Serie: Einblick in die Arbeit bei Dignitas
13. Februar 2026
Folge 4: Im Gespräch mit Michael* vom Team Aussenbeziehungen
Was hat dich zu Dignitas gebracht?
Zwei Dinge: Einerseits ist kurz vor der Bewerbung bei Dignitas meine Mutter verstorben, das hat mich fürs Thema sensibilisiert. Andererseits hat mich das Stelleninserat angesprochen, insbesondere der darin gesuchte «kämpferische Jurist» hat mich gereizt.
Was bedeutet «Rechtsfortentwicklung» im Rahmen der Vereinstätigkeit?
Wir verfolgen zwei Ebenen, die nationale und die internationale. National ist schon vieles gut etabliert, hier besteht unsere Aufgabe vor allem im Monitoring. Es geht in erster Linie ums Bewahren des freiheitlichen Grundkonzepts und des entsprechenden Rechtsrahmens in der Schweiz. Wenn wir es für angemessen befinden, werden wir auch auf kantonaler Ebene aktiv. Aktuell etwa mit der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» im Kanton Zürich, bei der Dignitas im Initiativkomitee aktiv vertreten ist.
Dignitas ist der Überzeugung, dass Menschen grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu einem selbstbestimmten Lebensende und legale und professionelle Unterstützung dazu im eigenen Land haben. International schauen wir uns jeweils die Rechtslage in einem Land an und vergleichen sie mit unserer Auffassung sowie derjenigen unserer Vereinsmitglieder von der Umsetzung dieses «letzten Menschenrechts». Wenn wir Handlungsbedarf ausmachen, dann überlegen wir uns, ob und wie wir darauf reagieren können. Oft versuchen wir über gerichtliche Verfahren, die Hauptakteure in Politik und Gesetzgebung dazu zu bewegen, Suizidassistenz auch im eigenen Land möglich zu machen. Die «Neue Zürcher Zeitung» formulierte dieses Anliegen einst treffend: «Dass ein Phänomen wie ‹going to Switzerland›, also der Sterbetourismus, überhaupt existiert, ist ein fundamentales Politikversagen der Länder mit restriktiven Gesetzen. Sie lassen ihre Bürger in einer verzweifelten Situation im Stich.»[1]
Die Frage ist immer: Was passt für den jeweiligen Kontext?
Welche Eigenschaften sind für deine Arbeit wichtig?
Es braucht neben anderem die Fähigkeiten zu analysieren sowie den Fokus auf das Wesentliche richten und zuhören zu können – in verschiedenen Sprachen und verschiedenen Kontexten. Wichtig ist auch, dass man «Antennen» hat, die einem ermöglichen, auf sein Gegenüber einzugehen und dessen Grenzen zu erkennen und zu respektieren. Und, das mag überraschen, auch Kreativität ist immer wieder gefragt. Gerade, wenn man ein Gerichtsverfahren durchführen möchte, muss man einen Ansatzpunkt und eine Argumentationslinie finden. Das kann ein direkter Weg sein wie vor einigen Jahren in Österreich, als wir festgestellt hatten, dass eine Bestimmung im österreichischen Strafrecht gegen die Verfassung und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst[2]. Doch es kann eben auch komplexer sein, wie im Verfahren gegen Frankreich[3], an dem Dignitas im Hintergrund mitwirkte und das schliesslich bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitergezogen wurde.
Was gefällt dir an der Arbeit bei Dignitas im Allgemeinen und im Aussenbeziehungsteam im Besonderen?
An Dignitas im Allgemeinen schätze ich die flexible Regelung in Bezug auf Arbeitszeit und Homeoffice. Anregend empfinde ich auch die Vielfalt von Sachverhalten im Bereich der Aussenbeziehungen. Dort gefällt mir ausserdem die Teamzusammensetzung: In manchen Fällen bin ich eher Einzelkämpfer, doch ich kann meine Ideen immer im Team spiegeln und den Austausch mit Personen suchen, die einen völlig anderen fachlichen Hintergrund haben. Diese «Türöffner» für eine andere Sichtweise kommen mir sehr zupass, da ich immer über den eigenen Tellerrand hinausschauen möchte.
