Neues Gesundheitsgesetz Kanton Wallis: Stellungnahme von Dignitas zum Vorentwurf

28. Juni 2018

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) des Kantons Wallis informierte am 9. April 2018, dass das vom Grossen Rat am 14. Februar 2008 verabschiedete aktuelle Gesundheitsgesetz angesichts der Entwicklungen des Bundesrechts, aber auch zur Verbesserung gewisser Bestimmungen über die Patientenrechte, die Vorsorgequalität und die Aufsicht, einiger Anpassungen bedarf. Daraufhin hatte das DGSK einen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, welcher mit Ermächtigung des Staatsrates der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet wurde.

«DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» hat den den Gesetzesvorentwurf geprüft und stellt fest, dass er an mehreren Stellen nicht dem geltenden übergeordneten Recht entspricht und den Aspekt, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann, gänzlich ausser Acht lässt. Deshalb beantragt DIGNITAS eine Überarbeitung des Entwurfs.

Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)