Am 2. Februar 2026 befasst sich der Zürcher Kantonsrat mit der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»
29. Januar 2026
Über das eigene Leidens- und Lebensende zu bestimmen ist eine von der Verfassung garantierte Freiheit. Sie gilt auch, wenn jemand in ein Heim umzieht und somit dort zuhause ist.
Der Zürcher Kantonsrat verhinderte 2022 mit verdrehten Argumenten und nur einer Stimme Unterschied einen ersten Schritt in diese Richtung. Um diesen Rechtsbruch zu korrigieren, lancierte ein Komitee, in dem auch der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» vertreten ist, die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». In Rekordzeit erreichte diese mehr als doppelt so viele Unterschriften wie notwendig.
Seither tun Regierung und verschiedene Gruppierungen in Parteien und zuständigen Kommissionen alles, um das geltende Recht weiterhin nicht überall zulassen zu müssen. Am 2. Februar 2026 erhält der Zürcher Kantonsrat nun erneut die Möglichkeit, das «letzte Menschenrecht» zu respektieren.
Mehr Informationen dazu: https://selbstbestimmung-auch-im-heim.ch/aktuelles