DIGNITAS Geschichte seit 1998

 

 

Eine kurze Geschichte des Vereins

«DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben»

 

 

Gründung und deren Anlass

DIGNITAS wurde am Sonntag, 17. Mai 1998, gegründet; Auslöser war der Umstand, dass beim Verein «Exit (Deutsche Schweiz)» in dessen Generalversammlung vom Samstag, 16. Mai 1998, eine demokratische Auseinandersetzung über Grundsatzfragen nicht möglich war. Der damalige Vorstand weigerte sich, neben Freitodbegleitung auch das Thema der Suizidversuchsvermeidung in das Vereinsprogramm von EXIT aufzunehmen. Es kam deswegen zu einer tumultuösen Generalversammlung bei EXIT, bei der Befürworter einer solchen Ausweitung teilweise von einer herangekarrten Claque sogar mittels Megaphon niedergeschrien wurden. Über Nacht wurden die Statuten entworfen und am folgenden Tage von der Gründungsversammlung angenommen. Bei DIGNITAS konnte das Konzept einer Kombination von Beratung rund um Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung Palliativversorgung und Freitodbegleitung realisiert werden. Dem neuen Verein schlossen sich sofort einige der erfahrensten Freitodbegleiterinnen und -begleiter von Exit an. Damit war DIGNITAS bereits am Tag nach der Gründung in der Lage, Hilfesuchende zu beraten und Freitodbegleitungen (FTB) durchzuführen.

 

Eröffnung eines Sekretariats / Langsamer Mitgliederzuwachs

Dank Darlehen von fünf aussenstehenden Personen war es möglich, sofort ein Sekretariat von DIGNITAS zu schaffen, das von einer Mitarbeiterin in Zürich geführt wurde.

Die Entwicklung der Mitgliederzahl war zu Beginn eher bescheiden; am Ende des Gründungsjahres 1998 zählte der Verein 288 Mitglieder; im folgenden Jahre 1999 kamen weitere 137 dazu.

 

Die erste Freitodbegleitung / Auch für im Ausland wohnhafte?

Die erste FTB erfolgte am 7. Juni 1998; im Gründungsjahr gab es insgesamt sechs FTB, die ausnahmslos Personen betrafen, die in der Schweiz wohnten. 1999 kamen weitere fünf FTB, ebenfalls nur Schweizer, hinzu.

Doch bereits im Juli 1998 stellte sich die Frage, ob der Verein auch Mitglieder aufnimmt, die im Ausland wohnhaft sind. Aus der Überlegung, dass ein Mensch, der in der Schweizer Grenzstadt Kreuzlingen wohnt, Mitglied werden und bei einer schweren Krankheit Hilfe erhalten kann, und dass es deshalb kaum verantwortet werden kann, jemandem, der nur ein paar Meter entfernt in der deutschen Nachbarstadt Konstanz lebt, bei gleichen Verhältnissen eine solche Bitte abzuschlagen, wurde entschieden, dass DIGNITAS auch Mitglieder im Ausland aufnimmt: Niemand soll aufgrund seines Wohnsitzlandes diskriminiert werden. DIGNITAS wurde dadurch international zugänglich und vernetzt.

 

Erste «Sterbewohnung» an der Gertrudstrasse 84 in Zürich

Diese Entscheidung machte es notwendig, Räume zu mieten, in welchen FTB durchgeführt werden können. Ab 1. Mai 1999 stand dafür eine 1-½-Zimmer-Wohnung an der Gertrudstrasse 84 in Zürich-Wiedikon zur Verfügung.

Am 16. September 1999 fand dann die erste FTB eines im Ausland wohnhaften Mitglieds in Zürich statt, und im Jahr 2000 betrafen von den sieben FTB deren drei Personen aus dem Ausland.

