Information für Medienschaffende

DIGNITAS wird oft gebeten, zum Thema Sterbehilfe, wie auch zu aktuellen Geschehnissen rund um die Tätigkeit von DIGNITAS selbst, Stellung zu nehmen. DIGNITAS tut dies normalerweise nur in Ausnahmefällen – aus folgenden Gründen:

  • Interviews, Teilnahme an Fernsehsendungen, Stellungnahmen, usw. sind meist sehr zeitaufwändig. DIGNITAS ist jedoch eine kleine Organisation und verfügt nur über bescheidene personelle und finanzielle Ressourcen. Die Energie von DIGNITAS ist primär für die Bedürfnisse seiner Mitglieder und der vielen Anfragenden in Not reserviert. Diese ist die oberste Priorität für DIGNITAS – alles Andere muss hinten anstehen.
  • Viele Anfragen beziehen sich auf allgemeine Informationen – welche jedoch problemlos auf unserer Internetseite www.dignitas.ch abrufbar sind.
  • Oft werden Zahlen gewünscht, z.B. wie viele Personen aus diesem oder jenem Land eine Freitodbegleitung in Anspruch genommen hätten, usw. Solche Anfragen beantworten wir generell nicht, denn 1.) hat DIGNITAS Wichtigeres zu tun, als ständig Statistik-Zahlenmaterial zu sammeln, und 2.) ist es letztlich irrelevant, ob 20, 19 oder 21 Personen aus diesem oder jenem Land zu DIGNITAS gereist sind: jede Person, die ihre heimische Umgebung verlassen und in ein anderes Land reisen muss, um das Recht auf Selbstbestimmung in Fragen des Lebensendes ausüben zu können, ist letztlich eine zu viel.
  • Oft erfolgen Anfragen als Reaktion auf Berichte in anderen Mediengefässen. Viel Reaktion anstatt Aktion ist die Folge: man bittet DIGNITAS um eine kurze Stellungnahme, meist mit viel zu kurzen Deadlines. Dies erlaubt jedoch nicht, auf das komplexe Thema von Suizid, dessen Prävention und dessen Begleitung vertieft einzugehen.
  • Viele Berichte werden reisserisch gestaltet, oder die Arbeit von DIGNITAS wird auf die Freitodbegleitung, «das Sterben» reduziert. Diese sensationslüsterne Art, über Menschen in Krisensituationen und ihre Suizidabsichten zu berichten, entbehrt jeglichen Respekts für den Menschen und sein Leiden. Es geht da nur noch um Effekthascherei anstatt Aufklärung der Öffentlichkeit. Der Zürcher Ordinarius für Soziologie und Kommunikationswissenschaft, Kurt Imhof, erklärt diese neue Lage in den Medien so: «...Wir haben es mit zwei gerade in jüngerer Zeit notorisch bekannten Akteuren der Empörungsbewirtschaftung zu tun, den Medien und Teilen des politischen Personals, die den Medienpopulismus mit einem politischen Populismus ergänzen. Beides zusammen reicht, um gewaltigen Unsinn zu produzieren... Dazwischen werden die Fakten zurechtgehämmert. Was dabei rauskommt, geht stramm in Richtung Fiktion...» (NZZ, 8.12.2007). Er spricht gar von einer «Pulverisierung aller Objektivitätsnormen» durch die Zusammenarbeit von Medien mit politischen Populisten, die sich Medienhypes zunutze machen.
  • Viele Medienschaffende scheinen aus Termin- und ökonomischem Druck heraus weder Zeit noch Interesse aufzubringen, eine gründliche Recherche zum komplexen Thema der Suizidprävention und Suizidbeihilfe durchzuführen. Stattdessen werden aus dem Kontext herausgelöste Fragen gestellt und Halbwahrheiten verbreitet, die dann beim Leser ein verzerrtes Bild entstehen lassen.

DIGNITAS ist generell nur dann bereit, mit Hintergrund­informationen beizutragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Anfrage hat einen klar abgesteckten Rahmen, ein Konzept, die Informationen auf www.dignitas.ch wurden bereits eingehend gelesen sowie eine gründliche Recherche durchgeführt;
  • es muss genügend Raum vorhanden sein, um alle Aspekte der Arbeit von DIGNITAS aufzuzeigen;
  • auf jegliche tendenziöse, reisserische und die Wahrheit verzerrende Aufmachung wird verzichtet.

Den sich seuchenartig ausbreitenden «Mc-Journalismus», der dem komplexen Thema in keiner Weise gerecht wird, lehnt DIGNITAS ab, und kooperiert deshalb mit einigen Verlagshäusern und Journalisten grundsätzlich nicht mehr.

