TSCHECHISCHE REPUBLIK – Die Debatte über die Legalisierung der Sterbehilfe dreht sich im Kreis
28. Januar 2026
Gastbeitrag von Milan Hamerský*
In der sozialistischen Tschechoslowakei vor 1989 existierten Menschenrechte und Menschenwürde nur auf dem Papier. Die Samtene Revolution ermöglichte die Rückkehr zur Demokratie und öffenete den Weg zu den fortschrittlichen Staaten Westeuropas. Wir haben bei den Menschenrechten und in der Pflege von Leidenden bemerkenswerte Fortschritte gemacht. In vielen Bereichen liegen wir jedoch immer noch hinter den fortschrittlichsten Demokratien zurück. Befürworter der Sterbehilfe erwarten, dass ein entsprechendes Gesetz von selbst entstehen wird. Die finanzielle Unterstützung für die einzige Organisation – Proeutanazii –, die sich für die Legalisierung der Sterbehilfe in Tschechien einsetzt, ist sehr gering. Derzeit übernimmt eine einzige Person in ihrer Freizeit die gesamte politische, legislative und mediale Lobbyarbeit sowie Beratungen, Veröffentlichungen, Beobachtung der Entwicklung in anderen Ländern und die Organisation öffentlicher Veranstaltungen.
Palliativmedizin beansprucht Monopol auf ein würdevolles Sterben
Befürworter der Palliativmedizin aus kirchlichen Kreisen begannen nach 1989 mit dem aktiven Aufbau der Palliativmedizin und schufen nach und nach ein Netzwerk von Hospizen mit Hilfe staatlicher Mittel und grosszügiger Spenden von Öffentlichkeit und Kirchen. In den letzten Jahren hat sich die Palliativmedizin in Krankenhäusern und in der mobilen Pflege zu Hause erheblich weiterentwickelt. Die Palliativmedizin hat einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung Sterbender und zur Veränderung der Perspektive der traditionellen Medizin geleistet, die Sterben, Hilflosigkeit und Schmerzen immer noch als technisches Versagen versteht. Die Palliativ-Lobby ist sehr stark und wird neben religiösen Kreisen auch von Vertretern der Ärzteschaft unterstützt. In der Tschechischen Republik ist die Palliativmedizin eine wesentliche Kraft, die die Legalisierung von Suizidassistenz und direkter aktiver Sterbehilfe ablehnt.
Direkte aktive Sterbehilfe nach dem Vorbild Belgiens und Luxemburgs
In der Tschechischen Republik haben wir 2002 die Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien mitverfolgt. Allerdings hat sich keine politische Kraft dieses Themas angenommen. Deshalb habe ich 2007 auf der Grundlage des belgischen Gesetzes einen tschechischen Gesetzentwurf vorbereitet, das Gesetz über ein würdiges Sterben (Suizidassistenz, direkte aktive Sterbehilfe). Es gelang mir, den Gesetzentwurf 2008 im Senat (der oberen Kammer des tschechischen Parlaments) einzureichen. Die Senatoren lehnten den Gesetzentwurf mit grosser Mehrheit ab.
Im Jahr 2016 gelang es mir, die Unterstützung mehrerer Abgeordneter sowohl der Regierungs- als auch der Oppositionsparteien für einen geänderten Gesetzentwurf zu gewinnen. Die Regierung gab eine ablehnende Stellungnahme zum Entwurf ab. In der Abgeordnetenkammer (der unteren Kammer des tschechischen Parlaments) wurde dieser nicht diskutiert.
Im Jahr 2019 begann eine Gruppe von Abgeordneten der Regierung und der Opposition unter der Leitung eines erfahrenen Arztes mit der Ausarbeitung des Gesetzes über Palliativmedizin, Entscheidungen am Lebensende und Sterbehilfe. Die Verfasser dieses Vorschlags liessen sich von den gesetzlichen Regelungen in Luxemburg inspirieren. Der Vorschlag berücksichtigt Menschen im Endstadium einer Krankheit. Die Entscheidung, das eigene Leben mit professioneller Hilfe aktiv zu beenden, kann nur von einer urteilsfähigen, volljährigen Person getroffen werden. Die Beurteilung erfolgt durch zwei unabhängige Ärzte. Sowohl im Falle der professionellen Unterstützung bei der Beendigung des eigenen Lebens durch Selbstverabreichung des Medikaments als auch im Falle der Beendigung des Lebens durch eine Drittperson, die das Medikament verabreicht, wird die Entscheidung immer vom Antragsteller getroffen. Der Antragsteller hat die volle Kontrolle über die Einreichung des Antrags und kann diesen jederzeit zurückziehen. Dieser Gesetzentwurf wurde erneut von der Regierung abgelehnt und von den Abgeordneten nicht diskutiert.
Angesichts der Unterschiede im öffentlichen Gesundheitssystem kann das einzigartige System der Sterbehilfe in der Schweiz nicht in der Tschechischen Republik übernommen werden. Wir begrüssen jedoch, dass DIGNITAS bereit ist, Menschen aus der Tschechischen Republik zu helfen. In den tschechischen Medien wurde mehrfach positiv darüber berichtet.
2025: Wahlen und das Verfassungsgericht
Herr Petr, der nach einem Autounfall mit einer Wirbelsäulenverletzung körperlich eingeschränkt ist, kann nur mit Krücken gehen. Im Mai 2024 wandte er sich an das tschechische Verfassungsgericht mit dem Antrag, in Zukunft Sterbehilfe zuzulassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Obersten Gerichte Kanadas, Österreichs, der Schweiz und Deutschlands haben erklärt, dass dies ein Menschenrecht ist. Das tschechische Verfassungsgericht fand allerdings nicht den Mut, dem Antrag stattzugeben, und forderte lediglich die Politik auf, sich mit dieser Frage zu befassen.
Im Jahr 2025 fanden Wahlen statt, bei denen der Druck unseres Vereins Früchte trug und eine der wichtigen Parteien (über 11 % Stimmenanteil) die Legalisierung der Sterbehilfe auf ihre Agenda setzte. Eine weitere Partei erklärte ihre Unterstützung. Die übrigen Parteien lehnten die Legalisierung der Sterbehilfe ab, doch es gab wichtige Persönlichkeiten in ihren Reihen, die Unterstützung bekundeten. Die stärkste Partei (über 35 % Stimmenanteil) ist in dieser Frage gespalten.
Die öffentliche Unterstützung für die Legalisierung der Sterbehilfe ist von 65 % im Jahr 2007 auf 81 % im Jahr 2025 gestiegen. Die Unterstützung variiert nicht wesentlich nach Alter, ist jedoch bei Frauen etwas höher, und selbst unter katholischen Wählern liegt sie bei 50 %. 60 % der Ärzte und 75 % der Pflegenden sind dafür. Der 2023 gewählte tschechische Präsident gehört zu den prominenten Befürwortern.
Proeutanazii, die Vereinigung für die Legalisierung der Sterbehilfe in der Tschechischen Republik, hat noch viele Jahre Arbeit vor sich, bevor die Bürgerinnen und Bürger der Tschechischen Republik die Freiheit haben, professionelle Hilfe zu beanspruchen, um ihr Leben zu beenden. Jede Unterstützung ist willkommen und wir danken Ihnen dafür.
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* Mgr. Milan Hamerský (1973) ist Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender von Proeutanazii – Vereinigung für die Legalisierung der Sterbehilfe in der Tschechischen Republik.