URUGUAY – Die Umsetzung des Rechts auf ein würdiges Sterben
05. August 2026
Gastbeitrag von Florencia Salgueiro Rubio*
Seit Oktober 2025 gibt es in Uruguay ein Gesetz für ein würdiges Sterben (Ley N° 20431, Ley de Muerte Digna; Eutanasia), das es Erwachsenen mit schweren und unheilbaren Krankheiten oder gesundheitlichen Leiden ermöglicht, um Sterbehilfe zu ersuchen, sofern sie urteilsfähig sind. Damit das Gesetz in Kraft treten konnte, waren die Verkündung durch die Exekutive sowie der Erlass des Ausführungsdekrets (Decreto 76/026) und des Umsetzungsprotokolls (Ordenanza 398/026) erforderlich. Diese Vorschriften waren für die Implementierung des Gesetzes unerlässlich und wurden kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist erlassen, da das Gesundheitsdepartement vor deren Veröffentlichung bestrebt war, einen möglichst breiten Konsens unter den Akteuren des uruguayischen Gesundheitssystems zu finden.
Erste Fälle
Die Veröffentlichung des Dekrets und des Protokolls ermöglichte die Bearbeitung der ersten Gesuche um Sterbehilfe in Uruguay. Der erste gemeldete Fall von Sterbehilfe betraf eine 69-jährige Frau mit metastasiertem Bauchspeicheldrüsenkrebs und wurde im Militärspital durchgeführt. Die Berichterstattung in den Medien löste Debatten über die Bedeutung des Ereignisses und das Recht der Familie auf Privatsphäre aus. Der zweite bekannt gewordene Fall betraf Pablo Cánepa, der zusammen mit seiner Familie während der parlamentarischen Debatte öffentlich über seine Situation berichtet hatte. Er war 39 Jahre alt und litt an einer Kleinhirnataxie, die ihn vom Hals abwärts gelähmt hatte. Seine Familie gab die Nachricht in den sozialen Medien bekannt und drückte ihre Dankbarkeit für die gesetzlichen Regelungen sowie gegenüber dem medizinischen Team aus.
Herausforderungen
Allerdings verliefen nicht alle Fälle positiv. Bei Empatía Uruguay sind uns mindestens zwei Fälle bekannt, in denen Anträge auf Sterbehilfe zu Unrecht abgelehnt wurden. In einem Fall ging es um eine Patientin mit Multipler Sklerose, deren Antrag abgelehnt wurde, weil sie die Sterbehilfe nicht sofort in Anspruch nehmen wollte. Die ursprüngliche Fassung des Protokolls erlaubte es den Betroffenen ausdrücklich, die Durchführung nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens um «Tage, Monate oder Jahre» aufzuschieben. Doch noch am Tag der Veröffentlichung des Gesetzes wurde diese Klausel gestrichen. Infolgedessen entstand eine rechtliche Unklarheit: Muss die Person die Sterbehilfe unmittelbar nach der Genehmigung des Antrags in Anspruch nehmen, oder kann sie diese aufschieben? Da keine offizielle Antwort auf diese Frage vorliegt, wurde ihr Antrag genau deshalb abgelehnt, weil sie eine Genehmigung ohne sofortige Durchführung wünschte.
Ein weiteres gravierendes Problem ist die mangelnde Transparenz bei Ablehnungsentscheiden. Die Patienten werden nicht offiziell über die Gründe für eine Ablehnung informiert. Sie können nicht wissen, ob das Problem in der Beurteilung ihrer psychischen Gesundheit, der Schwere ihrer Erkrankung oder dem Ausmass ihres Leidens liegt. Diese Unklarheit nimmt ihnen die Möglichkeit, darauf zu reagieren oder Einspruch einzulegen.
