Vernehmlassung zum Sterbeverfügungsgesetz in Österreich | 150/ME
12. November 2021
Vernehmlassung zum Sterbeverfügungsgesetz in Österreich | 150/ME
Mit Urteil vom 11. Dezember 2020 befand der österreichische Verfassungsgerichtshofs das Blankoverbot des assistierten Suizids für verfassungswidrig. Das Urteil tritt per 1. Januar 2022 in Kraft; diese aufschiebenden Wirkung soll dem Gesetzgeber die Mögliichkeit gewähren, allenfalls ein die Materie regelndes Gesetz vorzulegen. Am 23. Oktober präsentierte die Regierung den «Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden» zur Begutachtung mit einer kurzen dreiwöchigen Frist. Dignitas hat den Gesetzesentwurf geprüft und stellt fest, dass manche Bestimmungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten würden.
Stellungnahme von Dignitas (PDF)
Webseite des Parlaments mit Informationen zum Entwurf
Aufsatz «Braucht Österreich jetzt ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe?»
Artikel «Die Sterbeverfügung als neue Rechtsfigur am Lebensende»