FAQ
(FAQ = Frequently Asked Questions) – Die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten
F: Ich wünsche mir Aktive Sterbehilfe von DIGNITAS…
A: Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten, genauso wie in Deutschland, Österreich, und den meisten anderen Ländern. In der Schweiz erlaubt ist jedoch die Beihilfe zum Suizid – solange diese frei von selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt –, wodurch DIGNITAS für seine Mitglieder unter gewissen Voraussetzungen eine Freitodbegleitung ermöglichen kann.
F: Was bedeutet „für seine Mitglieder“?
A: DIGNITAS ist ein nicht-kommerzieller, nicht-profitorientierter Verein nach Schweizer Recht. Die meisten Dienstleistungen stehen nur Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Grundsätzlich kann jede erwachsene und urteilsfähige Person Mitglied des Vereins DIGNITAS werden.
F: Ist DIGNITAS eine „Sterbehilfeorganisation“?
A: Nein. Die Tätigkeit von DIGNITAS geht weit über die Freitodbegleitungen hinaus und fokussiert auf Suizidversuchs-Prävention, Rechtsfortentwicklung, Beratung von Ärzten, Patienten und Ihren Angehörigen in Lebens- und Patientenrechts-Fragen, usw.
F: Wie werde ich Mitglied von DIGNITAS?
A: Schritt 1: Bestellen und lesen Sie unsere Informations-Broschüre. Schritt 2: Füllen Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie diese an DIGNITAS in der Schweiz; (Personen mit Wohnsitz in Deutschland füllen den Aufnahmeantrag aus und senden diesen an DIGNITAS-Deutschland in Hannover).
F: Muss ich mit der Beitrittserklärung auch gleich ein Mitglieder-Beitrag überweisen?
A: Nein. Warten Sie auf unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft; diese enthält auch eine Rechnung; (bei Mitgliedern von DIGNITAS-Deutschland erfolgt die Verrechnung der Beiträge mittels Einzugsermächtigung).
F: Ich leide an einer psychischen Erkrankung und/oder Depressionen. Kann DIGNITAS eine Freitodbegleitung für mich arrangieren?
A: Nein. Die Schweizer Rechtslage ist hierfür noch nicht ausreichend gesichert und die meisten Psychiater lehnen dies ab.
F: Ich leide an einer schweren und/oder terminalen körperlichen Krankheit und wünsche eine Freitodbegleitung bei DIGNITAS…
A: Lesen Sie unsere Informations-Broschüre, insbesondere den Abschnitt „Voraus- setzungen für eine Freitodbegleitung“.
F: Wie lange dauert die Vorbereitung einer Freitodbegleitung?
A: Generell etwa 3 bis 4 Monate von einem ersten Kontakt bis zur eigentlichen Reise zu DIGNITAS. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, bei denen der behandelnde (Haus)Arzt die Vorbereitung der Freitodbegleitung unterstützt, kann die Prozedere im Notfall beschleunigt werden.
F: Wer entscheidet über mein Gesuch um Freitodbegleitung?
A: Es erfolgt stets ein mehrstufiges Begutachtungs-Verfahren – sowohl durch DIGNITAS als auch durch von DIGNITAS unabhängige Schweizer Ärzte – welches unter anderem auch zwei persönliche Arztkonsultationen umfasst.
F: Ich möchte DIGNITAS unterstützen; was kann ich tun?
A: Die beste Art, DIGNITAS zu unterstützen ist: Mitglied zu werden. Damit unterstützen Sie uns nicht nur finanziell sondern auch persönlich – im Sinne von „einer für alle – alle für einen“: je mehr Mitglieder DIGNITAS hat, umso mehr Gewicht hat die Stimme des Vereins in der Öffentlichkeit.
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