Das deutsche Verfassungsgericht erklärt § 217 StGB «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» für nichtig

26. Februar 2020

Das deutsche Verfassungsgericht erklärt § 217 StGB «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» für nichtig – ein wichtiger Schritt für echte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende; jetzt geht es um das «Wie»

Die Vereine «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» Schweiz und Deutschland begrüssen ausserordentlich den Entscheid des Bundesverfassungs- gerichts vom 26. Februar 2020, wonach § 217 StGB für nichtig erklärt wird. Mit dem Urteil ist wiederholt durchgeführte und somit professionelle Suizidhilfe in Deutschland nicht mehr verboten. Dieses Urteil dürfte auch für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn richtungsweisend sein. Dieser verweigert in verfassungswidriger Weise die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 «Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung». Damit verhindert die deutsche Regierung Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit, verlängert Leid und begünstigt riskante Suizidversuche.

Medienmitteilung (pdf)

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24.2.2020 (Link)