines solchen Medikaments setzt ein ärztliches Rezept eines Schweizer Arztes voraus. Wer in der Schweiz wohnt, fragt zuerst seinen Arzt, ob er das Rezept ausstellt. Oft sind heute die jeweiligen Hausärzte dazu bereit.
Andernfalls oder für Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, kann sich DIGNITAS auf ein Netzwerk von unabhängigen Schweizer Ärztinnen und Ärzten stützen. Nach Vorprüfung eines schriftlichen Ersuchens und persönlichen Begegnungen eines Arztes mit dem Mitglied, kann dieser das Rezept zuhanden von DIGNITAS ausstellen, wenn er sich vom Vorhandensein der Voraussetzungen für die gewünschte Freitodbegleitung überzeugt hat. Bei einer solchen Begleitung sind immer zwei DIGNITAS-Mitarbeitende anwesend.
DIGNITAS ist es wichtig, dass Menschen, die «gehen möchten», ihre Angehörigen und Nahestehende frühzeitig mit in die Vorbereitung einbeziehen. DIGNITAS-Gründer Ludwig A. Minelli (1932–2025) pflegte zu sagen: «Man soll nicht auf eine grosse Reise gehen, ohne sorgfältige Vorbereitung und ohne sich gebührend von seinen Liebsten verabschiedet zu haben.»
Die Erfahrung zeigt, dass nur ein kleiner Teil unserer Mitglieder die Dienste für eine Freitodbegleitung jemals in Anspruch nimmt. Das Wissen um die Möglichkeit vermittelt ihnen die Sicherheit, im Falle eines aussichtslosen langen Leidens sagen zu können: «Jetzt habe ich genug: Ich will sterben können.» Dieses Gefühl ist etwas ausserordentlich Wichtiges für mündige Menschen.
Die rechtliche Grundlage
Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) lautet:
«Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Dies bedeutet: Wer ohne selbstsüchtige Motive Hilfe zum Suizid leistet, handelt legal. Die betroffene Person muss dazu urteilsfähig und in der Lage sein, die Handlung selbst auszuführen, die den Tod herbeiführt.
Die Menschen hinter DIGNITAS
Gegründet wurde DIGNITAS von Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli (1932-2025). Die Vereins- und Organisationsstrukturen von DIGNITAS sind bewusst so gewählt worden, dass konfliktfrei und effizient gearbeitet werden kann und alle Kräfte in den Dienst der Mitglieder gestellt werden.
Bei DIGNITAS sorgt die Vereinsleitung zusammen mit dem Generalsekretär dafür, dass die operative Tätigkeit des Vereins statutengemäss funktioniert. Für Fachfragen steht ihnen ein Kuratorium beratend zur Seite.
Ein Team von engagierten und erfahrenen Mitarbeitenden steht für Beratung sowie für alle Fragen zu Mitgliedschaft, Patientenverfügung, Freitodbegleitung usw. zur Verfügung.
DIGNITAS sorgt für entsprechende Weiterbildung sowie die Ausbildung neuer Team-Mitglieder. DIGNITAS legt grossen Wert darauf, seinen Mitgliedern Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung zu stellen, denen Menschlichkeit viel bedeutet.
Die Mitgliedschaft bei DIGNITAS
Eine kleine Gruppe von Aktivmitgliedern bildet die Generalversammlung und damit die Basis des Vereins. Sie erlassen die Statuten und setzen die Ziele, für welche DIGNITAS eintritt. Sie wacht darüber, dass diese verwirklicht werden.
Mitglied bei DIGNITAS können grundsätzlich alle volljährigen Personen werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz und ihrer Staatsangehörigkeit. Jedoch kann DIGNITAS seinen Mitgliedern aus rechtlichen Gründen Unterstützung bei der Durchsetzung von Patientenverfügungen sowie Freitodbegleitungen nur auf Schweizer Staatsgebiet leisten.
Im Rahmen des Rechts und der Möglichkeiten von DIGNITAS haben die Mitglieder Anspruch auf eine in der Schweiz rechtlich wirksame Patientenverfügung sowie auf eine Freitodbegleitung in der Schweiz. Ausserdem haben sie Anspruch auf Beratung, wenn es um ihre Menschenwürde im Leben und am Lebensende geht.
