In Italien steht das Verbot der Suizidhilfe auf dem Prüfstand
30. Oktober 2018
Am vergangenen Mittwoch, 24. Oktober 2018, hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.
Beitrag von Ludwig Minelli im «HPD» weiterlesen