Österreichischer Verfassungsgerichtshof hebt Suizidhilfe-Verbot auf
11. Dezember 2020
Heute, 11. Dezember 2020 – just am Folgetag des internationalen Tags der Menschenrechte – entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien über die im Auftrag des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» (kurz: «DIGNITAS») durch die Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal eingereichte Verfassungsklage gegen das strafrechtliche Verbot von Suizidhilfe und Aktiver Sterbehilfe in Österreich: Das Verbot der Suizidhilfe (zweiter Tatbestand von § 78 öStGB) ist verfassungswidrig. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger Österreichs endlich die Wahlfreiheit und das Menschenrecht, welches ihnen schon lange zusteht: Dass sie über den Zeitpunkt ihres Leidens- und Lebensendes selbst entscheiden und dafür Hilfe Dritter, somit auch professionelle Hilfe, in Anspruch nehmen können.
Medienmitteilung (PDF)
Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs: «Es ist verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten». Entscheidungsgründe und Video der Verkündung des Urteils.