Für den Beitritt zu Dignitas müssen die Beitrittserklärung ausgefüllt sowie die entsprechende Zahlung überwiesen werden.
Mitgliedschaft für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Am 26. September 2005 wurde in Hannover der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» («DIGNITAS-Deutschland») gegründet, ein in Hannover eingetragener Verein deutschen Rechts. DIGNITAS-Deutschland hat sich seit seiner Gründung engagiert dafür eingesetzt, dass die von den Bürgern errichteten Patientenverfügungen einklagbar und durchsetzbar sind, und dass professionelle Freitodbegleitungen auch in Deutschland möglich sind.
Der Verein unterstützt mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin, dass diese ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können. Schliesslich steht der Verein auch Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von DIGNITAS-Deutschland regelmässig beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland? Dann fordern Sie bitte Ihre Unterlagen für die Mitgliedschaft bei DIGNITAS-Deutschland an.
Kontakt:
DIGNITAS – Menschenwürdig leben –
Menschenwürdig sterben (Sektion
Deutschland) e.V.
Schmiedestr. 39
30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 336 2344
Telefax: +49 (0)511 336 2682
E-Mail: dignitas@dignitas.de
Internet: www.dignitas.de
DIGNITAS-Schweiz nimmt grundsätzlich keine in Deutschland wohnhaften Personen als Mitglieder auf.
Mitgliedschaft DIGNITAS-Schweiz
Einmalige Eintrittsgebühr:
Schweizer Franken (CHF) 220.–
Mindest-Jahresbeitrag:
Schweizer Franken (CHF) 80.–
Beitrittserklärung zu Dignitas
Vorbereitung einer Freitodbegleitung
Damit die Möglichkeit des begleiteten Freitodes in Anspruch genommen werden kann, muss jemand
• Mitglied von DIGNITAS sein,
• bis zum Zeitpunkt der Freitodbegleitung urteilsfähig sein,
• über minimale körperliche Aktionsfähigkeit verfügen,
• und sich in die Schweiz begeben können.
Die Vorbereitung einer Freitodbegleitung ist ein Schritt-für-Schritt-Prozess, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Nach jedem Schritt werden Fragen zum weiteren Vorgehen beantwortet und Einzelheiten besprochen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass sich Mitglieder auf diesen Prozess einlassen und die Verantwortung dafür übernehmen. Der Sterbewunsch muss durch anhaltendes und unerträgliches Leiden begründet sein. Unerträgliches Leiden kann zum Beispiel entstehen aufgrund
• einer schweren Krankheit,
• einer unzumutbaren Beeinträchtigung,
• nicht beherrschbaren Schmerzen,
• einer langanhaltenden und/oder wiederkehrenden psychischen Erkrankung.
Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und anhaltend sein. Das heisst, die betreffenden Mitglieder haben sich mit ihrem Leiden und den Möglichkeiten, dieses zu lindern, auseinandergesetzt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann in einem ersten Schritt ein schriftliches Gesuch um Freitodbegleitung mit Dokumentation wie nachfolgend beschrieben an DIGNITAS gesandt werden. Dieses kann auch zusammen mit der Beitrittserklärung eingereicht werden.
Erfahrungsgemäss muss mit einer Vorbereitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Die Zeitspanne ist weitgehend davon abhängig, wie schnell die benötigten Dokumente in der geforderten Qualität beigebracht werden können.
Jede Leidenssituation ist anders. Je nach Krankheits- und Beschwerdebild kann sich im Laufe des Prozesses zeigen, dass weitere Abklärungen und Unterlagen notwendig sind und sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Dokumentation Gesuch
Ein Gesuch besteht aus den folgenden drei Teilen:
- Ein datierter und unterschriebener Brief (möglichst maschinengeschrieben), in welchem das betreffende Mitglied seinen Sterbewunsch beschreibt, DIGNITAS ausdrücklich um die Vorbereitung einer Freitodbegleitung ersucht und zu folgenden Fragen Stellung nimmt:
• Wie wird die derzeitige Situation erlebt und welche Einschränkungen bestehen im Alltag?
