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25. April 2013
Selbstbestimmungs-Organisationen kritisieren unwissenschaftliche und ideologisch motivierte Forschung
Das Nationale Forschungsprogramm «Lebensende» (NFP 67) ist nicht wissenschaftlich, sondern voreingenommen gegen die in der Schweiz etablierte Patientenautonomie. Darauf weisen die fünf Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen in einem gemeinsamen Auftritt hin.
EXIT Deutsche Schweiz, EXIT A.D.M.D. Suisse romande, DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, EX International sowie Lifecircle kritisieren die Besetzung der Leitung des NFP 67, die im Lebensendbereich nicht unabhängig ist, und warnen vor vorgefassten und einseitigen Studienresultaten. Zudem fordern sie den Bundesrat auf, den 2010 erteilten Auftrag an den Nationalfonds zu aktualisieren, da er inzwischen politisch und rechtlich überholt ist.
Das Nationale Forschungsprogramm NFP 67 soll das Lebensende allgemein untersuchen. Von allen Sterbefällen macht die Suizidhilfe weniger als ein Prozent aus. Trotz ihrer marginalen Rolle – weniger als 1 Prozent der Todesfälle – nimmt die Freitodhilfe im NFP 67 eine überproportionale Rolle ein. Im Ausführungsplan kommt sie in nahezu allen Kapiteln vor. 40 Prozent der Forschungsprojekte beschäftigen sich ganz oder teilweise damit. Das NFP 67 untersucht nicht unvoreingenommen neutral, wie dies in einem säkularen Staat von einem mit 15 Millionen (!) Steuergeldern finanzierten, wissenschaftlichen Forschungsprogramm zu erwarten wäre, sondern behandelt Selbstbestimmung und Sterbehilfe von vornherein als etwas Problematisches und Negatives. Diese Voreingenommenheit könnte die Forschungsergebnisse unzulässig beeinflussen. Das Programm könnte von Selbstbestimmungs-Gegnern missbraucht werden, eine Einschränkung der Suizidhilfe durch die Hintertür der Wissenschaft anzumahnen, obwohl Bundesrat, eidgenössische Räte und der Regierungsrat des Kantons Zürich dies abgelehnt haben.
Die Leitung wird zudem nicht von einem unabhängigen Forscher präsidiert, sondern vom aus Deutschland stammenden Moraltheologen Markus Zimmermann-Acklin, der verschiedene Körperschaften mit Eigeninteressen am Lebensende vertritt und als katholischer Theologe bei nicht wenigen Lebensendthemen (Selbstbestimmung, Suizidhilfe, Leidensverkürzung) nicht neutral respektive voreingenommen ist.
Hinter dieses Forschungsprogramm sind Fragezeichen zu setzen. Nun sind der Bundesrat und die politische Aufsicht über den Nationalfonds gefordert.
Das NFP 67 muss die Suizidhilfe in der Schweiz erforschen, ohne sich auf die Daten der einzigen Organisationen abstützen zu können, die sie seit 30 Jahren tatsächlich leisten. Ob die Resultate damit überhaupt relevant sein werden, ist fraglich.
Folgende Unterlagen wurden der Presse abgegeben (PDF):
Medien-Unterlagen auf Deutsch
Dossie de press en français
Kritik am NFP 67 - ein paar Aspekte
Referat von Ludwig A. Minelli
Einfache Anfrage Andreas Gross
21. Januar 2013
Bei der Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar.2013 verlor die schwarz-gelbe Koalition aus CDU und FDP die Mehrheit an die SPD und die Grünen. Kurz vor der Wahl hatte eine Gruppierung «Freie Bürger Niedersachsens» in einer flächendeckenden Anzeigenkampagne dazu aufgerufen, die verlorene Liberalität der FDP bei der Wahlentscheidung zu berücksichtigen und ihr eine Auszeit zu verschaffen. In den Annoncen wurde der FDP einerseits die Reduktion der Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gaststättengewerbe als Belohnung für eine bescheidene Spende des Mövenpick-Inhabers von Finck, anderseits der aus dem FDP-Bundesministerium für Justiz stam- mende Gesetzesentwurf gegen Beratung zu Sterbehilfe vorgeworfen. Die Angaben über die Wählerwanderung zeigen nun, dass sich 42‘000 Wähler von der FDP abgewendet haben: 20‘000 Wähler gingen zur SPD, 9‘000 zu den Grünen, 5‘000 zur Piratenpartei, 1‘000 zur Linken und 7'000 zu Anderen. Das entspricht 1,2 % der gesam- ten Wähler in Niedersachsen. Man darf annehmen, dass diese Anzeigenkampagne – erstmals auch mit dem Thema «Sterbehilfe» – mit wahlentscheidend war.
