Forschung auf Abwegen
Das NFP 67 «Lebensende»
Von 2011 bis 2019 führte der Schweizer Nationalfonds (SNF) das Nationale Forschungsprogramm 67 «Lebensende» (NFP 67) durch.
Auf den ersten Blick erschien das NFP67 als willkommener Vorstoss, fundiert Grundlagenwissen (auch) im Bereich der Tätigkeit von Organisationen wie Exit und DIGNITAS zu erarbeiten. Bei genauerer Analyse sah und sieht man aber: Das mit 15 Millionen Franken Steuergeldern dotierte NFP 67 ist nicht wissenschaftlich-neutral und ergebnisoffen, sondern voreigenommen gegen die in der Schweiz etablierte Patientenautonomie, Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende. Und die NFP 67 Programmleitung ist im Lebensendbereich nicht unabhängig.
Am 25. April 2013 fand deshalb die in 30 Jahren erste gemeinsame Pressekonferenz der Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen Exit (Deutsche Schweiz), EXIT A.D.M.D. Suisse romande, DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben, Ex international und Lifecircle in Zürich statt.
Aufgrund des Verhaltens des SNF initiierten die Selbstbestimmungs-Organisationen ein Verfahren gegen den SNF auf Basis des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ), womit bezüglich der Auswahl der Projekte und Projektverantwortlichen teilweise Einblick in die Akten und damit Transparenz für die Öffentlichkeit erreicht werden sollte. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen teilte die Sicht der Selbstbestimmungsorganisationen teilweise. Doch das Bundesgericht entschied am 2. Februar 2025 mit 3 gegen 2 Richterstimmen knapp dagegen. Allerdings war in der Diskussion der Richter unmissverständlich Kritik an der «Forschung» des NFP 67 zu hören. Mehr dazu: NFP64 Check – Gerichtsverfahren
Alle Informationen zur Kritik, den Akteuren des NFP 67 und mehr sind auf der Internetseite NFP67 Check einsehbar.