 

Lesen Sie auch den Leitfaden für Medienschaffende von IPSILON - Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz:

www.ipsilon.ch/uploads/media/Mediaguidelines_Print_d.pdf

 

 

Aus einem Leserbrief aus Deutschland:

«Es ist traurig, dass in unserem so hoch entwickelten Land, mit Selbstbestimmungs­recht, Menschen sich zu Tode hungern müssen, um aus dem unerträglich gewordenen Leben zu scheiden. Menschen wird ein selbstbestimmtes Sterben in Würde verweigert, in der Tiermedizin nicht. Warum eigentlich?»

 

Vision von DIGNITAS

Es wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass es Inhalt und Ziel von DIGNITAS sei, möglichst viele Menschen dazu zu bringen, in die Schweiz zu reisen und eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen.

DIGNITAS ist jedoch froh um jedes Mitglied, jeden Patienten, der diesen Weg nicht beschreitet, sondern im Gegenteil noch eine Behandlung versucht und Alternativen nutzt, wie z.B. jene der Palliativmedizin – jegliche für den Betroffenen gangbare Alternative und alles, was zum Leben hin führt und nicht zu dessen Beendigung.

Wenn jedoch der Patient entscheidet, dass das Leben für ihn nicht mehr lebenswert erscheint, dass er nicht mehr die Lebensqualität hat, die er sich wünscht, dann steht DIGNITAS zur Verfügung, damit diesem Menschen ein schmerzfreier und risikoloser Freitod ermöglicht werden kann. Dazu braucht es selbstverständlich entsprechende Vorbereitung. Die alte Mär, dass jemand einfach so in die Schweiz reisen könne, um eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen zu können, ist schlicht Unsinn.

Ein jeder soll offen und ohne Angst, in eine Psychiatrie zwangseingewiesen zu werden, über seine Suizidabsichten und seine Gründe sprechen können. DIGNITAS will, dass eine tabufreie und authentische Atmosphäre geschaffen wird: nur wer den Freitod nicht per se als schlecht darstellt, sondern den Menschen in seiner Situation und mit seinen Suizidabsichten respektiert, schafft Raum für Beratung für Alternativen zum Leben hin.

Die Vision von DIGNITAS ist, dass es eines Tages DIGNITAS schlicht nicht mehr braucht. Weil die Dienstleistungen in den ganz normalen Pflege- und Spitalalltag eingebettet sind und die Entscheidung des Patienten über Behandlung, Abbruch der lebens­erhaltenden Massnahmen, Freitodbegleitung, usw. respektiert und entsprechend sowohl im Spital, Pflegeheim wie auch zu Hause ermöglicht werden. Und weil dann jeder Patient über seine Suizidabsichten offen sprechen kann, ohne Gefahr zu laufen, umgehend in eine Psychiatrie eingewiesen zu werden.

 

Aktive Sterbehilfe

Weder DIGNITAS noch die anderen drei bekannten in der Schweiz tätigen Organisationen (EXIT-ADMD, EXIT (Deutsche Schweiz) und EX-International) bieten aktive Sterbehilfe an. Vor allem in Deutschland wird die Freitodbegleitung immer wieder als aktive Sterbehilfe dargestellt. Wenn sogar die deutsche Bundes­kanzlerin Angela Merkel von aktiver Sterbehilfe im Zusammenhang mit der Arbeit von DIGNITAS spricht, so muss man sich fragen, ob sie – und andere, die gleiche Töne anschlagen – sich überhaupt informiert hat, was DIGNITAS tut, und ob da nicht eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit verfolgt wird, um Angst zu schüren und Aufruhr zu generieren.

Bei Arthur Schopenhauer steht zu lesen: «So stark demnach ist die Gewalt früh eingeprägter religiöser Dogmen, dass sie das Gewissen und zuletzt alles Mitleid und alle Menschlichkeit zu ersticken vermag.»

Freitodhilfe, aktive Sterbehilfe und Euthanasie sind jedoch nicht dasselbe. Hier eine Klarstellung der Begriffe:

Direkte aktive Sterbehilfe: darunter wird die gezielte Tötung eines schwer kranken, leidenden Menschen verstanden, um ihm weitere Schmerzen zu ersparen. Dabei wird unterschieden in:

a) direkte aktive Sterbehilfe auf Verlangen: der Sterbewillige fordert Dritte auf, sein Leben zu beenden, z.B. durch Injektion eines letalen Medikaments. Diese Tötung auf Verlangen ist in der Schweiz verboten - jedoch in Belgien, Holland und Luxemburg unter eng umschriebenen Bedingungen durch Ärzte erlaubt.

b) direkte aktive Sterbehilfe ohne ausdrückliches Verlangen: diese ist generell verboten.

