Solothurner Kantonsrat stimmt der Zulassung von Suizidassistenz in Heimen deutlich zu

07. Mai 2026

Am 5. Mai 2026 hat der Solothurner Kantonsrat nach einer ruhigen, sachlichen Debatte mit 79:11 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, dass Bewohnerinnen und Bewohner aller Alters- und Pflegeheime im Kanton in Zukunft das Recht haben, in deren Räumen assistierten Suizid durch externe Organisationen in Anspruch zu nehmen. Nicht betroffen von der Duldungspflicht sind Spitäler. Wenn kein Referendum ergriffen wird, gilt dies ab dem Jahr 2027. 

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