Braucht Österreich ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe? Eine juristische Analyse
30. August 2021
Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien mit Wirkung ab 1. Januar 2022 das Blankoverbot von Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsbegründung wurde von vielen Akteuren in Österreich als Auftrag verstanden, ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe zu erstellen. Eine juristische Analyse zeigt jedoch, dass das Verfassungsgericht differenzierter argumentiert und nicht zwingend den Erlass eines Sondergesetzes vorschreibt.