• Gibt es in Anbetracht des Verlaufs und der Prognose des Leidens noch Optionen? Kann sich das betreffende Mitglied vorstellen, diese in Anspruch zu nehmen? Wenn nicht, weshalb?
• Welche Alternativen zur Freitodbegleitung sind bekannt und weshalb wird einer Freitodbegleitung der Vorzug gegeben? - Ein separater, detaillierter Lebensbericht. Dieser soll sich nicht nur auf die Leidensgeschichte beziehen, sondern auch Aufschluss darüber geben, wie das betreffende Mitglied das Leben bis anhin gestaltet hat. Insbesondere soll er über folgende Aspekte des Lebens informieren:
• Kindheit, Schulzeit
• Ausbildung, Berufsleben
• Familie
• andere wichtige Ereignisse im Leben
• die derzeitige Wohnsituation
• den Grad der Selbstständigkeit
• familiäre und andere soziale Kontakte
• wer den Sterbewunsch kennt, unterstützt oder ablehnt
• und wer das betreffende Mitglied in die Schweiz begleiten würde. - Medizinische Berichte von (behandelnden) Ärzten, welche über Diagnosen, Beginn, Verlauf und den aktuellen Stand der Erkrankung(en) Auskunft geben und die damit verbundenen Einschränkungen beschreiben. Diese Berichte müssen weder an DIGNITAS adressiert sein, noch muss ein Grund angegeben werden, wozu man diese haben möchte. Es wird weder die Zustimmung des Arztes benötigt, noch muss dieser den Sterbewunsch kennen oder beurteilen. Zu beachten ist, dass:
• alle Seiten vorhanden (die Seitenzahlen fortlaufend) sind.
• alle Seiten gut leserlich sind.
• der jüngste Bericht nicht älter als 3-4 Monate ist.
• in den Berichten Bezeichnung, Facharztrichtung, Name und Adresse des Arztes ersichtlich sind.
• bei Berichten von Labor- oder bildgebenden Untersuchungen auch eine Interpretation der Befunde vorhanden ist.
Falls die Berichte nicht in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst sind, benötigen wir diese mit Übersetzung eines zertifizierten Übersetzers.
Es ist also wichtig, dass Sie sich schon während Ihrer Krankheitszeit Kopien Ihrer medizinischen Berichte für das eigene Krankendossier aushändigen lassen. Müssen solche Berichte erst im konkreten Fall beschafft werden, kann das zu Schwierigkeiten und Zeitverlust führen.
Das provisorische grüne Licht
Sobald DIGNITAS im Besitz des vollständigen Gesuches ist, kann dieses bearbeitet und zur Begutachtung an eine/n der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, die mit DIGNITAS zusammenarbeiten, weitergereicht werden. Stimmen diese einer Freitodbegleitung zu, teilt DIGNITAS dies dem Mitglied als «provisorisches grünes Licht» mit.
Das provisorische grüne Licht ist eine vorläufige Zusage eines Arztes, die sich auf das Gesuch mit den medizinischen Berichten stützt. Der definitive Entscheid bleibt jedoch stets bis zu einer persönlichen Konsultation durch einen Arzt oder eine Ärztin vorbehalten.
Vorbereitung einer Freitodbegleitung für Personen in der Schweiz
In der Schweiz wohnhaften Mitgliedern empfehlen wir, die Möglichkeit einer Freitodbegleitung zunächst mit ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt zu besprechen. Grundsätzlich kann jeder Schweizer Arzt mit Berufsausübungsbewilligung – unabhängig von seinem Fachgebiet – Gesuche für eine Freitodbegleitung prüfen und entscheiden, ob er bereit ist, im konkreten Fall ein Rezept für das tödliche Medikament auszustellen und somit provisorisches grünes Licht zu erteilen.
Planung der Freitodbegleitung
Hat der Arzt provisorisches grünes Licht gegeben, informieren wir das Mitglied darüber. Wenn sich das Mitglied für eine Freitodbegleitung entscheidet, wird das weitere Vorgehen in Bezug auf notwendige Dokumente, Anreise, Aufenthalt und persönliche Arztgespräche besprochen. Für den Aufenthalt in der Schweiz müssen in der Regel mehrere Tage eingeplant werden.
