Der EGMR setzt das von DIGNITAS gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren fort

25. September 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von DIGNITAS gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf über das Lebensende in Frankreich auf Interesse stossen.

Medienmitteilung (PDF)