Stellungnahme zum Entwurf der SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod»

27. Februar 2018

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit Mitte November 2017, dass sie einen Entwurf der Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod», welche die Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» aus dem Jahr 2004 ersetzen soll, zur Vernehmlassung bis 24. Februar 2018 verabschiedet hat. DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben reichte der SAMW eine Stellungnahme ein, die verschiedene Aspekte beleuchtet, wie zum Beispiel die Rechtsgrundlagen, die Tätigkeit der SAMW, Entwicklungen hin zum vorgelegten Entwurf, usw. DIGNITAS stellt fest, dass der Richtlinien-Entwurf der SAMW dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in einigen Punkten nicht entspricht. Der Entwurf enthält zum Teil schwammige Formulierungen und unklare Begriffe. Vor allem aber berücksichtigt er an mehreren Stellen juristisch Gebotenes nicht. Vereinzelt ist ein Abstellen auf persönlich-weltanschauliche Sichtweisen zu erkennen. Darüber hinaus weist der Richtlinien-Entwurf an keiner Stelle darauf hin, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann.

Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (PDF)
Medienmitteilung vom 27. Februar 2018 (PDF)