Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes
19. Juni 2025
Am 31. Januar 2024 hat der Kantonsrat den Auftrag Fraktion Grüne «Sterbehilfe in Heimen zulassen» vom 29. März 2023 für erheblich erklärt (Kantonsratsbeschluss = KRB Nr. A 0077/2023). Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, die kantonale Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Sterbehilfe in der Form von Hilfe zum Suizid in Pflegeheimen, Gesundheitseinrichtungen sowie übrigen Institutionen im Kanton Solothurn zugelassen werden soll. Am 29. April 2025 hat der Regierungsrat den Vernehmlassungsentwurf betreffend Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG), Selbstbestimmung am Lebensende in Pflegeheimen beraten und beschlossen und das Departement des Innern beauftragt, darüber ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dies ist mit Schreiben vom selben Tag geschehen.
Unser Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (hiernach abgekürzt «DIGNITAS») verfügt über 27 Jahre Erfahrung in der ergebnisoffenen Beratung zu Suizidversuchsprävention, Vorsorge mittels Patientenverfügung, Palliativversorgung und assistiertem Suizid sowie in der internationalen juristischen und politischen Weiterentwicklung bezüglich des Menschenrechts auf Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende. Auf dieser Basis hat DIGNITAS den Gesetzesvorentwurf gesichtet, und dabei auf die Überprüfung der neuen Regelungen der § 41bis rGesG (Pallativcare) und § 41ter rGesG (Beihilfe zum Suizid) fokussiert.
Als Vorbemerkung ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der in der zweiten Bestimmung verwendete Begriff «Beihilfe zum Suizid» zu überdenken ist. Die Beihilfe oder Gehilfenschaft ist im Strafgesetzbuch als eine der Beteiligungsformen an einer Straftat geregelt (vgl. Art. 25 StGB). Da sowohl der Suizid wie auch der assistierte Suizid eben keine Straftat sind, empfehlen wir den nicht strafrechtlich belasteten Begriff «Hilfe zum Suizid» oder «Suizidhilfe».
Vollständige Stellungnahme von «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (PDF)