Was ist eine FTB?
Legale Freitodbegleitung mit DIGNITAS
Im Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, unerträglichen Schmerzen oder unzumutbaren Behinderungen bietet DIGNITAS seinen Mitgliedern die Möglichkeit eines begleiteten Freitods an. In der Schweiz ist diese Hilfe erlaubt, solange keine selbstsüchtigen Beweggründe im Spiel sind (Art. 115 StGB «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord»). Verboten ist hingegen die direkte aktive Sterbehilfe, bei der eine Drittperson auf ausdrücklichen Wunsch das tödliche Medikament verabreicht, z.B. durch Injektion eines letalen Medikaments (Art. 114 StGB «Tötung auf Verlangen»).
DIGNITAS verfügt über qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Freitodhilfe und Sterbebegleitung über grosse Erfahrung verfügen. Diese klären in eingehenden Gesprächen ab, ob die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Freitodhilfe gegeben sind und der Sterbewunsch dem erklärten Willen des Mitglieds entspricht. Dabei ist insbesondere wichtig, festzustellen, ob die Urteilsfähigkeit des Mitglieds in keiner Weise eingeschränkt ist, sowie ob allenfalls nahestehende Personen oder Dritte das Mitglied aus irgendwelchen Gründen zu einem Freitod drängen.
DIGNITAS beschafft das für die Freitodbegleitung notwendige letale Medikament, bei dem es sich um ein schnell und schmerzlos wirkendes Barbiturat handelt, das in gewöhnlichem Trinkwasser aufgelöst wird. Nach dessen Einnahme schläft der Patient oder die Patientin innerhalb weniger Minuten ein, wonach der Schlaf schmerzlos und ruhig in den Tod übergeht.
Jeder zulässige Einsatz eines tödlich wirkenden Medikamentes setzt selbstverständlich ein ärztliches Rezept eines schweizerischen Arztes voraus, denn nur so kann das Mittel legal beschafft werden. Wer in der Schweiz wohnt, sollte die Frage, welcher Arzt das Rezept ausstellen soll, rechtzeitig mit uns besprechen. Meist sind heute die jeweiligen Hausärzte dazu bereit.
Wo dies nicht der Fall sein sollte oder für Personen, die nicht in der Schweiz wohnen, kann sich DIGNITAS auf die unabhängigen Schweizer Ärzte stützen, die mit DIGNITAS zusammen arbeiten. Nach Vorprüfung eines schriftlichen Ersuchens und Begegnungen mit dem Mitglied, während welcher sich der Arzt vom Vorhandensein der Voraussetzungen für die gewünschte Freitodbegleitung noch persönlich überzeugt, kann dann das Rezept zuhanden von DIGNITAS ausgestellt werden.
Von diesem Zeitpunkt an kann das Mitglied den Termin der Freitodbegleitung mit DIGNITAS vereinbaren. Bei einer solchen Begleitung sind immer zwei DIGNITAS-Mitarbeiter anwesend, die über den Verlauf der Begleitung Zeugnis ablegen können.
DIGNITAS legt Wert darauf, dass Menschen, die «gehen möchten», ihre Angehörigen und Nahestehende frühzeitig mit in die Vorbereitung einbeziehen: eine «grosse Reise» erfordert sorgfältige Vorbereitung und gebührendes Verabschieden.
Die Erfahrung zeigt, dass nur die wenigsten Personen, welche DIGNITAS als Mitglied beitreten, die Dienste für eine Freitodhilfe jemals in Anspruch nehmen. Mit der Patientenverfügung sind sie in der Regel ausreichend gesichert. Wird diese beachtet, führt eine lebensbedrohende Situation – weil keine lebensverlängernden Massnahmen eingeleitet werden – zum natürlichen Sterben. Die Mitgliedschaft bei DIGNITAS vermittelt aber den Mitgliedern die Sicherheit, im Falle eines aussichtslosen langen Leidens selber sagen zu können: «Jetzt habe ich genug: Ich will jetzt sterben können» Dieses Gefühl der Sicherheit ist etwas ausserordentlich Wichtiges für mündige Menschen.