Zulassen von Freitodbegleitung in Spital und Heim im Kanton Zürich
07. September 2026
Kein Zwang, sondern Wahlfreiheit
Bereits im März 2026 hat der Kantonsrat eine Änderung der Gesundheitsgesetzgebung beschlossen, wonach Bewohnende in jedem Alters- oder Pflegeheim und schwerkranke Patienten in jedem Spital des Kantons Zürich eine Freitodbegleitung durch Organisationen wie Exit und ähnliche beanspruchen dürfen. Durch ein Referendum einiger Parlamentarier wird diese angedachte Teilrevision des Gesundheits- und Patientengesetzes nun am 27. September 2026 noch dem Zürcher Stimmvolk vorgelegt. Die Gegner der Selbstbestimmung am Lebensende bekämpfen die Vorlage mit dem Schlagwort «kein Zwang». Doch es stellt sich die Frage: «Wer zwingt da wen zu was?»
Zeit für eine Analyse und Einordung.
Der Zürcher Gesetzgeber beabsichtigt, alle Alters- und Pflegeheime und Spitäler dazu zu verpflichten, ärztlich unterstützte, professionelle Suizidassistenz innerhalb ihrer Institution zuzulassen. Wird damit jemand «gezwungen» etwas gegen seinen Willen zu tun? Das Personal dieser Heime und Spitäler? Natürlich nicht: …
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