 

Erster Bericht in einer grossen ausländischen Zeitschrift

Am 11. Dezember 2000 erschien in Nr. 50/2000 des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» ein Bericht des damals in der Schweiz tätigen Korrespondenten Jan Dirk Herbermann in Genf über die Tätigkeit des Vereins mit dem Titel «Aufrecht sterben». Der Artikel weist zwar mehrere Fehler auf und blendet wichtige Aspekte aus, löste weltweit jedoch Aufsehen aus und führte – zusammen mit Nachfolge-Geschichten in vielen ausländischen Zeitungen und Zeitschriften – zu einer raschen Aufwärtsentwicklung der Mitgliederzahlen und auch der Anzahl der FTB. So zählte DIGNITAS Ende 2001 1’079 Mitglieder und führte in jenem Jahr insgesamt 50 FTB durch.

 

Weiteres starkes Ansteigen der Mitgliederzahlen

Ein Jahr später, 2002, hatte sich die Zahl der Mitglieder mehr als verdoppelt und erreichte 2'263; die Zahl der FTB stieg auf 76. Diese Entwicklung setzte sich in der Folge weiter fort, so dass DIGNITAS ab 1. Dezember 2005 im Haus Gertrudstrasse 84 in Zürich ein frei gewordenes Zimmer im Erdgeschoss hinzu mietete. Ende 2005 stellte sich die Zahl der Mitglieder auf 5'077. Die Zahl der FTB stieg 2003 auf 100, 2004 auf 105 und 2005 auf 138.

 

Politische Widerstände und Kündigung der Mietverhältnisse in Zürich

Während dieser Jahre des Wachstums wuchsen auch politische Widerstände. So hatte ein Lokalpolitiker in der Stadt Zürich es sich zum Ziel gemacht, die Tätigkeit des Vereins in Zürich-Wiedikon zu unterbinden. Dies bewirkte, dass eine Behörde der Stadt Zürich die Frage aufwarf, ob die Tätigkeit von DIGNITAS im Haus an der Gertrudstrasse 84 in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Nutzungsbestimmungen stehe. Dies führte dazu, dass die dort bestehenden Mietverhältnisse vom Vermieter per 30. September 2007 gekündigt wurden.

 

Behördlich verursachte Phase von fehlender Stabilität

Die Folge war eine durch verschiedenste Behörden verursachte Phase fehlender Stabilität für DIGNITAS: Zwar war es trotz grosser Schwierigkeiten gelungen, in der Zürichsee-Gemeinde Stäfa eine für Freitodbegleitungen geeignete Wohnung zu mieten. Doch schon nach nur wenigen FTB in jener Wohnung liess der Gemeinderat von Stäfa die Wohnung polizeilich – notabene illegal – schliessen, so dass eine bereits vereinbarte FTB dort nicht stattfinden konnte. Der Generalsekretär von DIGNITAS stellte darauf sofort sein Wohnzimmer in der Gemeinde Maur für die FTB zur Verfügung. Doch nach zwei dort durchgeführten FTB erliess auch der Gemeinderat von Maur ein – ebenfalls illegales – Verbot.

Dies hat den Verein leider gezwungen, weitere FTB in verschiedenste Hotels der näheren oder weiteren Umgebung von Zürich zu verlegen, wobei aus naheliegenden Gründen eine vorgängige Information der Hoteldirektion nicht möglich war. Zwei von einander unabhängige Mitglieder aus Deutschland, wünschten, die FTB in deren eigenem Automobil durchzuführen, und nicht in einem anonymen Hotelzimmer. Da DIGNITAS in erster Linie anstrebt, die Selbstbestimmung von Menschen in der letzten Lebensphase zu schützen, und da durch den Wunsch dieser Mitglieder keine Drittinteressen beeinträchtigt wurden, erfolgten diese beiden FTB in einer ruhigen, bewaldeten Gegend am Rande einer grossen Wiese neben einem seit Jahren geschlossenen Ausflugsrestaurant. Doch der dort von den Behörden aufgebotene Bestatter wusste nichts Besseres zu tun, als diesen Umstand den Medien zu melden. Dies wiederum führte naturgemäss zu erheblichen Medien-Reaktionen. Wie es mit deren Wahrheitstreue aussieht, zeigten einzelne deutsche Medien, die von einem «Parkplatz an der Autobahn» berichteten. DIGNITAS hat in der Folge das Aufgebot eines Bestatters in die eigenen Hände genommen und jenen pietätlosen Bestatter durch einen anderen ersetzt, der seiner Aufgabe auch intellektuell gewachsen ist.

