Zur Abstimmung vom 25.10.2018 der Delegiertenversammlung der Ärztekammer über die SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»

26. Oktober 2018

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist nicht überrascht, dass die Delegiertenversammlung der FMH mit einem deutlichen 99 zu 37 Votum die Übernahme der SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» in die FMH-Standesordnung abgelehnt hat. Dass sich der FMH-Vorstand an der Formulierung «unerträgliches Leiden» als Zugangskriterium zu Suizidhilfe stösst und stattdessen Kriterien wie «schwerwiegende chronische oder tödliche Krankheit, deren Symptome sich trotz bestmöglicher Behandlung nicht genügend mildern lassen» wünscht, zeigt, dass er die Patientenautonomie, die Haltung der praxisorientierten Ärztinnen und Ärzte und die geltende Rechtslage ganz offensichtlich missachtet und sich damit ausserhalb der in der Schweiz geltenden Rechtsordnung stellt. Weder Richtlinien der SAMW noch das Standesrecht der FMH können die aufgrund der Verfassung bestehende Freiheit jeden Arztes beschneiden, einer Person, die ihr Leiden und Leben wohl überlegt beenden möchte, dafür ein Rezept für ein geeignetes Medikament auszustellen.

Medienmitteilung (pdf)