Erst wenn alles geklärt ist, reisen Mitglieder aus dem Ausland in die Schweiz, wo die Freitodbegleitung in dafür vorgesehenen Räumen durchgeführt werden kann.
Dies, sofern der zu konsultierende Schweizer Arzt nach dem zweiten persönlichen Gespräch seine Zustimmung bestätigt, und das Rezept ausstellt.
Das für die Freitodbegleitung verwendete Medikament ist Natrium-Pentobarbital (NaP), ein bewährtes Schlaf- und Narkosemittel. Es steht auf der Liste der Betäubungsmittel. Daher ist der Umgang mit diesem Medikament stark reglementiert. In der Schweiz ist es nur mit Rezept eines Arztes mit Berufsausübungsbewilligung erhältlich. Dieser Arzt muss die Krankengeschichte des Mitglieds kennen, und es persönlich getroffen haben.
Da der Transport von NaP über die Landesgrenze den Tatbestand des Betäubungsmittel-Schmuggels erfüllt, darf niemand damit ins Ausland reisen.
Ablauf der Freitodbegleitung
Die Mitarbeitenden von DIGNITAS holen das Medikament ab und bringen es zum vereinbarten Termin mit.
Nach Ankunft des Mitgliedes und der Angehörigen werden der Ablauf besprochen sowie letzte Fragen geklärt. Selbstverständlich kann das Mitglied die Freitodbegleitung vor Einnahme des NaP jederzeit abbrechen.
Bevor das letzte Medikament eingenommen werden kann, erhält das Mitglied ein Mittel zur Vorbereitung des Magens. Danach kann ein Glas mit Flüssigkeit getrunken werden, in dem NaP aufgelöst worden ist.
Wer nicht mehr schlucken kann, hat die Möglichkeit, das Medikament als Infusion zu erhalten. In jedem Fall muss das Mitglied den letzten Akt (Trinken oder Auslösen der Infusion) immer selbst vornehmen. Ist dies nicht möglich, kann DIGNITAS keine Freitodbegleitung durchführen.
Anschliessend an die Einnahme schläft das Mitglied innerhalb von wenigen Minuten ein und fällt in ein tiefes Koma. Nach einiger Zeit wird die Atmung flacher und setzt schliesslich aus. Dadurch tritt dann friedlich und schmerzfrei der Tod ein. Ein so verstorbenes Mitglied hat zuletzt zu seiner Ehegattin gesagt: «Mir ist so wohl. Alles ist so leicht.» Auch Angehörige nehmen den Vorgang als sehr würdig und friedlich wahr. Dazu trägt auch die einfühlsame Begleitung durch die DIGNITAS-Mitarbeitenden entscheidend bei.
Begleitung durch Angehörige
Die Vorbereitung einer Freitodbegleitung ist sowohl für das Mitglied als auch für dessen Angehörige ein bedeutsamer Prozess. Familie und Freunde sollen von Anfang an einbezogen werden.
Häufig kommt es vor, dass Angehörige, die dem Wunsch nach einem selbstbestimmen Lebensende anfangs ablehnend gegenüberstehen, im Laufe des Prozesses ihre Meinung ändern und das Mitglied schliesslich auf seinem letzten Weg begleiten. DIGNITAS be-grüsst es ausdrücklich, wenn Angehörige bei einer Freitodbegleitung anwesend sind.
Ein gemeinsames Abschiednehmen ermöglicht eine bessere Verarbeitung eines Verlusts.
DIGNITAS ist auch nach einer Freitodbegleitung für involvierte Angehörige da.
DIGNITAS hat langjährige Erfahrung
DIGNITAS hat seit seiner Gründung 1998 viele Menschen bei ihrer selbstbestimmten Leidens- und Lebensbeendigung unterstützt. DIGNITAS steht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten allen Menschen offen – unabhängig von deren Wohnort, Staatsbürgerschaft oder Glauben und Religionszugehörigkeit.
Lange nicht alle Mitglieder von DIGNITAS, die eine Freitodbegleitung vorbereiten lassen, nehmen diese dann wirklich auch in Anspruch. Einige können loslassen, nachdem sie das provisorische grüne Licht erhalten haben.