 

Angebot von Räumen in einer Industrie-Liegenschaft

Der Inhaber von Räumen einer Industrie-Liegenschaft in der Zürcher Vorortsgemeinde Schwerzenbach war von der respektlosen Medienkampagne – während welcher beispielsweise das Schweizer Fernsehen das Haus des Generalsekretärs einen Tag lang mit einer Kamera belagerte, nur um ein Bild von einem Sarg-Abtransport erhaschen zu können – dermassen angewidert, dass er beschloss, dem Verein Räume in seiner Liegenschaft zur Miete anzubieten.

Sie erwiesen sich als sehr geeignet. Sie waren nicht nur geräumig, hell und wohnlich, sondern das recht grosse Gebäude bot auch den Vorzug, dass der Bestatter mit einem neutralen Fahrzeug direkt in das Innere des Gebäudes fahren konnte.

Auf diese Weise war von Aussen nie festzustellen, dass aus dem Gebäude Verstorbene abtransportiert wurden. Nachteilig wirkte sich allenfalls aus, dass nur einige Häuser weiter, sich das grösste Bordell der Schweiz befindet – ein Umstand, der von den auf Emotionen und Bewirtschaftung von Empörung Ausschau haltenden Medien weidlich ausgenützt worden ist.

 

Neue behördliche Probleme und Erfolg im Verwaltungsprozess

Doch auch der Gemeinderat von Schwerzenbach erliess sofort ein – wiederum illegales – Verbot, diese Räume durch den Verein nutzen zu lassen. Es bedurfte eines gerichtlichen Verfahrens bis zum Zürcher Verwaltungsgericht, um diesen erneuten behördlichen Eingriff aufheben zu lassen. Gerichtlich wurde dann festgestellt, dass eine solche Liegenschaftsnutzung jedenfalls in einer Industrie- oder Gewerbezone zulässig sei. Damit konnte DIGNITAS vom 23. November 2007 an in den Räumen in Schwerzenbach FTB durchführen.

 

Schikanen des Zürcher Kantonsarztes

Nachdem seit Beginn der Tätigkeit von DIGNITAS 1998 (und schon viel früher, seitdem Exit ab etwa 1985 FTB durchgeführt hat) ein Arzt das Mitglied, welches eine FTB durchführen lassen wollte, jeweils zu einer einmaligen längeren Konsultation empfangen hat, kündigte der Zürcher Kantonsarzt Dr. med. Ulrich Gabathuler Ende Januar 2008 dem Verein und den mit ihm zusammen arbeitenden Ärzten an, er werde ab sofort dann annehmen, ein Arzt habe nicht sorgfältig gearbeitet, wenn dieser das Rezept für das letale Medikament Natrium-Pentobarbital bereits nach einer einzigen Konsultation abgebe.

Dieser Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit durch einen dazu nicht berufenen Chefbeamten des Kantons Zürich alarmierte DIGNITAS: Man musste damit rechnen, dass der Kantonsarzt nach und nach weitere Bedingungen aufstellt, die schliesslich zur Folge haben könnten, dass Ärzte nicht mehr bereit sind, mit DIGNITAS zusammen zu arbeiten und solche Rezepte auszustellen.