Anzeigenkampagne und Grafik zur Wählerwanderung (PDF)
1. November 2012
Die Vereinigung der Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) hat beim renommierten Forschungsinstitut ISOPUBLIC eine umfangreichere Arbeit in Auftrag gegeben, mit welcher in zwölf europäischen Staaten die Haltung der Bevölkerung zu Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende untersucht wurde.
Webseite der SMLA
Meinungsumfrage-Ergebnisse (PDF)
11. Oktober 2012
Die Regierung des Kantons Zürich hat aufgrund einer entsprechenden Anfrage aus dem Kantonsparlament entschieden, was auf Bundesebene durch Bundesrat, Nationalrat und Ständerat schon entschieden wurde: dass der Erlass einer Regelung für die organi- sierte Suizidhilfe nicht angezeigt ist.
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates (PDF)
27. September 2012
Das Schweizer Parlament hat mit überwältigender Mehrheit die Forderung nach einem Gesetz abgelehnt, wonach eine staatliche Aufsicht über sogenannte Sterbehilfegesell- schaften eingerichtet werden solle. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, um Missbräuche zu vermeiden.
Im Nationalrat (Volksvertretung) ist diese Gesetzes-Forderung am 26. September 2012 mit 163 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden.
Der Ständerat (Kammer der Kantone) hat bereits am 21. Dezember 2011 analog entschieden; dort sogar ohne Abstimmung, weil kein Mitglied des Ständerates einen Antrag auf Zustimmung gestellt hatte.
Die Gesetzes-Forderung ist auch von der Regierung mit dem Argument abgelehnt worden, die bestehende Gesetzgebung sei vollkommen ausreichend.
Die Forderung nach einem Aufsichtsgesetz war von einem CVP-Ständerat aus dem Kanton Uri, aber auch von den Kantonsparlamenten des Aargaus sowie von Baselland aufgestellt worden.
Die entsprechenden Debatten, das Abstimmungsergebnis im Nationalrat sowie die zugrunde liegenden Kommissionsberichte können unter folgenden Links nachgelesen werden:
Bericht der Rechtskommission des Ständerates vom 20. Oktober 2011
Bericht der Rechtskommission des Nationalrates vom 30. März 2012
Behandlung im Ständerat am 21. Dezember 2011
Behandlung im Nationalrat am 26. September 2012 (Wortprotokoll)
Abstimmungsprotokoll Nationalrat vom 26. September 2012 (PDF)
7. September 2012
Auszeichnung für Rolf Sigg
Rolf Sigg, Mitgründer von Exit (Deutsche Schweiz) und EX International, erhielt den diesjährigen Publikums-Prix Courage-Preis. Der 95jährige Sigg setzt sich seit 30 Jahren für selbstbestimmtes Sterben ein und half rund 500 Menschen, ihr Leiden zu beenden – trotz aller Widerstände, Anfeindungen in der Presse, Verhaftungen in Deutschland und Verlust seines Pfarramtes in Grenchen.
Beitrag von Rolf Sigg auf dem Videoportal Youtube (Link)
Wir meinen: das Schweizer Publikum hat nach der Zürcher Abstimmung vom 15. Mai 2011 einmal mehr seine Haltung gezeigt, dass Freiheit zur Selbstbestimmung am Lebensende ein wertvolles Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt, und für das unsere Bürgerinnen und Bürger auch tatkräftig einstehen.
Dazu der Publizist Andres Büchi: «Jemanden auf dessen eigenen Wunsch von ausweg- losem Leiden zu erlösen, ist etwas zutiefst Menschliches. Und doch braucht solches Handeln Mut, weil Rolf Sigg als Pfarrer dafür ein Tabu in seinen eigenen Reihen brechen musste. Weil jede Sterbehilfe immer als Eingriff gegen das Leben, gegen Gott gesehen werden kann.»