Durch das Wissen um einen legalen und sicheren «letzten Ausweg» bekommen Menschen oft wieder Lebensqualität zurück. Sie können sich dadurch von Gedanken über unbegleitete Suizide distanzieren.
DIGNITAS und die Freiheit über Art und Zeitpunkt des eigenen Leidens- und Lebensendes zu bestimmen, haben somit lebensverlängernde und suizidversuchspräventive Wirkung.
Ein markantes Beispiel dafür ist der Fall eines unserer Mitglieder, das an Multipler Sklerose (MS) litt, und von einem mit uns kooperierenden Arzt das provisorische grüne Licht erhielt. Einige Zeit danach schrieb es an DIGNITAS, dass es ihm nun viel besser ginge. Es hatte plötzlich wieder eine Perspektive.
Menschen kontaktieren DIGNITAS in ganz unterschiedlichen Situationen. Dementsprechend berät DIGNITAS individuell und sucht zusammen mit der betroffenen Person nach einer der jeweiligen Situation angemessenen Lösung – zum Leben hin und zu weiteren Wahlmöglichkeiten, z.B. der palliativen Sedierung.
Herausforderungen
Der langjährige Einsatz von DIGNITAS für Themen wie zum Beispiel die Enttabuisierung des Suizids wurde und wird immer wieder kritisiert und kontrovers diskutiert.
Für DIGNITAS stehen das Respektieren der menschlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts sowie die Eigenverantwortung des einzelnen Menschen im Vordergrund.
Wichtig ist DIGNITAS auch die Stellungnahme zu Herausforderungen, die damit
im Zusammenhang stehen:
• die Frage nach der Suizidprävention und der Suizidversuchs-Prävention;
• die Frage, ob eine Dienstleistung nur für Inländer oder auch für Ausländer erbracht werden soll;
• die Frage, ob und bis wann eine Freitodbegleitung bei fortschreitenden Demenzerkrankungen möglich ist;
• die Frage, ob auch Menschen mit psychischen Diagnosen (beispielsweise Schizophrenie oder Depression) Zugang zu einer Freitodbegleitung haben sollen;
• die Frage, ob Freitodbegleitungen auch Menschen offen stehen sollen, die «lebenssatt» sind.
DIGNITAS befasst sich intensiv mit Fragen der Suizidversuchs-Prävention. Weltweit sterben jährlich hunderttausende Menschen durch Suizid. Weit mehr erleiden durch gescheiterte Suizidversuche schwere körperliche, geistige und seelische Schäden. Das hat weitere Folgen für ihre Familien oder Dritte wie zum Beispiel Lokführer, das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft. Wichtig ist, dass das Suizidgeschehen aus dem Tabu-Bereich herausgelöst und offen diskutiert wird. Ähnlich wie bei Fragen des Schwangerschaftsabbruchs.
DIGNITAS ist der Auffassung, es sei nicht vertretbar, bei schwer leidenden Menschen aufgrund ihres Wohnsitzes eine Unterscheidung zu machen. Dies würde einer unzulässigen Diskriminierung und somit einer Verletzung von Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gleichkommen.
Auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (z.B. Demenz, Alzheimer etc.) steht die Möglichkeit einer Freitodbegleitung offen, solange sie noch urteilsfähig sind. Das entsprechende Zeitfenster ist für jeden Menschen individuell.
Menschen mit psychischen Diagnosen können urteilsfähig sein. Deshalb sollen auch sie, wenn möglich, Zugang zu einer Freitodbegleitung erhalten können. Dasselbe gilt für Menschen ohne schwere Krankheit, die aus Gründen ihres hohen Alters ihr Leben, das ihnen zu beschwerlich geworden ist, beenden möchten.
Ein Wort zu religiösen Fragen
Nur selten sind es Interessierte oder Mitglieder, die religiöse Fragen im Zusammenhang mit Freitodbegleitungen ansprechen. Vielmehr wird dies von Kirchenvertretern in der öffentlichen Diskussion aufgeworfen und kontrovers diskutiert. DIGNITAS hat Freitodbegleitungen für Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit und Glaubensrichtung durchgeführt. Manchmal war ein Geistlicher unter den dem Mitglied nahestehenden Personen anwesend.
