«Wenn die Info des SPIEGELS schon nicht stimmt . . . »

20. Januar 2014

«Wenn die Info des SPIEGELS schon nicht stimmt . . . »

Kommentar von Ludwig A. Minelli zum Artikel «Jauch-Talk über Sterbehilfe: Eine Stunde voller Missverständnisse» in «SPIEGEL ONLINE» (Link zu Kommentar Nr. 44)

« . . . SPON schreibt am Schluss: ‹Da wurde zu viel aneinander vorbeigeredet und beharrt und zu wenig verstanden, zum Teil, wie es schien, mit Absicht. Man kann nur hoffen, dass die politischen Debatten, wenn sie nun in Gang kommen, ergiebiger sind und mehr Klarheit schaffen.›
Schön wär’s! Doch schon bei den Informationen, die SPIEGEL online verbreitet, stimmen die Tatsachen nicht. Da wird generell behauptet, das ärztliche Standesrecht verbiete den Ärzten die Beihilfe zum Suizid. Dieses von der Bundesärztekammer angestrebte Verbot ist längst nicht von allen Landesärztekammern in deren Berufsordnung übernommen worden. Ausserdem verstösst das Verbot gegen grundgesetzlich garantierte Rechte, die auch Ärzten zustehen. Vor längerem habe ich die Chefredaktion auf diesen Mangel der Information hingewiesen. Keine Reaktion, weder durch Korrektur, noch durch Antwort. Solange die Verantwortlichen in den deutschen Medien nicht bereit sind, nur schon die Tatsachen richtig wiederzugeben, geschweige denn eine offene Diskussion über das Thema überhaupt in voller Breite zuzulassen, wird auch die deutsche Politik in ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit weiterhin dahindümpeln.»