Indirekte aktive Sterbehilfe: dem Patienten werden Medikamente zur Linderung von Leiden verabreicht, die als unbeabsichtigte, aber nicht vermeidbare Neben­wirkung die Lebensdauer vermindern bzw. den Eintritt des Todes beschleunigen können. Beispiel: Palliative Behandlung von Krebspatienten im Endstadium. Diese Form der Sterbehilfe ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, gilt grundsätzlich aber als erlaubt und wird weltweit praktiziert.

Passive Sterbehilfe («sterben lassen»): Verzicht auf Ergreifung von lebenser­hal­tenden und -verlängernden Therapien, Abbruch von Behandlungen, Nahrungs- und Flüssigkeits-Verzicht. Sie ist legal.

Sterbebegleitung: auch als «Hilfe beim Sterben» bezeichnet. Umfasst jede medi­zinische Unterstützung und mitmenschliche Betreuung von Sterbenden, soweit kei­ne lebens-verkürzende Wirkung vorliegt. Der Sterbende wird nicht alleine ge­las­sen, sondern begleitet; es ist jemand bei ihm.

Beihilfe zur Selbsttötung: im Gegensatz zur Sterbehilfe liegt bei der Suizidhilfe die Tatherrschaft über das Geschehen bei der sterbewilligen Person. Der Patient entscheidet über sein Lebensende selbst und führt den letzten Akt auch selbst aus. In der Schweiz ist diese Beihilfe erlaubt, solange keine selbstsüchtigen Be­weg­gründe im Spiel sind (Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Freitodbegleitung: Mischung aus Elementen der Beihilfe zur Selbst­tötung und der Sterbebegleitung; sie entspricht am ehesten, was den Mitgliedern von Or­ga­ni­sationen wie DIGNITAS, EXIT, etc. ermöglicht wird. Der Sterbe­willige nimmt ei­nen gut vorbereiteten, wohl überlegten Suizid vor – wird dabei aber nicht al­lei­ne gelassen, sondern betreut und begleitet, möglichst immer in Anwesenheit von Fa­milie und Freunden, wo immer möglich bei ihm zuhause.

Euthanasie: aus dem Griechischen stammend, für «guter, leichter, richtiger, schö­ner Tod», haften diesem Begriff Bedeutungen an, welche von der Sterbe­hilfe, über die Einschläferung von Tieren bis hin zu den Gräueltaten zur Zeit des Nationalsozialismus reichen. Da zuwenig präzise, soll dieser Begriff nicht im Zusammenhang mit der Freitodhilfe verwendet werden.

Selbstmord: dieses Wort soll nicht benutzt werden, da der Wortbestandteil «Mord» impliziert, dass jemand gewaltsam durch Dritte, und zwar aus verfabscheuungswürdigen Motiven, ums Leben kommt. Wir sprechen von Suizid, Selbsttötung oder Freitod – das ist präziser und korrekter.

Sterbetourismus: Dieses Unwort ist eine Beleidigung sowohl für Sterbende wie auch für Touristen und soll nicht verwendet werden. Kein Sterbewilliger kommt in die Schweiz als Tourist, also im Sinne einer Urlaubsreise, um die Schönheiten des Gastlandes zu geniessen, sondern weil ihm die Rechtslage seiner Heimat keine andere Wahl lässt. Genausowenig kommt ein Tourist in die Schweiz, um zu sterben!

 

Hilfe ohne Grenzen

Warum hilft DIGNITAS auch Personen im Ausland? Kann es sein, dass z.B. EXIT deshalb kaum in den Medien Erwähnung findet, weil man sich dort auf Hilfe an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beschränkt und damit das grenzüber­schreitende Element wegfällt?

Dazu eine simple Frage: was ist denn der Unterschied zwischen einem metastasierenden Pankreas-Karzinom eines Menschen, der in Kreuzlingen am Bodensee auf Schweizer Seite wohnt, und demselben Leiden von jemandem, der ein paar hundert Meter weiter, auf der anderen Seite des Rheins, in Konstanz, Deutschland, lebt? Wäre es nicht menschenverachtend, dem einen zu sagen: ja, Ihnen helfen wir – und den anderen abzulehnen, im Wissen darum, dass die Rechtslage seines Landes ihm keine Möglichkeit auf ein würdiges selbstbestimmtes Lebensende gibt? Leiden und Krankheit interessieren sich reichlich wenig für Staats­angehörigkeit, Grenzen, Geschlecht, Alter, sozialer Status, Religion oder Wohnsitz!

