Zürcher Staatsanwaltschaft überprüft Tätigkeit von DIGNITAS
21. November 2013
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in einem förmlichen Verfahren eine umfassende Überprüfung der Tätigkeit von DIGNITAS eingeleitet. Sie will damit offensichtlich abklären, ob durch dessen Tätigkeit Artikel 115 des schweizerischen Strafgesetzbuches – Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung – verletzt wird. Dazu stehen ihr sämtliche Unterlagen des Vereins als auch die Unterlagen des Generalsekretärs Ludwig A. Minelli, seit Gründung des Vereins zur Verfügung. DIGNITAS begrüsst diese Untersuchung grundsätzlich, ist sie doch geeignet, nachzuweisen, dass sich die Organisation sowie deren Gründer als auch deren Mitarbeiter seit Gründung der Organisation am 17. Mai 1998 keiner solchen strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben.