Kommentar von DIGNITAS zu den «Ad-Hoc Empfehlungen» des Deutschen Ethikrates zum Entscheid BVerwG 3 C 19.15 vom 2. März 2017

22. Juni 2017

Suizidhilfe in Deutschland: Staatliches Verbot ist ein Eingriff in die Selbstbestimmung des Menschen
und verhindert Fortschritte in der Prävention von Suizidversuchen

Der Deutsche Ethikrat behauptet, dass eine ausnahmsweise Zulassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 beschloss, der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen widerspreche. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist anderer Meinung: Nicht die ausnahmsweise Zulassung, sondern ein Verbot der Abgabe widerspricht dem Prinzip der Neutralität gegenüber individueller Lebensgestaltung und stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar. Eine staatliche Bevormundung verhindert zudem weder tragische Suizidversuche noch trägt sie zur dringend nötigen Enttabuisierung des von kirchlichen Kreisen sowie Ärztefunktionären nach wie vor stigmatisierten Suizidthematik bei.

Medienmitteilung (pdf)