 

Erfahrung mit Helium

Da für eine FTB mit Einsatz eines letalen Medikamentes immer ein Arztrezept erforderlich ist, stellte sich die Frage, ob allenfalls eine andere Methode zur Verfügung steht, für welche zwar eine Arztkonsultation weiterhin angezeigt ist, aber kein Arztrezept notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Einsatz eines inerten Gases, mit welchem die Zufuhr von Luftsauerstoff ausgeschlossen werden kann. DIGNITAS sah deshalb die Aufgabe, sich in dieser Hinsicht die erforderliche Erfahrung zu verschaffen für den Fall, dass die behördlichen Schikanen schwerleidenden Menschen die Inanspruchnahme ihres Selbstbestimmungsrechts und die Aufrechterhaltung der Dienst- leistungsbereitschaft des Vereins gefährden könnte. So wurden denn im Frühjahr 2008 nach entsprechender Aufklärung, nach üblicher ärztlicher Konsultation und selbstverständlich mit Einverständnis der betroffenen Mitglieder vier FTB unter Einsatz von Helium in Verbindung mit medizinischen Atemmasken durchgeführt.

 

Neue Unterkunftsprobleme

Im Zusammenhang mit einer dieser Helium-FTB kam es dazu, dass die Behörden angeblich irrtümlich (vermutlich aber eher absichtlich) den gleichen Bestattungsdienst aufboten, welcher schon die FTB auf den Wald-Parkplätzen den Medien zugespielt hatte. Auch in diesem Falle hat dieser Unternehmer dann die Medien informiert. Zusätzlich haben Staatsanwälte gegenüber Medien sachlich völlig unzutreffende Behauptungen aufgestellt. Dies hatte wiederum zur Folge, dass andere Mieter in der Liegenschaft in Schwerzenbach den dortigen Vermieter unter Druck setzten, das Mietverhältnis mit dem Verein zu kündigen, was im März 2008 erfolgte. Es gelang dann aber, die Mietdauer im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs bis zum 30. Juni 2009 zu erstrecken.

 

Suche nach neuen Räumlichkeiten

Auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten erwarb im Sommer 2008 der Generalsekretär des Vereins eine dafür geeignete Liegenschaft in Wetzikon ZH und begann, diese im Erdgeschoss für Zwecke des Vereins herzurichten. Doch auch in Wetzikon opponierte die Gemeindebehörde einer solchen Nutzung, so dass erneut ein Verwaltungsprozess geführt werden musste. In dessen Verlauf hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich dem Verein zwar Recht gegeben, doch die Gemeinde rief auch noch das Schweizerische Bundesgericht an. Zeitlich war damals dann absehbar, dass jener Prozess wohl erst nach dem 30. Juni 2009 beendet werden dürfte. Somit bestand die Notwendigkeit, sich nochmals nach neuen Räumen umzusehen. Erst viel später entschied das Bundesgericht, eine solche Nutzung in einem Wohngebiet sei den Nachbarn nicht zumutbar. Offen blieb einzig die Frage, ob in einem Kerngebiet einer Ortschaft, wo selbst Bordelle unmittelbar neben Wohnnutzungen und andere Gewerbe zulässig sind, Räume für organisierte Freitodhilfe zulässig wären . . .

 

Ein unerwartetes Angebot

Wiederum empörte sich ein Liegenschaftseigentümer über die Art und Weise, wie man DIGNITAS Steine in den Weg legte und in den Medien zu unrecht verriss, und sorgte deshalb dafür, dass dem Verein eine geeignete Liegenschaft inmitten einer Industriezone der Zürcher Gemeinde Pfäffikon angeboten wurde: die „blaue Oase“; ein Haus mit Umschwung, Wiese, einem Goldfischteich, abgeschirmt durch Hecken. Mit Hilfe von Darlehen und freiwillig erhöhten Mitgliederbeiträgen hat es eine grosse Zahl von DIGNITAS-Mitgliedern möglich gemacht, dass jene Liegenschaft per 1. Juli 2009 erworben werden konnte. Damit hatte der Verein endlich einen auch für die Zukunft sicheren Ort, um FTB durchzuführen, ohne von fremden Vermietern abhängig zu sein.

