Selbstbestimmung über das eigene Lebensende womöglich bald auch in Chile
Am 20. April 2021 verabschiedete die Abgeordnetenkammer des chilenischen Parlaments in Valparaíso eine Gesetzvorlage, die für über-18-Jährige sowohl Assistierter Suizid wie auch Aktive Sterbehilfe durch Ärzte ermöglichen soll. Das Gesetz verlangt, dass zwei Ärzte eine schwere, unheilbare Krankheit diagnostiziert haben, die mit unerträglichen körperlichen Beschwerden verbunden ist. Als nächstes geht der Gesetzesentwurf in den Senat, die Kleine Kammer der Legislative.
Am 23. November 2016 reichten Andrea Vonlanthen (SVP), Astrid Ziegler (CVP) und Hansjörg Haller (EVP) die Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau» ein >> Link
DIGNITAS lud den Regierungsrat des Kantons Thurgau am 31. Januar 2017 zu einem von Fachwissen und sachlichen Argumenten geprägten Diskurs ein >> Link, welche dieser nicht annahm.
Der Regierungsrat beantwortete die Interpellation am 5. September 2017 >> Link
Am 10. Oktober 2017 unterbreitete DIGNITAS den Mitgliedern des Grossen Rates und dem Regierungsrat im Hinblick auf die für den 25. Oktober 2017 ab 9:30 Uhr anberaumte Debatte im Rathaus Weinfelden eine Stellungnahmen zur Interpellation und zur Antwort des Regierungsrats >> Link
11. Juli 2016 / 6. Juni 2016 / 6. Februar 2015
Mit einem einstimmigen 9:0 Entscheid hat der kanadische Supreme Court am 6. Februar 2015 die Abschnitte des Strafrechts für ungültig erklärt, welche ärztliche Beihilfe zum Suizid verbieten. Dieser Entscheid trat mit Aufschub von 12 Monaten, der auf Antrag der Regierung um 4 Monate verlängert wurde, am 6. Juni 2016 in Kraft. Das bedeutet, dass es in Kanada nicht länger gegen das Gesetz ist, wenn ein Arzt unter gewissen Bedingungen einer schwer kranken Person hilft ihr Leben zu beenden.
Am 17. Juni 2016 wurde die «Bill C-14» – ein Gesetz, um das Strafrecht und weitere Gesetze zu ändern (Medical Assistance in Dying = Medizinische Unterstützung beim Sterben) – durch das kanadische House of Commons und den Senat verabschiedet und ist jetzt in Kraft.
Das Gesetz C-14 wird jedoch in einem neuen Gerichtsverfahren überprüft, da es nach Meinung diverser Fachpersonen und Organisationen nicht in Übereinstimmung mit dem 9:0 Entscheid des kanadischen Supreme Court ist; das Gesetz beschränkt den Zugang zur Hilfe auf Patienten, deren natürlicher Tod „einigermassen / vernünftigerweise vorhersehbar“ ist. Im Gegensatz zum Supreme Court Entscheid verweigert das Gesetz den Zugang für die Gruppe von Patienten, welche an schweren chronischen Krankheiten leiden und nicht dem Lebensende nahe sind. (Link)
21. Januar 2015 / 5. Oktober 2015
Die Senatoren Lois Wolk, Bill Monning und weitere des US-Staates Kalifornien, unterstützt durch die Familie von Brittany Maynard, haben den „End of Life Option Act“ vorgestellt: Basierend auf dem seit 1997 im US-Staat Oregon geltenden „Death with Dignity Act“ würde das Gesetz einer terminal kranken, urteilsfähigen erwachsenen Person, die in Kalifornien wohnhaft ist, das Recht einräumen, von ihrem Arzt eine Verschreibung für ein tödliches Medikament zu erhalten, um ihr Leiden selbstbestimmt beenden zu können.
Gouverneur Edmund G. Brown Jr., Katholik und früherer Jesuiten-Seminarist, unterschrieb das Gesetz am Montag, 5. Oktober 2015. Kalifornien wird damit zu einem weiteren US-Bundesstaat, in dem Schwerkranke die Wahlfreiheit haben, ihr Leiden mit ärztlicher Abklärung und Verschreibung entsprechender Medikamente selbstbestimmt zu beenden.
18. Februar 2015 / 22. April 2015
In Basel hat FDP-Grossrat Luca Urgese eine Motion im Grossen Rat eingereicht: Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler mit staatlicher finanzieller Unterstützung sollen den Zugang ihrer Bewohner zu Freitodbegleitungen ermöglichen. Dies nachdem Fälle bekannt geworden sind, in denen zum Beispiel eine 93jährige Seniorin das Alters- und Pflegeheim verlassen musste, um von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.
