Wegweisender Entscheid des deutschen Bundesverwaltungsgerichts

02. März 2017

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klage von Ulrich Koch im Prinzip stattgegeben, der verlangt hat, Schwerstkranken in Deutschland dürfe der Zugang zu einem wirksamen Mittel zum Zwecke der selbstbestimmten, eigenen Leidens- und Lebensbeendigung nicht verwehrt werden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat dabei auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Menschen anerkannt, selber zu entscheiden, wann und wie er sterben will. Im Verfahren ging es um seine Ehefrau, die am 12. Februar 2005 ihr Leiden und Leben mit Unterstützung und Begleitung unseres Vereins DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben selbstbestimmt beendet hat, nachdem es ihr die deutschen Behörden versagt hatten, Zugang zum Mittel Natrium-Pentobarbital zu erhalten, um zu Hause in Deutschland selbstbestimmt sterben zu können. Sie war dadurch gezwungen worden, eine beschwerliche Reise zu DIGNITAS zu unternehmen. Frau Koch war nach einem Unfall hochgradig querschnittgelähmt, musste ständig beatmet werden und litt unter Schmerzen und Krämpfen. Der juristische Kampf um ihr Recht auf Selbstbestimmung hat mehr als zwölf Jahr gedauert.

Entscheid BVerwG 3 C 19.15 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
Englischsprachige Medienmitteilung von Dignitas (pdf)