Zweifelhafte Gutachter und voreingenommene Ablehnungsentscheide
Ein zweiter Fall verdeutlicht weitere Herausforderungen. In Uruguay lehnen viele Spezialisten für Palliativmedizin die Sterbehilfe ab, doch nicht alle erklären sich zu Gewissensverweigerern. Sie sitzen weiterhin in medizinischen Gremien, doch ihre Beurteilungen sind oft voreingenommen, da sie dazu neigen, alle Gesuche abzulehnen. Wenn sie nicht bereit sind, auch nur einen einzigen Fall zu genehmigen, sollten sie formell ablehnen, anstatt das Verfahren zu untergraben. In diesem speziellen Fall wurde die Situation dadurch verschärft, dass es keine Möglichkeit gab, gegen die Entscheide Berufung einzulegen. Einige Gutachten widersprachen sogar der Krankengeschichte des Patienten und führten eine Demenzdiagnose an, die nie bestätigt worden war. Den Familien bleibt kein Weg, solche Unstimmigkeiten anzufechten; sie müssen das Verfahren von Anfang an neu durchlaufen, ohne dass es über das allgemeine, der breiten Bevölkerung zur Verfügung stehende System hinaus einen speziellen Beschwerdemechanismus gibt.
Weitere Herausforderungen und regionale Perspektiven
Ein weiteres aktuelles Thema ist die institutionelle Verweigerung aus Gewissensgründen. Religiöse Einrichtungen in Uruguay, wie der «Círculo Católico» und das «Hospital Evangélico», dürfen sich gesetzlich gesehen weigern, Sterbehilfe zu leisten, und verweisen Patienten stattdessen an andere Spitäler weiter. Dies spiegelt die Situation beim freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) wider, bei dem Spitäler Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen abschliessen müssen, um den Zugang zu gewährleisten – wobei unklar bleibt, ob solche Vereinbarungen in der Praxis tatsächlich formell abgeschlossen wurden.
Eine Koalition uruguayischer Organisationen – darunter Empatía, MADU und Tenemos ELA – beobachtet die Situation aktiv. Unser Ziel ist es, eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten und neu auftretende Fälle zu begleiten. Die im Kampf um die Legalisierung entstandenen Bündnisse bleiben von entscheidender Bedeutung, sowohl für die Unterstützung der Familien als auch für die weitere Aufklärung über diese Rechte, damit die Menschen sie uneingeschränkt ausüben können. Empatía Uruguay erhält zudem zunehmend Anfragen von Personen, die an einem Umzug nach Uruguay interessiert sind. Das Gesetz erlaubt ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zur Sterbehilfe, sofern sie seit mindestens einem Jahr im Land wohnhaft sind. Da es sich hierbei um eine neue Entwicklung handelt, ist ihr Ausmass noch ungewiss, jedoch werden mögliche Fälle aus Nachbarländern besonders aufmerksam beobachtet.
Ausblick: Fairness gewährleisten und den Zugang sichern
Die Umsetzung des uruguayischen Gesetzes für ein würdiges Sterben ist ein Meilenstein, doch sein Erfolg hängt von ständiger Wachsamkeit, Transparenz und Zusammenarbeit ab. Die Herausforderungen, die sich bei den ersten Fällen zeigten, verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Verfahren zu verfeinern, Fairness zu gewährleisten und den Zugang zu sichern. Gleichzeitig stösst die Erfahrung Uruguays regionale Debatten an (beispielsweise im Rahmen der «Plataforma Dignidad») und gibt denjenigen Hoffnung, die am Lebensende nach Selbstbestimmung und Würde streben. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen wird entscheidend dazu beitragen, dass dieses Recht nicht nur gesetzlich anerkannt, sondern auch in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird.
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* Florencia Salgueiro Rubio ist Aktivistin für den Verein «Empatía Uruguay», einer Gruppe von Bürgern, Politaktivisten verschiedener Parteien und Sektoren, Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen, Fachleuten und führenden Vertretern unterschiedlicher Ideologien und Weltanschauungen, die ein gemeinsames Ziel verbindet: möglichst viel Unterstützung zu gewinnen, um ein würdevolles Sterben in Uruguay zu verwirklichen.
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