Dignitas gratuliert Rolf Sigg herzlich zu dieser grossartigen Anerkennung!
17. August 2012
«Soll eine erweiterte Straffreiheit bei Sterbehilfe gelten?» 82,4 % JA
Standpunkte von Ludwig A. Minelli und Beate Merk in der Bayerischen Staatszeitung vom 10. August 2012 und Meinung der Öffentlichkeit in Antwort auf eine entsprechende Umfrage. Resultat: Merk gegen Minelli 18:82 (PDF)
14. August 2012
Behörden greifen rücksichtslos und widerrechtlich in eine DIGNITAS-Freitodbegleitung ein und ver- frachten eine bewusstlose, kranke Frau ins Spital Uster, wo sie kurz darauf verstirbt.
DIGNITAS-Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster (PDF)
4. Juni 2012
Vernunft verlangt nach Überprüfung einer Koalitionsvereinbarung
CDU/CSU und FDP in Deutschland haben nach der letzten Bundestagswahl im Jahre 2007 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die «gewerbsmässige Vermittlung von Gele- genheiten zur Selbsttötung» unter Strafe zu stellen.
Im Koalitionsausschuss Mitte März 2012 wurde diese Absicht bekräftigt, worauf im Bun- desjustizministerium ein erster Referentenentwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz erarbeitet worden ist. Der Entwurf ging dann an die Länder-Justizminister sowie andere Kreise zur Stellungnahme. DIGNITAS-Deutschland hat selbstverständlich ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht. Innerhalb der Bundesregierung wurde der Entwurf noch nicht abgestimmt.
Referentenentwurf (PDF)
Stellungnahme von DIGNITAS-Deutschland (PDF)
In dieser Stellungnahme wird gezeigt, dass es in der Bundesrepublik nirgends eine «gewerbsmässige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» gibt – bemerkens- werterweise ist auch die Begründung zum Referentenentwurf nicht in der Lage, einen sol- chen Nachweis zu führen.
DIGNITAS-Deutschland weist dabei darauf hin, dass es an jeglicher seriöser Rechts- tatsachenforschung mangelt und stellt die Frage, ob die liberale FDP sich tatsächlich als «Sancho Pansa»-Knappe einiger CDU/CSU-Ritter, die als Don Quijotes gegen imaginäre Windmühlen zu kämpfen entschlossen sind, andienen solle.
Es ist zu hoffen, dass auf der Ebene der Bundesregierung eines grossen Landes doch noch Vernunft die Oberhand gewinnt; Koalitionsvereinbarungen werden meist in grosser Eile und ohne grosse vorherige Abklärungen getroffen. Da muss es noch möglich sein, von einem Vorhaben, das sich als Kampf gegen ein nicht existentes Phantom entpuppt, Abstand zu nehmen. Umso mehr, wenn man sieht, welche finanziellen Interessen von jener Lobby vertreten werden, die «haltet den Dieb!» schreit.
3. Juni 2012
Bis zum 30. September 2012 findet im Augustinermuseum in Freiburg i. Brsg. die Grosse Landesausstellung Baden-Württemberg 2012 statt, organisiert vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg, mit dem Motto:
Liebe Deinen Nachbarn Beziehungsgeschichten im Dreiländereck
Unter dem Thema Nachbarschaftsbeziehung und dem Freiheitsgefälle und Freiheits- tourismus zwischen den drei Ländern wird auch der Aspekt, dass ein Baden-Württem- berger in die Schweiz zu einer Freitodbegleitung reist dargestellt; zu hören ist auch ein Interview mit dem Dignitas-Mitglied Jutta V.
Siehe auch: Katalog zur Ausstellung, Seiten 40 - 41, «Der Nachbar als Gastgeber»
Augustinermuseum Städtische Museen Freiburg Augustinerplatz, 79098 Freiburg i. Brsg. www.freiburg.de/museen (Link)
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr, bis 30. September 2012
Weitere Informationen online unter: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1243991/index.html (Link) http://www.hdgbw.de/liebe-deinen-nachbarn (Link)
23. Januar 2012 / 1. Mai 2012
Im Schottischen Parlament hat Parlamentsmitglied Margo MacDonald einen Gesetzes- vorschlag zur Regelung des assistierten Suizids, die «Assisted Suicide (Scotland) Bill», eingebracht. Das Gesetz soll urteilsfähigen Erwachsenen mit zum Tode führender Erkrankung oder Leiden ermöglichen, eine Freitodbegleitung zu verlangen und gewisse Schritte von Dritten entkriminalisieren, um entsprechende Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Bis zum 30. April 2012 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.