 

Kampf um das letzte Menschenrecht

DIGNITAS hat von Anfang an mit der Überzeugung gearbeitet, dass das Recht eines Menschen, selber zu bestimmen, wann und wie er sein eigenes Leben beenden möchte, Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts des Individuums ist. Bereits 1999 schrieb der Generalsekretär von DIGNITAS diesbezüglich einen Artikel in der Schweizerischen Juristen-Zeitung. Im Rahmen der juristischen Arbeit, welche der Verein seit seiner Gründung unternommen hat, ist es dann schliesslich auch gelungen, dies sowohl durch das Schweizerische Bundesgericht als auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte feststellen zu lassen.

Das waren jedoch nur Teil-Erfolge: Es ist bislang noch nicht gelungen, einen Anspruch eines Menschen auf Zugang zu einem sicheren und risikofreien Suizidmittel durchzusetzen, mit welchem ein Suizid mit fachlich kundiger Begleitung praktisch und effizient durchgeführt werden kann. Die in der Schweiz geltende Rechtsordnung ist diesbezüglich auch noch immer widersprüchlich: Einerseits wird das Recht auf Suizid als Menschenrecht anerkannt, anderseits wird – trotz der Tatsache, dass von 50 Suizid- versuchen bis zu 49 mit zum Teil schwerwiegenden negativen Folgen für den Suizidenten oder gar Dritte fehlschlagen –, nicht anerkannt, dass dafür eben auch ein Anspruch auf Unterstützung, Begleitung und Zugang zum sicheren Suizidmittel erforderlich ist. Dies bleibt eines der wichtigsten Postulate, für deren Verwirklichung sich der Verein einsetzt.

In diesem Zusammenhang hat DIGNITAS direkt oder indirekt eine ganze Reihe von gerichtlichen und politischen Verfahren geführt, begleitet oder unterstützt, welche letztlich dazu führen sollen, in der Schweiz die Inanspruchnahme dieses Rechts zu erleichtern oder im Ausland solche Rechte praktikabel zu machen.

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Verfahren, welches zum Entscheid des Schweizer Bundesgerichts BGE 133 I 58 vom 3. November 2006 und zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg vom 20. Februar 2012 im Fall Haas gegen die Schweiz geführt hat. Beide Gerichte haben in ihren Urteilen festgehalten, dass das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens das Selbstbestimmungsrecht des Individuums enthält, zu welchem auch das Recht gehört, selber darüber entscheiden zu dürfen, wann und wie man selbst sterben will. DIGNITAS hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, in Strassburger Verfahren, in welchen es um dieses Recht geht, als «Dritte Partei» jeweils darzulegen, in welcher Weise DIGNITAS funktioniert und damit zum Schutz des Lebens beiträgt.

DIGNITAS steht auch weltweit in einem Netzwerk von Beziehungen zu Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung und unterstützt diese durch enge Zusammenarbeit, insbesondere wenn es darum geht, dass Behörden ihre Haltung zu begleitetem Suizid darlegen müssen (so etwa der Direktor der englischen Strafverfolgungsbehörde im Fall von Debbie Purdy), wo lokale Politiker Gesetzesinitiativen einreichen (so etwa Margo McDonald in Schottland oder Lord Joffe in England), oder wo Gruppierungen auf dem politischen Feld aktiv werden (so etwa in Kanada oder Italien).

 

Die Schwierigkeit für Personen mit psychischen Störungen

Eine ähnliche Herausforderung will der Verein auch noch lösen: Personen mit psychischen Störungen eine FTB zu ermöglichen, mit einem vernünftigen Verfahren wie es für somatisch Kranke möglich ist. Das Schweizerische Bundesgericht hat eine unter wissenschaftlichen Aspekten höchst fragwürdige Publikation zum Anlass genommen, zu erklären, in solchen Fällen bedürfe es eines «vertieften fachärztlichen Gutachtens» darüber, ob eine Person für einen Entscheid über ihren eigenen Tod urteilsfähig sei, und ob allenfalls der Sterbewunsch nicht blosser Ausdruck eines Symptoms einer psychischen Krankheit sei.

Auch hier harrt des Vereins noch ein erhebliches Stück Arbeit, bis die Freiheit zur Selbstbestimmung und gegen staatliche Bevormundung von Personen mit psychischen Störungen ebenfalls durchgesetzt sein wird.

