Zum Entscheid des deutschen Bundestags, die Beihilfe zum Suizid strafrechtlich zu regeln
06. November 2015
Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln, verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern. Sollte er es in Verletzung des Grundgesetzes und seines Amtseids dennoch unterzeichnen, wird DIGNITAS diese gegen den Willen einer Mehrheit von über 80 % der Bevölkerung getroffene und somit undemokratische Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten.
Medienmitteilung der Vereine DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben, Forch, Schweiz (pdf)
Medienmitteilung von EXIT (Deutsche Schweiz): Einige Hundert EXIT-Mitglieder in Deutschland betroffen – Selbstbestimmung in der Schweiz wahren (pdf)
Kommentar: Zurück ins Mittelalter und Sieg der Lobbyisten (Link)
Liste der Mitglieder des Bundestages, welche Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Demokratie, Grund- und Menschenrechte missachten (Link)