Nidwalden: Regierungsrat will Recht auf assistierten Suizid in allen Alters- und Pflegeheimen im Gesundheitsgesetz verankern
05. Februar 2026
Nur zwei Tage nach dem Zürcher Kantonsrat debattierte am 4. Februar auch der Nidwaldner Landrat in erster Lesung den Antrag der Regierung, welcher das Recht auf Duldung von assistiertem Suizid in allen Alters- und Pflegeheimen gesetzlich verankern will.
Mit seiner grundsätzlichen Zustimmung zur entsprechenden Anpassung des Gesundheitsgesetzes wird Nidwalden aller Voraussicht nach als erster Zentralschweizer Kanton den Westschweizer Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis folgen. Dies, zwei Tage nachdem auch der Zürcher Kantonsrat sich dafür ausgesprochen hat, Selbstbestimmung am Lebensende in allen Zürcher Heimen zuzulassen. DIGNITAS ist zuversichtlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis weitere Kantone nachziehen werden.