Welche Momente / Situationen sind dir besonders in Erinnerung geblieben?
Was mir von den ersten Wochen meiner Arbeit bei Dignitas nachhaltig in Erinnerung geblieben ist, war besagtes Verfahren gegen Österreich. Ich hatte gefühlt eben erst bei Dignitas angefangen, ausserdem war der erste Lockdown[4] gerade so durch, da durfte ich schon dieses Verfahren am Verfassungsgerichtshof in Wien vor Ort mitverfolgen. Diese Möglichkeit und auch die Atmosphäre rund um die Gerichtsverhandlung waren eindrücklich, habe ich dort auch zum ersten Mal Personen – insbesondere unter den Beschwerdeführenden – kennen lernen dürfen, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln einen direkten Bezug zum Thema Selbstbestimmung über das eigene Lebensende hatten.
Welche Momente / Situationen gehen dir besonders nahe?
Ich habe in meiner Funktion als Jurist im Aussenbeziehungsteam kaum direkten Kontakt zu unseren Mitgliedern und demnach eher wenig mit emotional belastenden Situationen zu tun. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder berührende Momente, zum Beispiel an einer Tagung zum Lebensende in Zürich: Eine Person aus dem Publikum meldete sich zu Wort und erzählte, sie habe das «provisorische grüne Licht»[5] für eine Freitodbegleitung erhalten. Das Wissen um diese Möglichkeit habe ihr aber noch einmal so viel Lebenswillen geschenkt, dass sie davon vorerst keinen Gebrauch machen wolle. Auch die Erfahrungen von Dignitas aus der Praxis zeigen, dass die Möglichkeit, eine Suizidassistenz in Anspruch nehmen zu können, eine lebensverlängernde und die Lebensqualität stärkende Wirkung entfalten kann. Die Tagungsteilnehmerin bestätigte dies auf eindrückliche Weise.
Inwiefern hat dich die Arbeit bei Dignitas verändert?
Mein Horizont ist definitiv weiter geworden, sehr sogar. Und ich beobachte bei mir, dass ich bestimmte Themen privat viel weiter nach aussen trage. Ich spreche im persönlichen Umfeld heute deutlich mehr über meine Arbeit als ich das bei früheren Tätigkeiten getan habe. Selbstverständlich nur, wenn es sich nicht um vertrauliche Informationen handelt.
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*Michael ist Rechtsanwalt und arbeitet seit rund fünf Jahren bei Dignitas. Das Team «Aussenbeziehungen» ist neben der Rechtsfortentwicklung unter anderem verantwortlich für die externe Kommunikation, die Beziehungen zu anderen Akteuren und Organisationen im In- und Ausland sowie für verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Aufklärung und Weiterbildung.
Folge 1: Carola vom Erstkontakt
Folge 2: Myriam vom Planerteam
Folge 3: Andrea und Tino vom Begleiterteam
[1] https://www.nzz.ch/meinung/die-sarco-show-gefaehrdet-die-errungenschaften-der-schweizer-sterbehilfepraxis-ld.1839886 (Paywall)
[2] Mehr zum Fall in Österreich finden Sie auf unserer Website in den News sowie in den Gerichtsentscheiden
[3] Mehr zu Frankreich finden Sie auf unserer Website in den News
[4] «Erster Lockdown» wird hier in der gebräuchlichen Schweizer Lesart verwendet und bezeichnet die erste Phase der COVID-19-Massnahmen im Frühjahr 2020.
[5] Erhält ein Mitglied das «provisorische grüne Licht», hat es damit eine wichtige von mehreren Voraussetzungen für die Durchführung einer Freitodbegleitung (FTB) erfüllt. Mehr zum Ablauf einer FTB auf unserer Website.