MEXIKO – Legalisierung der ärztlich unterstützten Sterbehilfe vorantreiben

01. Juli 2026

Gastbeitrag von Asunción Álvarez*

Seit letztem Jahr ist das Thema der Legalisierung der ärztlich unterstützten Sterbehilfe in der öffentlichen Debatte Mexikos stets präsent. Das Thema tauchte auch in der Vergangenheit immer wieder auf, doch noch nie stand es über einen so langen Zeitraum hinweg im Rampenlicht.

Der Fall Samara Martínez
Ein Grossteil dieser neu gewonnen Aufmerksamkeit ist Samara Martínez zu verdanken, einer jungen Frau, die unter verschiedenen schweren Erkrankungen leidet, darunter chronisches Nierenversagen und Lupus. Sie beabsichtigt derzeit nicht, ihr Leben bald zu beenden, weiss jedoch, dass ihre Erkrankungen sie irgendwann in der Zukunft in äusserst schwierige Lebensumstände bringen dürften. Daher beschloss sie, sich für die Zulassung ärztlich unterstützter Sterbehilfe einzusetzen für Menschen, die aufgrund einer unheilbaren Krankheit ihr Leiden und Leben beenden möchten.

Trotz ihrer angeschlagenen Gesundheit ist Samara zu einer unermüdlichen Aktivistin geworden und hat die Unterstützung von Tausenden von Menschen gewonnen, insbesondere von jungen Erwachsenen. Ihre Geschichte erinnert uns daran, dass schwere Krankheit, Sterben und Tod nicht auf das Alter beschränkt sind. Sie hat überdies zahlreiche Menschen dazu ermutigt, sich bewusst zu machen, dass jeder Mensch – auch unsere Liebsten – eines Tages vielleicht den Wunsch hegt, frei entscheiden zu dürfen, wie und wann das eigene Leben enden soll. Sie unterstrich auch die Bedeutung der ärztlichen Unterstützung, die nötig ist, um dies sicher und ohne strafrechtliche Konsequenzen für andere zu tun. Ihr als «Ley Trasciende» bekannter Vorschlag, der auf Bundesebene gelten würde, liegt derzeit dem Senat vor und wird voraussichtlich im Parlament diskutiert, wenn die Legislaturperiode im September wieder weiterläuft.

Die Kampagne von «Libertad para Morir» (LPM)
Im Juni startete die gemeinnützige Organisation «Libertad para Morir» (LPM) eine Unterschriftenaktion zur Unterstützung einer Bürgerinitiative, die zum Ziel hat, die ärztlich unterstütze Sterbehilfe in Mexiko-Stadt zu legalisieren. Die 2023 gegründete Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, diese Option in den Rechtsrahmen bezüglich Entscheidungen am Lebensende zu integrieren, um das Recht auf ein würdiges Lebensende vollständig zu verwirklichen. Mit anderen Worten: Zusätzlich zum gesetzlich anerkannten Recht, medizinische Behandlungen abzulehnen und Palliativpflege zu beanspruchen, sollten Menschen die Möglichkeit haben, ihr Leben in eigener Entscheidung mit Unterstützung zu beenden, wenn sie an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden, die unerträgliches körperliches oder psychisches Leiden verursacht.

LPM hat entschieden, die Kampagne in Mexiko-Stadt zu lancieren, da das juristische Team der Organisation der Ansicht ist, dass eine erfolgreiche Reform eher auf lokaler Ebene beginnen und sich dann auf andere Regionen des Landes ausweiten dürfte. Ein ähnlicher Weg wurde bereits im Fall des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch eingeschlagen. Mexiko-Stadt zeichnet sich seit langem durch seine fortschrittliche, säkulare, inklusive und humanistische Tradition sowie durch das Bekenntnis zu den individuellen Freiheiten aus. Es ist kein Zufall, dass die Verfassung das Recht auf ein würdiges Lebensende als Erweiterung des Rechts auf ein würdiges Leben anerkennt.

Der Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass urteilsfähige Erwachsene ärztliche Unterstützung zur Beendigung ihres Lebens beantragen können. Er sieht ein ärztliches Begutachtungsverfahren vor, das auch Aufklärung über verfügbare Alternativen wie beispielsweise Palliativpflege umfasst, ohne dass die Betroffenen verpflichtet sind, diese Optionen in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten gestellt werden, kann jederzeit zurückgezogen werden und umfasst eine besondere Überprüfung zur Verhinderung von Missbrauch. Die Anspruchsberechtigung ist nicht auf terminale Krankheiten beschränkt, sondern besteht auch bei unerträglichem körperlichem, psychischem oder emotionalem Leiden aufgrund einer ernsthaften und unheilbaren Krankheit, bei der keine Aussicht auf Besserung besteht.

Der Vorschlag umfasst sowohl die Möglichkeit ärztlich unterstützter Suizidassistenz als auch der Verabreichung eines tödlichen Medikaments durch medizinisches Fachpersonal auf Wunsch der betroffenen Person (direkte aktive Sterbehilfe); er gewährleistet freien Zugang auch in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, sieht Rechtsschutz für medizinisches Fachpersonal vor, das im Einklang mit dem Gesetz handelt, und anerkennt die Ablehnung aus Gewissensgründen auf individueller Basis.

Unterschriftensammlung in Mexiko-Stadt und eine Petition beim Gericht
Damit die Initiative im September offiziell beim Kongress von Mexiko-Stadt eingereicht werden kann, muss sie von 0,25 Prozent der registrierten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterstützt werden – dies entspricht knapp 20’000 Unterschriften. Die Unterschriften werden über die App «Apoyo Ciudadano» des Nationalen Wahlinstituts gesammelt, die Kampagne endet am 31. Juli.

Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mexiko-Stadt ein, dabei zu helfen, die notwendigen Unterschriften zu sammeln, um diese Veränderung herbeizuführen. Wie unser Slogan besagt: Zu entscheiden, wann man sterben will, ist auch ein Teil des Lebens.

Alle weiteren Informationen – wie Details zur Initiative und eine Videoanleitung zum Unterschreiben – finden Sie auf libertadparamorir.com.mx.

Ein kürzlich initiiertes Rechtsverfahren hat der Debatte weiteren Schwung verliehen. Am 17. Juni hat der Oberste Gerichtshof Mexikos beschlossen, einen Amparo-Antrag[1] zu prüfen, der von einer Person mit Krebsdiagnose eingereicht wurde und das Verbot der ärztlich unterstützten Sterbehilfe anficht. Der Antrag fordert das Gericht auf, die entsprechenden Gesetzesbestimmungen für verfassungswidrig zu erklären, da die Autonomie des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wie und wann er sein Leben beenden möchte, verfassungsrechtlichen Schutz verdiene.

Diese gesetzgeberischen und rechtlichen Bemühungen verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Erweiterung der Entscheidungsfreiheit über das Lebensende und die Gewährleistung, dass niemand gezwungen wird, mit einem Leiden zu leben, das er als unerträglich empfindet. Wir, die wir an diesen Bemühungen beteiligt sind, unterstützen einander in der Überzeugung, dass es uns gelingen wird, die Anerkennung dieser Grundfreiheit durchzusetzen.

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*Asunción Álvarez ist Präsidentin von «Libertad para Morir A.C.» und Präsidentin der «World Federation of Right to Die Societies».


[1] Gerichtsverfahren zum Schutz einer oder mehrerer Personen vor Handlungen oder Unterlassungen der Behörden, die gegen die durch die mexikanische Verfassung geschützten Menschenrechte und Garantien verstossen.