Stellungnahme zum Entwurf der SAMW-Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis»

12. September 2018

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit im Juni 2018, dass sie einen Entwurf von Richtlinien «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis» zur Vernehmlassung bis 11. September 2018 verabschiedet hat. Diese «sollen eine Orientierungshilfe zur Evaluation der Urteilsfähigkeit bieten». DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben reichte der SAMW eine Stellungnahme ein. Die Untersuchung des Richtlinien-Entwurfs zeigt, dass die juristische Basis in wichtigen Teilen missachtet wurde. Es scheint, der Richtlinien-Entwurf sei mit dem Ziel erarbeitet worden, Regeln auf «ethischer» – somit basierend auf persönlich-weltanschaulichen und theoretischen Moralvorstellungen – aber nicht auf juristischer Grundlage und somit abseits der geltenden Rechtsordnung aufzubauen. Darüber hinaus stützt sich der Entwurf auf eine Studie innerhalb eines Forschungsprojekts, welchem die Prädikate seriös, unabhängig und wissenschaftlich abgesprochen werden mussten und mit dem die SAMW personell und finanziell verbandelt ist. Dass der Entwurf im deutlichen Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung steht, ist nicht nur bedenklich, es entzieht ihm auch sämtliche Legitimität.

Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (pdf)
Medienmitteilung 2018 (pdf)