Schweizer Parlament will keine weitere Regelung der Suizidhilfe

27. September 2012

Das Schweizer Parlament hat mit überwältigender Mehrheit die Forderung nach einem Gesetz abgelehnt, wonach eine staatliche Aufsicht über sogenannte Sterbehilfegesellschaften eingerichtet werden solle. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, um Missbräuche zu vermeiden.

Im Nationalrat (Volksvertretung) ist diese Gesetzes-Forderung am 26. September 2012 mit 163 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden.

Der Ständerat (Kammer der Kantone) hat bereits am 21. Dezember 2011 analog entschieden; dort sogar ohne Abstimmung, weil kein Mitglied des Ständerates einen Antrag auf Zustimmung gestellt hatte.

Die Gesetzes-Forderung ist auch von der Regierung mit dem Argument abgelehnt worden, die bestehende Gesetzgebung sei vollkommen ausreichend.

Die Forderung nach einem Aufsichtsgesetz war von einem CVP-Ständerat aus dem Kanton Uri, aber auch von den Kantonsparlamenten des Aargaus sowie von Baselland aufgestellt worden.

Die entsprechenden Debatten, das Abstimmungsergebnis im Nationalrat sowie die zugrunde liegenden Kommissionsberichte können unter folgenden Links nachgelesen werden:

Bericht der Rechtskommission des Ständerates vom 20. Oktober 2011
Bericht der Rechtskommission des Nationalrates vom 30. März 2012
Behandlung im Ständerat am 21. Dezember 2011
Behandlung im Nationalrat am 26. September 2012 (Wortprotokoll)
Abstimmungsprotokoll Nationalrat vom 26. September 2012 (PDF)