 

Die Entscheidung über den eigenen Tod

«Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Art. 8 Ziff. 1 EMRK gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln».

Dieser Satz ist eindeutig der Kernsatz des bedeutsamen Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 3. November 2006, das sich mit dem Recht auf den selbst bestimmten Tod befasst. Zudem hat das Bundesgericht in seinem Urteil ausdrücklich erklärt:

«Das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Art. 8 Ziff. 1 EMRK sichert dem Individuum einen Freiraum zu, in dem es seine Persönlichkeit entwickeln und verwirklichen kann; es soll unter Ausschluss des Staates im Rahmen der privaten Sphäre über die eigene Person und die Gestaltung des Lebens verfügen können».

Nimmt man diese höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die Europäische Menschenrechts-Konvention ernst, so wird ersichtlich, dass jegliche Bevor­mundung des urteilsfähigen Menschen in Bezug auf seinen Wunsch, seinem Leben ein Ende zu setzen, nicht zu rechtfertigen ist. Menschenrechte sind aber eben in aller Regel Minderheitsrechte: sie müssen konstant erkämpft werden. Auch dies ist Teil der Arbeit von DIGNITAS

 

Gift

Immer wieder wird behauptet, DIGNITAS verwende bei der Freitodbegleitung ein Gift. Natrium-Pentobarbital (NaP) ist jedoch kein Gift sondern ein Betäubungsmittel, welches in der Schweiz gegen ärztliches Rezept erhältlich ist. Es wird in wenig Wasser aufgelöst und dann getrunken. In der von DIGNITAS und anderen Schweizer Organisationen verwendeten Dosierung schläft der Patient innerhalb weniger Minuten ein und fällt in ein tiefes Koma. Nach etwa einer halben Stunde setzt dann die Atmung aus.

 

Das Argument der «slippery slope»

Gelegentlich wird argumentiert, eine Liberalisierung im Bereich der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende führe zu mehr Sterbefällen; es wird gar behauptet, Patienten – insbesondere Betagte in Heimen – könnten zum «Abgang» fast genötigt werden. Diese Angstmacherei wird vor allem von jenen verbreitet, die absichtlich oder aus Unverständnis nicht zwischen aktiver Sterbehilfe und einer Freitodbegleitung unterscheiden können oder wollen.

Solange die Entscheidung und die Tatherrschaft in der Hand des jeweiligen Menschen selbst liegt, entsprechende Vorbereitung – wozu auch das Sich-Verabschieden von Nahestehenden, usw., gehört – stattfindet, gibt es im Gegenteil keine Zunahme, sondern eine Abnahme der Suizidzahlen. Der Grund hierfür ist einfach: die Schaffung einer echten Alternative zum Leidensweg, welche die Verantwortung für das eigene Leben nicht in die Hände von Medizinern und Amtspersonen abgibt, sondern bei der betroffenen Person selbst belässt, ermöglicht dem Menschen neue Perspektiven.

Auf den ersten Blick mag denn verwundern, dass von all den DIGNITAS-Mitgliedern, welche ein Gesuch um Vorbereitung einer Freitodbegleitung eingereicht und hierfür die grundsätzliche Zusage eines Schweizer Arztes bekommen haben, nur etwa. 13 % diese Option schliesslich überhaupt in Anspruch nehmen. Genauer betrachtet ist es jedoch die logische Konsequenz der echten Alternative.

Viele Kranke sehen nur zwei Möglichkeiten: entweder das Leiden bis zum natürlichen Ende auszuhalten, oder aber einen Suizid selbst zu versuchen – mit dem hohen Risiko zu scheitern und  gesundheitlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in noch schlechterer Verfassung zu enden. Beide Wege sind für sie nicht gangbar. In dieser Situation gibt ihnen die Möglichkeit einer Freitodbegleitung, – alleine schon die Zusage, sie könnten, müssten aber nicht –, die Option des Notausgangs für den Fall dass das Leiden wirklich nicht mehr zu ertragen ist, eine gewisse Sicherheit, ein Stück Freiheit, den letzten Lebensabschnitt besser zu ertragen.

 

Kommerzialisierung und Bereicherungsabsicht

Immer wieder sprechen Medienschaffende, Politiker und Religionsvertreter im Zusammenhang mit der Arbeit von DIGNITAS von Kommerzialisierung des Todes. Wenn DIGNITAS tatsächlich soviel Geld verdienen würde, wie immer wieder kolportiert wird, so würde nach nunmehr über zehnjährigem Bestehen der Organisation DIGNITAS längst über eine grosse Villa, eine Klinik, viele Ärzte und Anwälte verfügen, und die Mitarbeiter würden alle mit teuren Autos protzen.

