FTB: Kostenübersicht

Vorbereitung
Arztbesuch
Kosten der Durchführung einer Freitodbegleitung
Kosten für Bestattung und Verkehr mit Bestattungs- und Standesamts-Organen

Die Vorbereitung einer Freitodbegleitung

Bereits die Vorbereitung einer Freitod-Begleitung für ein Dignitas-Mitglied bis zur Erlangung des «grünen Lichts» (= ein Arzt sagt grundsätzlich ein Rezept zu, behält sich den letzten Entscheid aber bis zu einer Konsultation vor) verursacht Dignitas einen hohen administrativen Aufwand. Dafür wird dem Mitglied auf Grund der Statuten ein besonderer Mitgliederbeitrag von CHF 4’000.- in Rechnung gestellt, welcher im Voraus beglichen sein muss. Eine Garantie für eine Freitodbegleitung ist damit jedoch nicht verbunden.

Der Arztbesuch

Sofern ein schweizerischer Arzt, der mit Dignitas zusammen arbeitet, in Anspruch genommen werden muss, um mit einem Mitglied zu sprechen und anschliessend das Rezept für das Mittel zu schreiben, können weitere Kosten anfallen. Zwei eingehende Gespräche mit diesem Arzt und die damit verbundenen administrativen Aufwendungen verursachen Kosten von CHF 1’000.-.

Die Kosten der Durchführung einer Freitodbegleitung

Bei der Durchführung von Freitodbegleitungen entstehen Dignitas ebenfalls Kosten: Entschädigung an die als Freitodbegleiter tätigen Personen, etc. Um diese Kosten zu decken, und um die Qualität dieser Dienstleistung halten zu können, hat sich Dignitas gezwungen gesehen, in den Statuten für die Durchführung einer Freitodbegleitung einen weiteren besonderen Mitgliederbeitrag von CHF 2’500.- vorzusehen.

Kosten für Bestattung und Verkehr mit Bestattungs- und Standesamts-Organen

Wenn Personen nicht an ihrem Wohnort, sondern in einer Wohnung von Dignitas in der Schweiz versterben, fallen Kosten für die Leistungen der örtlichen Bestattungsorgane an. In der Regel wird eine Einäscherung in der Schweiz empfohlen; die Urne mit der Asche kann anschliessend problemlos auch ins Ausland versandt oder mitgenommen werden. 

Die Kosten für die Leistungen der Bestattungs-Auftragnehmer bei einer Einäscherung belaufen sich einschliesslich der erforderlichen Transporte und Behördengebühren auf CHF 2’500.-.

Dignitas übernimmt auf Wunsch auch die Abwicklung der Behördengänge nach einem Sterbefall in der Schweiz. Für diese besondere Dienstleistung fällt ebenfalls ein besonderer Mitgliederbeitrag in der Höhe von CHF 1’000.an, welcher den damit verbundenen Aufwand deckt.

Mitglieder, welche einen Termin für die Durchführung einer Freitodbegleitung vereinbaren, erhalten deshalb eine Vorkasse-Rechnung mit den entsprechenden besonderen Mitgliederbeiträgen. Eine Freitodbegleitung kann nur erfolgen, wenn die Dignitas erwachsenden Kosten und Auslagen sichergestellt sind. Im Regelfall benötigt Dignitas somit für die Durchführung einer Freitodbegleitung einen Vorschuss von insgesamt CHF 11’000.-, wenn Dignitas auch die Bestattungsfragen regelt, und von insgesamt CHF 7’500.-, wenn Dignitas weder mit Behördengängen noch mit Bestattungsfragen zu tun hat.

Alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer.

Im Interesse eines ordentlichen Rechnungswesens werden deshalb den Mitgliedern für diese besonderen Dienstleistungen jeweils entsprechende Rechnungen zugestellt, die in der Regel durch Vorkasse zu begleichen sind.

Die Statuten von Dignitas sehen vor, dass Mitgliedern, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Beiträge reduziert oder erlassen werden können. Das gilt auch für diese besonderen Mitgliederbeiträge. Ermässigung oder Erlass müssen aber jeweils zwischen dem Mitglied und Dignitas vorher besprochen und vereinbart werden.

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