EGMR erklärt Beschwerde gegen Deutschland für zulässig

10. Juni 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat mit Entscheid vom 31. Mai 2011 eine Beschwerde gegen Deutschland für zulässig erklärt, in welcher es um den Anspruch auf begleiteten Freitod in Deutschland geht. Der Witwer einer hoch querschnittgelähmten Frau, die ständig künstlich beatmet werden musste, hatte sich darüber beschwert, die Bundesrepublik Deutschland habe sich geweigert, ihr das notwendige Medikament für eine Freitodbegleitung in Deutschland zur Verfügung zu stellen, damit sie für ihren Freitod nicht in die Schweiz reisen müsse. Damit sei auch sein Familienleben nicht respektiert worden, weil er deshalb gezwungen gewesen sei, seine Frau für ihren Freitod in die Schweiz zu fahren, anstatt diesen am Wohnort durchführen zu können. Überdies hätten das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverfassungsgericht sich geweigert, seine diesbezüglichen Klagen zu behandeln, wodurch sein Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden sei.

Der Strassburger Menschenrechtsgerichtshof hat gefunden, der Fall werfe schwer wiegende sachliche und rechtliche Fragen auf, die eingehend geprüft zu werden verdienten.

Dignitas ist an dem Verfahren als «dritte Partei» beteiligt. Mit einem Urteil in der Sache selbst ist erfahrungsgemäss in einigen Monaten zu rechnen.

Die Entscheidung des Gerichtshofs, (in englisch)