Der Gesetzesvorschlag enthält Elemente aus der Praxis der Durchführung von Frei- todbegleitungen in der Schweiz sowie dem Gesetz für einen Tod in Würde, dem «Death with Dignity Act» des US-Staates Oregon.
Internetseite des Schottischen Parlaments mit Vernehmlassungsdokument, auf Englisch (Link)
Allgemeine Informationen über das Schottische Parlament, auf Deutsch (Link)
Eingabe von DIGNITAS zur Vernehmlassung, auf Englisch (PDF)
11. April 2012
Das Etikett «Bioethik» ist meist Tarnwort für den Versuch der Einflussnahme kirchlich gesinnter Kreise auf die Entwicklung des Rechts.
Am 11. und 12. Mai 2012 findet an der Universität Luzern eine Tagung der «Schweiz- erischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie» unter dem Titel «Ethik und Recht in der Bioethik» statt, organisiert vom Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Rechts- und Staatsphilosophie, Prof. Dr. phil. Paolo Becchi, der gleichzeitig im Vorstand dieser Vereinigung sitzt.
Die Tagung befasst sich mit drei Teilgebieten des angekündigten Themas, nämlich «Bioethische Probleme am Lebensanfang», «Bioethische Probleme während des Lebens» und «Bioethische Probleme am Lebensende».
Im Prospekt zur Tagung führt Prof. Becchi folgendes aus:
«Ziel der auf zwei Tage geplanten Tagung ist die Diskussion und Vertiefung mehrerer Teilbereiche innerhalb der Rechts- und Bioethik. Zu diesem Zweck werden international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen dieser Tagung referieren und diskutieren. Wir werden Themen behandeln, die sowohl für den Beginn wie das Ende des Lebens von hoher Bedeutung sind; etwa die Präimplan- tationsdiagnostik und die Sterbehilfe. Von besonderem Interesse werden auch die Ausführungen zum Thema Hirntod und Organtransplantation sein. Da die Diskussion kontrovers ist, haben wir für die Themen jeweils zwei Referentinnen oder Referenten mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Auffassungen eingeladen, um die Pluralität der Meinungen zu gewährleisten und die weitere Forschung anzuregen.» (Auszeichnungen durch DIGNITAS)
Betrachtet man dazu die Ankündigung der beiden Referenten zum Thema «Bioethische Probleme am Lebensende», zeigt sich sofort, dass deren Auswahl jedenfalls im Gegensatz zu den oben hervorgehobenen Prinzipien befindet: Sowohl Prof. Dr. Brigitte Tag (Universität Zürich) als auch PD Dr. Markus Zimmermann (Universität Freiburg i.Ue.) sind zwei Gegner jeglicher Sterbehilfe, und zwar in erster Linie zufolge ihrer persönlichen, religiös-dogmatischen Position, und es fehlt ihnen diesbezüglich jegliche internationale Anerkennung als Wissenschafter.
Deshalb hat der Generalsekretär von DIGNITAS, Ludwig A. Minelli, am 7. April 2012 an den Organisator dieser Tagung, Prof. Paolo Becchi, einen Offenen Brief gerichtet.
Offener Brief von Ludwig A. Minelli an Prof. Paolo Becchi (PDF)
5. Januar 2012
In England veröffentlichte die «Commission on Assisted Dying» einen Bericht zu Handen der Regierung, über die Frage einer Gesetzesänderung zur Legalisierung der Sterbehilfe
Webseite der Kommission, auf Englisch (Link)
Bericht von DIGNITAS zu Handen der Kommission, auf Englisch (PDF)
Abschliessender Bericht der Kommission, auf Englisch (Link)
16. November 2011
Der Kanton Zürich stellt die finanzielle Unterstützung des Hospiz Zürich Lighthouse ein. Ein Rückschritt in der Palliative Care.
