Schweizer Parlament bestätigt liberale Gesetzgebung beim assistierten Suizid
19. März 2019
«DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» begrüsst den Beschluss des Nationalrates, welcher heute die Standesinitiative des Kantons Neuenburg «Bedingungen für die Suizidhilfe» diskussionslos verworfen hat. Mit der Ablehnung folgt der Nationalrat dem Ständerat. Dieser hat den Neuenburger Vorstoss bereits im Sommer 2018 zurecht deutlich abgelehnt.
DIGNITAS ruft hiermit die Räte auf,
1. sich vermehrt für die Suizidversuchs-Prävention zu engagieren und auch Massnahmen einzuleiten, um die Tätigkeit von DIGNITAS im Schweizer Gesundheitswesen zu integrieren; und
2. sich in denjenigen Ländern Europas für eine Legalisierung der Suizidhilfe nach Schweizer Vorbild zu engagieren, welche die sowohl vom Bundesgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte Wahlfreiheit bezüglich des eigenen Lebensendes noch nicht respektieren und ihre Bürgerinnen und Bürger damit zwingen, für einen assistierten Suizid den oft beschwerlichen Weg in die Schweiz auf sich zu nehmen.