Das menschliche Bedürfnis nach Unterstützung zur persönlichen Selbstbestimmung und Wahlfreiheit steht für DIGNITAS im Mittelpunkt.
Information über die Kosten im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung mit DIGNITAS
- Die Vorbereitung einer Freitodbegleitung
Bereits die Vorbereitung einer Freitodbegleitung für ein DIGNITAS-Mitglied bis zur Erlangung des «provisorischen grünen Lichts» (= ein Arzt sagt grundsätzlich ein Rezept zu, behält sich den letzten Entscheid aber bis zu einer Konsultation vor) verursacht DIGNITAS einen hohen administrativen Aufwand. Dafür wird dem Mitglied aufgrund der Statuten ein besonderer Mitgliederbeitrag von CHF 4’000.– in Rechnung gestellt, welcher im Voraus beglichen werden muss. Eine Garantie für eine Freitodbegleitung ist damit aus rechtlichen Gründen jedoch nicht verbunden.
- Der Arztbesuch
Sofern ein schweizerischer Arzt, der mit DIGNITAS zusammenarbeitet, in Anspruch genommen werden muss, um mit einem Mitglied zu sprechen und anschliessend das Rezept für das Mittel zu schreiben, fallen weitere Kosten an. Zwei eingehende Gespräche mit diesem Arzt und die damit verbundenen administrativen Aufwendungen verursachen Kosten von CHF 1’000.–.
- Die Kosten der Durchführung einer Freitodbegleitung
Bei der Durchführung von Freitodbegleitungen entstehen DIGNITAS ebenfalls Kosten, bspw. Entschädigung an die als Freitodbegleiter tätigen Personen. Um diese Kosten zu decken, ist für die Durchführung einer Freitodbegleitung ein weiterer besonderer Mitgliederbeitrag von CHF 2’500.– zu entrichten.
- Kosten für Bestattung und Verkehr mit Bestattungs- und Standesamts-Organen
Wenn Personen nicht an ihrem Wohnort, sondern bei DIGNITAS in der Schweiz versterben, fallen Kosten für die Leistungen der örtlichen Bestattungsorgane an. In der Regel wird eine Einäscherung in der Schweiz empfohlen; die Urne mit der Asche kann anschliessend ins Ausland versandt oder mitgenommen werden. Auch eine Aschenstreuung in der Schweiz ist möglich.
Die Kosten für die Leistungen der Bestatter bei einer Einäscherung belaufen sich einschliesslich der erforderlichen Transporte und Behördengebühren auf CHF 2’500.–.
DIGNITAS übernimmt auf Wunsch auch die Abwicklung der Behördengänge nach einem Sterbefall in der Schweiz. Für diese besondere Dienstleistung fällt ebenfalls ein besonderer Mitgliederbeitrag in der Höhe von CHF 1’000.– an, welcher den damit verbundenen Aufwand deckt.
Mitglieder, welche einen Termin für die Durchführung einer Freitodbegleitung vereinbaren, erhalten deshalb eine VorkasseRechnung mit den entsprechenden besonderen Mitgliederbeiträgen. Eine Freitodbegleitung kann nur erfolgen, wenn die DIGNITAS entstehenden Kosten und Auslagen gedeckt sind. Im Regelfall benötigt DIGNITAS somit für die Durchführung einer Freitodbegleitung einen Vorschuss von insgesamt CHF 11’000.–, wenn DIGNITAS auch die Bestattungsfragen regelt, respektive von insgesamt CHF 7’500.–, wenn DIGNITAS weder mit Behördengängen noch mit Bestattungsfragen zu tun hat.
Alle Beträge sind exklusiv Mehrwertsteuer. Änderung der Kosten vorbehalten.
Im Interesse eines ordentlichen Rechnungswesens werden deshalb den Mitgliedern für diese besonderen Dienstleistungen jeweils entsprechende Rechnungen zugestellt, die in der Regel durch Vorkasse zu begleichen sind.
Die Statuten von DIGNITAS sehen vor, dass Mitgliedern, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Beiträge reduziert oder erlassen werden können. Ermässigung oder Erlass müssen jeweils vorher vom Mitglied formell beantragt und mit DIGNITAS vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie DIGNITAS für entsprechende Informationen.