Luzern: Kantonsrat beauftragt Regierungsrat, das Recht auf assistierten Suizid in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen gesetzlich festzuschreiben

30. März 2026

Im Kanton Luzern soll das Recht der Bewohnenden aller Alters- und Pflegeheime, in diesen Institutionen eine Suizidassistenz in Anspruch zu nehmen, gesetzlich festgeschrieben werden. Dieses Recht soll auch in Spitälern gelten. Der Luzerner Kantonsrat hat am 30. März 2026 eine entsprechende Motion mit deutlicher Stimmenmehrheit an den Regierungsrat überwiesen. Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist erfreut über dieses klare Bekenntnis des Luzerner Kantonsrats zur Selbstbestimmung am Lebensende.

zur Medienmitteilung von Dignitas (pdf)