Nidwalden: Landrat verankert das Recht auf assistierten Suizid in allen Alters- und Pflegeheimen im Gesundheitsgesetz

26. März 2026

Im Kanton Nidwalden ist das Recht der Bewohnenden aller Alters- und Pflegeheime im Kanton, in diesen Institutionen eine Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, jetzt gesetzlich garantiert. Der Nidwaldner Landrat stimmte am 25. März 2026 in zweiter Lesung einer entsprechenden Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes deutlich zu. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist zuversichtlich, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis weitere Kantone nachziehen, und blickt gespannt auf die Kantone Zürich und Luzern, wo es in den nächsten Tagen ebenfalls um den Zugang zu Suizidassistenz in Alters- und Pflegeinstitutionen gehen wird.

zur Medienmitteilung von Dignitas (pdf)