Voraussetzungen und Gesuch für eine FTB
Allgemeine Voraussetzungen
Gesuchsanleitung
Vorbereitung einer FTB für Personen in der Schweiz
Allgemeine Voraussetzungen
Damit die Möglichkeit des begleiteten Freitodes in Anspruch genommen werden kann, muss jemand
- Mitglied von DIGNITAS sein (Mitglied von Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland)
- urteilsfähig sein und
- über minimale körperliche Aktionsfähigkeit verfügen
Da die Mitwirkung eines schweizerischen Arztes für die Erlangung eines entsprechenden Medikamentes erforderlich ist, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine zum Tode führende Krankheit;
oder / und - eine unzumutbare Behinderung;
oder / und - nicht beherrschbare Schmerzen.
Wünscht das Mitglied eine Freitodbegleitung, richtet es ein entsprechendes schriftliches Gesuch an DIGNITAS. Dieses kann auch zusammen mit der Beitrittserklärung eingereicht werden. Erfahrungsgemäss muss für die Vorbereitung mit einer Dauer von ca. 3 Monaten (für Mitglieder die nicht in der Schweiz wohnhaft sind) gerechnet werden. Diese Zeitspanne ist weitgehend davon abhängig, wie schnell die benötigten Dokumente in der geforderten Qualität beigebracht werden können.
Gesuchsanleitung
Grundsätzlich besteht ein solches Gesuch um Vorbereitung einer Freitodbegleitung aus folgenden Unterlagen:
Ein persönlicher, datierter und unterschriebener Brief, möglichst nicht handschriftlich, in dem das Mitglied DIGNITAS ausdrücklich um Freitodbegleitung ersucht, und in dem es sowohl die Gründe für diese Absicht als auch die derzeitige gesundheitliche Situation schildert und wie es diese erlebt. Informationen, die darüber hinausgehen, können dem Lebensbericht beigefügt werden.
Ein Lebensbericht der über Kindheit, Schulzeit, Familie und wichtige Ereignisse im Leben informiert und auch darüber Auskunft gibt, wer den Sterbewunsch unterstützt und wer in die Schweiz mitkommen würde. Dieser Lebensbericht soll den Ärzten bei der Beurteilung des Gesuches helfen.
Mindestens ein aktueller und zwei bis drei ältere medizinische Berichte mit substantiellen Informationen über Anamnese, Diagnose, falls möglich Prognose und Behandlungen / Massnahmen. Das Datum des jüngsten Berichtes darf nicht länger als 3 – 4 Monate zurückliegen, und die Berichte sollten gut leserlich eingereicht werden.
Es ist also wichtig, dass jemand schon während seiner Krankheitszeit seine Ärzte und die Kliniken auffordert, ihm Kopien ihrer Berichte für das eigene Krankendossier auszuhändigen. Müssen solche Berichte erst im konkreten Fall beschafft werden, kann das zu Schwierigkeiten und Zeitverlust führen. Die Berichte sollten in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache vorliegen; sonst sind entsprechende Übersetzungen beizufügen.
Sobald DIGNITAS im Besitz des vollständigen Gesuches ist, kann dieses bearbeitet und zur Begutachtung an einen der Schweizer Ärzte, die mit DIGNITAS zusammenarbeiten, weitergereicht werden.
Stimmt dieser Arzt einer Freitodbegleitung zu, teilt DIGNITAS dies dem Mitglied als «provisorisches grünes Licht» mit. Wünscht das Mitglied hierauf eine Freitodbegleitung, nimmt es Kontakt mit DIGNITAS auf: die weiteren Schritte werden dann eingehend besprochen. Das «provisorische grüne Licht» ist eine vorläufige Zusage eines Arztes, die sich auf das Gesuch und die medizinischen Akten stützt. Der definitive Entscheid bleibt jedoch stets bis zu einer persönlichen Konsultation des Arztes durch das Mitglied vorbehalten.
Vorbereitung einer Freitodbegleitung für Personen in der Schweiz
Mitglieder, die in der Schweiz wohnen, richten ebenfalls ein schriftliches Gesuch an DIGNITAS. DIGNITAS setzt sich dann mit ihnen in Verbindung. In der Regel wird das Mitglied an seinem Wohnort von einem DIGNITAS-Mitarbeiter besucht.
Grundsätzlich kann jeder in der Schweiz zugelassene Arzt das für die Freitodbegleitung benötigte Rezept ausstellen. Es ist somit wichtig, diese Möglichkeit vorab mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt zu besprechen.