Kanton Zug: Ja zum selbstbestimmten Lebensende auch in Pflegeinstitutionen

10. April 2025

Im Kanton Zug sollen in Zukunft alle Pflegeeinrichtungen das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Lebensende respektieren und in ihren Räumlichkeiten Freitodbegleitungen zulassen. Ausgenommen sein sollen jedoch Kliniken und Spitäler. Mit der Teilerheblichkeitserklärung einer Motion der GLP-Fraktion hat der Zuger Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die Erheblichkeitserklärung des ursprünglichen Vorstosses, in dem Spitäler eingeschlossen waren, scheiterte nur knapp mit 36 zu 38 Stimmen.

Mitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (PDF)