Bezirksgericht Uster weist Anklageschrift gegen DIGNITAS-Gründer Ludwig A. Minelli zurück

10. November 2017

Das Bezirksgericht Uster hat mit Verfügung vom 2. November 2017 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich gegen Ludwig A. Minelli, Gründer des Vereins DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig an diese zurückgewiesen. Diese Rückweisung erfolgte aufgrund von Mängeln der Anklageschrift. Das Bezirksgericht entschied weiter, dass der Fall nicht am Gericht hängig bleibt, sondern an die Staatsanwaltschaft zurück übertragen wird.

Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» nimmt den Entscheid des Bezirksgerichts Uster zur Kenntnis. DIGNITAS betrachtet die von der Staatsanwaltschaft gegen Ludwig A. Minelli erhobenen Vorwürfe als haltlos und nicht nachvollziehbar.

Medienmitteilung (pdf)