DIGNITAS-Deutschland     Aufnahmeantrag Mitgliedschaft

Mitglied bei DIGNITAS-Deutschland können grundsätzlich alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden, auch wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auf Grund einer Vereinbarung zwischen DIGNITAS-Deutschland und DIGNITAS in der Schweiz haben Mitglieder von DIGNITAS-Deutschland einen Anspruch darauf, auch von der Schweiz aus beraten zu werden und Hilfe zu erhalten, wie wenn sie in der Schweiz Mitglied wären. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass DIGNITAS in der Schweiz seinen wie auch den Mitgliedern von DIGNITAS-Deutschland aus rechtlichen Gründen nur auf Schweizer Staatsgebiet die angebotenen Hilfestellungen leisten kann.

Personen mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands können auch direkt bei DIGNITAS in der Schweiz Mitglied werden. DIGNITAS in der Schweiz nimmt keine in Deutschland wohn- haften Personen als Direktmitglieder auf.

Ein Anspruch auf Vereinszugehörigkeit besteht laut Statuten beider Vereine nicht.

Für den Beitritt zu DIGNITAS-Deutschland muss lediglich der Aufnahmeantrag mit der integrierten Einzugsermächitung ausgefüllt und DIGNITAS-Deutschland zugesandt wer- den.

 

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft bei DIGNITAS-Deutschland
 
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