Brief des Hospiz Lighthouse (pdf)
20. Juli 2011
«Wir haben viel gelacht»
Die Schwiegermutter hat sich für den Freitod in der Schweiz entschieden. Ich darf sie begleiten.
Ein Erlebnisbericht von Lea Renate Söhner (PDF)
29. Juni 2011
DIGNITAS ist erfreut über den Bundesratsbeschluss und fordert wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe
Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» nimmt vom Beschluss des Bundesrates, auf eine zusätzliche bundesrechtliche Regelung der organisierten Freitodbegleitung zu verzichten, mit Befriedigung Kenntnis. Unter der Leitung von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga scheint somit im Eidg. Justiz- und Polizeidepartement – im Gegensatz zur Situation unter ihrer Vorgängerin im Amt – wieder Vernunft Oberhand erlangt zu haben. Gleichzeitig stellt DIGNITAS fest, dass seitdem organisierte Suizidhilfe in der Schweiz ermöglicht wird, also seit etwa 1985, es praktisch nie Missbräuche gegeben hat. Nach wie vor im Argen liegt jedoch in der Schweiz die Suizidversuchs-Prophylaxe: Obschon der Bundesrat im Juni 2002 durch das Postulat Hans Widmer (SP, Luzern) aufgefordert worden ist, Wirksames gegen die bis zu 67’000 jährlichen Suizidversuche in der Schweiz zu unternehmen (von denen bis zu 65'660 scheitern, aber bis zu 2,4 Milliarden Franken Kosten und Auslagen verursachen), hat sich der Bundesrat in dieser Hinsicht bislang lediglich mit einem 41 Seiten umfassenden Bericht des Bundesamts für Gesundheit zu Wort gemeldet. Es darf nicht länger einfach achselzuckend hingenommen werden, dass jährlich bis zu 67'000 Menschen in der Schweiz – das entspricht etwa der Bevölkerungszahl der Städte Luzern oder St. Gallen oder einem Drittel des Kantons Basel-Stadt (!) – versuchen, sich das Leben zu nehmen. DIGNITAS ist bereit, an einem nationalen Programm zur Verringerung der Zahl der Suizidversuche aktiv mitzuarbeiten.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2011 (Link)
Video: Medienkonferenz des Bundesrates vom 29. Juni 2011 (Link)
Informationen des Bundesamtes für Gesundheit zur Suizidprävention (Link)
10. Juni 2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Freitodhilfe gegen Deutschland für zulässig
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat mit Entscheid vom 31. Mai 2011 eine Beschwerde gegen Deutschland für zulässig erklärt, in welcher es um den Anspruch auf begleiteten Freitod in Deutschland geht. Der Witwer einer hoch querschnittgelähmten Frau, die ständig künstlich beatmet werden musste, hatte sich darüber beschwert, die Bundesrepublik Deutschland habe sich geweigert, ihr das not- wendige Medikament für eine Freitodbegleitung in Deutschland zur Verfügung zu stellen, damit sie für ihren Freitod nicht in die Schweiz reisen müsse. Damit sei auch sein Familienleben nicht respektiert worden, weil er deshalb gezwungen gewesen sei, seine Frau für ihren Freitod in die Schweiz zu fahren, anstatt diesen am Wohnort durchführen zu können. Überdies hätten das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverfassungsgericht sich geweigert, seine diesbezüglichen Kla- gen zu behandeln, wodurch sein Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden sei.
Der Strassburger Menschenrechtsgerichtshof hat gefunden, der Fall werfe schwer wie- gende sachliche und rechtliche Fragen auf, die eingehend geprüft zu werden verdienten.
Dignitas ist an dem Verfahren als «dritte Partei» beteiligt. Mit einem Urteil in der Sache selbst ist erfahrungsgemäss in einigen Monaten zu rechnen.
Die Entscheidung des Gerichtshofs, auf Englisch (Link)
10. Juni 2011
Im Berliner Tagesspiegel hat Ludwig A. Minelli in einem Meinungsartikel am Freitag, 10. Juni 2011, dargelegt, dass der Beschluss des Bundesärztetages in Kiel, Ärztinnen und Ärzten jegliche Beihilfe zu einem Freitod von Patientinnen oder Patienten zu verbieten, sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechts- konvention verstösst. Landesärztekammern, die öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, müssten dieses höhere Recht beachten und dürften demzufolge dieses Verbot nicht in ihre für Ärztinnen und Ärzte verbindlichen Berufsregeln aufnehmen. Sollte dies dennoch geschehen, wird den Betroffenen geraten, dies gerichtlich anzufechten.
