Generelles Suizidhilfeverbot für Ärzte ist gesetzeswidrig
10. Juni 2011
Im Berliner Tagesspiegel hat Ludwig A. Minelli in einem Meinungsartikel «Der Suizidhilfe-Beschluss des Ärztetages verletzt das Grundgesetz» am Freitag, 10. Juni 2011, dargelegt, dass der Beschluss des Bundesärztetages in Kiel, Ärztinnen und Ärzten jegliche Beihilfe zu einem Freitod von Patientinnen oder Patienten zu verbieten, sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Landesärztekammern, die öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, müssten dieses höhere Recht beachten und dürften demzufolge dieses Verbot nicht in ihre für Ärztinnen und Ärzte verbindlichen Berufsregeln aufnehmen. Sollte dies dennoch geschehen, wird den Betroffenen geraten, dies gerichtlich anzufechten.