 

Das Versagen der Medien

Die Geschichte des Vereins DIGNITAS seit seiner Gründung zeigt auch das eklatante Versagen der in der Schweiz und darüber hinaus wirkenden Medien. Nie ist von Medien auch nur mit einem Halbsatz etwa die Frage aufgeworfen worden, ob Behörden bei ihren gegen DIGNITAS erlassenen Verboten der Nutzung bestimmter Räume illegal und unverhältnismässig gehandelt haben. Generell sind die Medien mit ihrer Polarisierung „böse DIGNITAS - empörte Öffentlichkeit - gute Behörden“, mangelhafter Recherche, unreflektiertes gegenseitiges Abschreiben, sowie einseitiger Berichterstattung ihrem Auftrag einer ausgewogenen Berichterstattung und fundierter Aufklärung der Öffentlichkeit nicht nachgekommen. Zumeist haben sich die Medien damit begnügt, in boulevardmässiger Art Emotionen und Kontroversen zu schüren. Die wenigen medialen Arbeiten, welche sich wirklich der gesamten Komplexität der Suizidproblematik sorgfältig angenommen haben, lassen sich praktisch an den Fingern einer Hand abzählen.

 

Politische Auseinandersetzung im Kanton Zürich

Am 15. Mai 2011 hatten die im Kanton Zürich stimmberechtigten Personen über zwei Volksbegehren zu entscheiden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von DIGNITAS standen. Die kleine Partei «Eidgenössische demokratische Union» (EDU) – eine politische Formation zahlreicher evangelisch-fundamentalistischer Freikirchen (Sekten) – hatte im Kanton Zürich, der eine Bevölkerung von 1'371'000 Einwohnern umfasst, je etwas mehr als 6'000 Unterschriften gesammelt. In der einen Volksinitiative wurde vorgeschlagen, der Kanton Zürich solle vom Bundesparlament eine Änderung von Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verlangen, so dass künftig jegliche Freitodbegleitung als Delikt betrachtet werde und zu bestrafen sei. Die zweite Volksinitiative verlangte von der Regierung des Kantons Zürich, sie müsse dem kantonalen Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen, welcher verbietet, dass Personen organisierte Suizidhilfe geleistet werden darf, die nicht mindestens ein Jahr im Kanton Zürich gewohnt haben.

Beide Vorstösse sind in der Volksabstimmung überaus deutlich gescheitert. Sie wären auch bei einer Annahme nicht umsetzbar gewesen. Ein Verbot der Beihilfe zum Suizid würde im Bundesparlament nie eine Mehrheit finden; eine Beschränkung der Suizidbeihilfe auf Kantonseinwohner wäre bundesverfassungs- und menschenrechts- widrig gewesen, so dass ein entsprechendes kantonales Gesetz wohl vom Bundesgericht aufgehoben worden wäre.

 

Ausblick

Ziel des Vereins DIGNITAS ist es, sich überflüssig zu machen: In einer Welt, in welcher alle Bewohner das letzte Menschenrecht in Anspruch nehmen und dieses auch praktisch und effizient wahrnehmen können, braucht es keine Kampforganisation wie DIGNITAS mehr. Da Menschenrechte ihrer Natur nach jedoch universal sind, ist eine solche Kampforganisation so lang notwendig, bis alle Staaten ihren Bewohnern diese Rechte tatsächlich zuerkennen.

Der Verein DIGNITAS unterscheidet sich vor allem durch seine universale Militanz von anderen Organisationen, welche das «Recht auf Sterben» meistens gerade einmal für ihre eigenen Mitglieder einfordern. Insofern hat er sich nicht nur ein hohes, sondern auch ein hehres Ziel gesetzt. Dieser Punkt am zeitlichen Horizont der Zukunft mag noch als weit entfernt scheinen. Doch auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt, und je mehr Schritte wir aneinander setzen, umso eher wird das Ziel erreicht werden.

 

(Stand 23. Mai 2013)

 

 

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