Eine Bereicherung der Mitarbeiter ist aufgrund der Statuten von DIGNITAS nicht möglich: Artikel 10 bestimmt, dass Überschüsse in den Ausbau der Dienstleistungen zu investieren sind, insbesondere den Ausbau von Massnahmen zur Verhinderung von risikoreichen Suizidversuchen und zur Verminderung der Anzahl der Suiziden. Zudem schiebt Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches einen weiteren, rechtlichen, Riegel vor.

Wenn von Kommerzialisierung des Todes gesprochen wird, so sollte wohl eher ein Blick auf die heutige Medizin geworfen werden: Immer wieder kontaktieren uns Patienten und deren Angehörige, weil entgegen deren Wunsch noch eine Chemotherapie, noch eine Operation, noch eine lebensverlängernde Massnahme beinahe zwangsweise angeordnet wird.

Wer keine verbindliche Patientenverfügung und Angehörige oder Freunde hat, die helfen, den persönlichen Wunsch nach einem Ende des Leidens durchzusetzen, sieht sich da oft fast schutzlos ausgeliefert.

Kaum jemand scheint kritisch zu hinterfragen, welche Kosten dem Gesundheits­system aus der manchmal ab absurdum geführten medizinischen Behandlung entstehen. Dasselbe gilt für die enormen Kosten, welche durch die vielen gescheiterten Suizid-versuche entstehen, wie eine Studie von Peter Holenstein zeigt (PDF).

Schliesslich sehen die Statuten von Dignitas in Art. 9, Abs. 6 vor, dass Mitgliedern die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, die Beiträge reduziert oder gar erlassen werden können, was regelmässig geschieht.

 

Mangelnde Transparenz bei Legaten und Spenden ?

Das Steueramt kennt die Zahlen von DIGNITAS. DIGNITAS profitiert nur sehr selten von Legaten; in den fast 13 Jahren seit der Vereinsgründung hat DIGNITAS weniger als 5000 Schweizer Franken an Legaten erhalten. Das Haus, in dem die Freitodbegleitungen stattfinden, konnte DIGNITAS dank seiner Mitglieder kaufen: diese haben dafür 400'000 Schweizer Franken an Darlehen und 350'000 Schweizer Franken an Mitgliederbeiträgen beigetragen. Die Differenz zum Kaufpreis hat der Gründer von DIGNITAS - Ludwig A. Minelli - persönlich finanziert. Das Vermögen von Ludwig A. Minelli stammt ausschliesslich aus Familienerbschaft.

Vor einiger Zeit wurde der Vorwurf erhoben, es wäre ein erheblicher finanzieller Zustupf eines Mitglieds nicht verbucht worden. Zwei Staatsanwälte des Kantons Zürichs, welche dies aufgrund von falschen Medienberichten überprüfen wollten, wurde ganz selbstverständlich Zugang zur Buchhaltung gewährt, und sie konnten sich vergewissern, dass dieser Vorwurf falsch war und dass sämtliche Eingänge korrekt verbucht worden sind.

DIGNITAS arbeitet mit einer Treuhandfirma zusammen, so dass die Bücher von DIGNITAS geprüft und Abschlüsse nach den modernen Buchhaltungs-Standards erstellt werden können.

Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Transparenz ist DIGNITAS aber ein privater Verein. Es besteht keine Pflicht zur Offenlegung der Finanzen, genausowenig wie bei Wahlkampfspenden an politische Parteien.

 

Qualifikation der Mitarbeiter

DIGNITAS baut auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hoher Empathie-Fähigkeit, mit Charakter, mit Respekt für den Menschen und dessen Willen. Solche «Soft-Factors» lassen sich weder an einer Schule erlernen noch mit Diplomen und Titeln belegen. Nur wer sich mit Fragen über Leben und Tod auseinandergesetzt hat, die Tatsache der eigenen Vergänglichkeit selbst nicht verdrängt, sondern als unabänderlichen Bestandteil des eigenen Lebens akzeptiert sowie mit beiden Füssen auf dem Boden steht, kann beitragen, der Tabuisierung von Fragen rund ums Lebensende menschlich zu begegnen. Bei DIGNITAS sind Einzel- und Gruppen-Supervision, Teamsitzungen und der Austausch mit den kooperierenden Ärzten ein konstanter Fortbildungsprozess und Bestandteil der Aufrechterhaltung der Psychohygiene aller Mitwirkenden.

 

 
 

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