Der Suizidhilfe-Beschluss des Ärztetages verletzt das Grundgesetz (Link)
16. Mai 2011
DIGNITAS dankt den Zürcher Stimmberechtigten und fordert endlich eine wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe
Der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» dankt im Namen aller Menschen, die heute und in Zukunft Hilfe benötigen, den Zürcher Stimmberechtigten für ihre eindeutige und liberale Haltung zu Fragen der Sterbehilfe, wie sie in den beiden Abstimmungsresultaten vom 15. Mai 2011 zum Ausdruck gekommen ist. Gleichzeitig mahnt DIGNITAS die Behörden von Bund und Kantonen, endlich dort dem Schutz menschlichen Lebens Aufmerksamkeit zu schenken, wo dieses in aussergewöhnlich grossem Ausmasse gefährdet ist.
Der Bundesrat hat schon 2002 dargelegt, die Zahl der Suizidversuche in der Schweiz liege jährlich bei bis zu 67'000 [Fussnote 1] (was in der Grössenordnung der Bevölkerung einer Stadt wie Luzern oder St. Gallen oder eines Drittels des Kantons Basel-Stadt entspricht!). Die Zahl der Suizidversuche sei somit etwa fünfzigmal grösser als die Zahl der festgestellten Suizide. Trotz eines im Juni 2002 von Nationalrat Hans Widmer (SP, LU) eingereichten Postulates [Fussnote 2] hat der Bundesrat bisher jedoch nichts unternommen, um endlich eine wirksame Suizidversuchs-Prophylaxe zu schaffen. Stattdessen ist seit 2002 sowohl seitens des Bundesrates als auch seitens zahlreicher Medien das Thema der gerechtfertigten und durch Organisationen sorgfältig begleiteten Freitode in Verkennung der wirklichen Haltung der grossen Mehrheit der Bevölkerung zumeist unsachlich hochgespielt und verzerrt dargestellt worden.
DIGNITAS hält es für dringend geboten, die bisherigen Anstrengungen zur Vermeidung von unbedachten Suiziden (Suizidprophylaxe) endlich durch eine wohl durchdachte Politik zur Vermeidung von Suizidversuchen (Suizidversuchs-Prophylaxe) zu ergänzen.
[1] Antwort des Bundesrates vom 9. Januar 2002 auf die Einfache Anfrage Andreas Gross betreffend Suizide und Suizidversuche (Link)
[2] Postulat Widmer betr. Suizidprävention vom 13. Juni 2002 (Link)
Abstimmungsresultate gemäss dem Statistischen Amt des Kantons Zürich (PDF)
Ein Blick in die Medien (Links):
Neue Zürcher Zeitung: Absage an die Moralisten
Schweizer Fernsehen DRS, Schweiz aktuell (ab der 8. Minute des Beitrags)
Tages Anzeiger: «Die Sektenbrüder wurden weggefegt»
Ärzte Zeitung: Bürger in Zürich lehnen Stopp der Sterbehilfe ab
Radio Vatikan: Kardinal kritisiert Sterbehilfe-Entscheidung
Zürcher Oberländer: Deutliche Abfuhr für Sterbehilfe-Initiativen
frei denken: Klares Bekenntnis zur Sterbehilfe muss Vorgabe für EJPD sein
Blick: Weiterhin Sterbehilfe im Kanton Zürich
Schweizer Fernsehen DRS, Tagesschau: Interview mit Ludwig A. Minelli
tsr info.ch: Les Zurichois refusent de limiter l'aide au suicide
Der Tagesspiegel: Abstimmung über Sterbehilfe in der Schweiz
Vedic Views on World News: Swiss say no to euthanasia restrictions
Neue Zürcher Zeitung: Klares Signal nach Bern
Freidenker-Vereinigung der Schweiz: Stopp dem religiösen Fundamentalismus
Schweizer Fernsehen DRS: Ein Signal nach Bundesbern
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