Das britische Oberhaus, das House of Lords, hielt eine ausführliche Debatte über die von Lord Falconer eingebrachten Assisted Dying Bill – ein Gesetzesvorschlag für begleiteten Freitod von urteilsfähigen Erwachsenen, welche terminal krank sind und nur noch sechs Monaten Lebenserwartung haben. In dieser zweiten Lesung mit einem Rekord von 126 Rednern wurde der Gesetzesvorschlag mit 64 gegen 59 bei 3 neutralen Stimmen unterstützt und geht nun weiter an die Komitee-Phase.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat ein Postulat aus den Reihen der konservativ-religiösen Partei EVP/EDU abgelehnt, welche unter anderem eine kantonale Regelung verlangte, die den «Sterbetourismus einschränkt und Missbräuchen vorbeugt». Der Regierungsrat hält fest, dass die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Regelungen vollauf genügen und eigenständige kantonale Normen weder sinnvoll noch zielführend sind, zumal der Bundesrat 2011 entschieden hat, die geltende gesetzliche Regelung der Suizidhilfe zu belassen.
Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament entschieden, was auf Bundesebene durch Bundesrat, Nationalrat und Ständerat schon entschieden wurde: dass der Erlass einer Regelung für die organisierte Suizidhilfe nicht angezeigt ist.
Das Schweizer Parlament hat mit überwältigender Mehrheit die Forderung nach einem Gesetz abgelehnt, wonach eine staatliche Aufsicht über sogenannte Sterbehilfegesellschaften eingerichtet werden solle. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, um Missbräuche zu vermeiden.
Im Nationalrat (Volksvertretung) ist diese Gesetzes-Forderung am 26. September 2012 mit 163 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden.
Der Ständerat (Kammer der Kantone) hat bereits am 21. Dezember 2011 analog entschieden; dort sogar ohne Abstimmung, weil kein Mitglied des Ständerates einen Antrag auf Zustimmung gestellt hatte.
Die Gesetzes-Forderung ist auch von der Regierung mit dem Argument abgelehnt worden, die bestehende Gesetzgebung sei vollkommen ausreichend.
Die Forderung nach einem Aufsichtsgesetz war von einem CVP-Ständerat aus dem Kanton Uri, aber auch von den Kantonsparlamenten des Aargaus sowie von Baselland aufgestellt worden.
Die entsprechenden Debatten, das Abstimmungsergebnis im Nationalrat sowie die zugrunde liegenden Kommissionsberichte können unter folgenden Links nachgelesen werden:
Im Schottischen Parlament hat Parlamentsmitglied Margo MacDonald ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, die «Assisted Suicide (Scotland) Bill», eingebracht. Das Gesetz soll urteilsfähigen Erwachsenen mit zum Tode führender Erkrankung oder Leiden ermöglichen, eine Freitodbegleitung zu verlangen und gewisse Schritte von Dritten entkriminalisieren, um entsprechende Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Bis zum 30. April 2012 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.
Der Gesetzesvorschlag enthält Elemente aus der Praxis der Durchführung von Freitodbegleitungen in der Schweiz sowie dem Gesetz für einen Tod in Würde, dem «Death with Dignity Act» des US-Staates Oregon.
Mitglieder des Kantonsrats von Zürich aus den Reihen der SP, SVP und FDP haben eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht: ob der Regierungsrat bereit sei, den ihm unterstellten Behörden die Weisung zu erteilen, die Rechtslage bezüglich Sterbehilfe und Respektierung der Selbstbestimmung, welche sich aus den Abstimmungen vom 15. Mai 2011 im Kanton Zürich sowie den Entscheiden des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergibt, zur Kenntnis zu nehmen und ihr Verhalten dementsprechend anzupassen.
In England erarbeitete die «Commission on Assisted Dying» einen Bericht zu Handen der Regierung, über die Frage einer Gesetzesänderung zur Legalisierung der Freitodhilfe
Der Schweizer Bundesrat zu Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe; Pressekonferenz mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Auszüge:
«…es ist dem BR ein wichtiges Anliegen, die Selbstbestimmung auch am Lebensende zu stärken; das entspricht einem Bedürfnis der Gesellschaft, das in den kommenden Jahren infolge der Alterung der Bevölkerung noch wachsen dürfte.»
«…ich gehe davon aus, dass Suizidhilfeorganisationen ein Stück weit immer auch Aufklärung in diesem [gemeint: Palliative Care und Suizidprävention] Bereich leisten, und dass sie hier in diesem Sinne auch in der Suizidprävention einen Beitrag leisten können...»
Im britischen Oberhaus (House of Lords) ist am Montag, 10. Oktober 2005, zwischen 15 und 24 Uhr eine umfangreiche Debatte über den Bericht des Select Committee durchgeführt worden, welcher sich zum parlamentarischen Entwurf eines Gesetzes für Sterbehilfe zugunsten terminal kranker Personen von Lord Joffe geäussert hat. Dabei konnte erkannt werden, dass Lord Joffe seinen Entwurf im Laufe des Monats November neu einreichen wird; er dürfte sich dabei im Wesentlichen auf die Einführung der Möglichkeit des begleiteten Suizids beschränken. Im Vordergrund steht dabei eine Regelung, welche jener, wie sie im amerikanischen Bundesstaat Oregon gilt, nachgebildet ist.