Patientenverfügung

Viele Menschen fürchten sich davor, in einem hoffnungslosen Zustand oder ohne Bewusstsein in einem Spital an Maschinen angeschlossen und während langer Zeit künstlich am Leben gehalten zu werden. Sie fürchten sich vor sinnlosen Operationen und wirkungslosen pharmazeutischen Therapien. Sie möchten den Jahren mehr Leben, nicht dem Leben mehr Jahre geben.

Gegen diese Hilflosigkeit und Ausgeliefertheit an die High-Tech-Medizin gibt es nur ein probates Mittel: Eine rechtlich durchsetzbare Patientenverfügung. Dazu gehört einerseits ein verbindlicher, unmissverständlicher Text, der von erfahrenen Spezialisten verfasst ist, andererseits aber auch eine effiziente Organisation wie DIGNITAS, welche dafür sorgen kann, dass die Patientenverfügung – notfalls auch gegen Widerstand – durchgesetzt werden kann.

Im Hinblick auf die Phase ihres Sterbens verschafft DIGNITAS den Mitgliedern für die Dauer ihrer Mitgliedschaft eine rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärzten, Ärztinnen und dem Pflegepersonal in Krankenhäusern respektiert werden muss und zu deren Durchsetzung DIGNITAS Mitgliedern, wo notwendig, direkte Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt.

Die DIGNITAS-Patientenverfügung  ist vom Schweizer Gesundheitsmagazin «Gesund-heitstipp» in dessen Juni-Ausgabe 2005 an erster Stelle stehend als «Sehr gut» bewertet worden. Ihr Text kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden. Man beachte jedoch, dass eine Patientenverfügung immer auch bei einer besonderen Institution hinterlegt sein sollte, die im Notfall einschreiten kann, sobald sie von Angehörigen oder Freunden alarmiert wird. Für DIGNITAS-Mitglieder übernimmt DIGNITAS diese Aufbewahrung und das Einschreiten; DIGNITAS-Mitglieder erhalten die erforderliche Anzahl von verkleinerten Fotokopien der Verfügung, die man an Angehörige und Freunde, aber auch den Arzt und die Krankenkasse abgeben kann und die man auch stets auf sich tragen sollte.

 

Der Wortlaut der DIGNITAS-Patientenverfügung

 

Die Bewertung durch den «Gesundheitstipp» Juni 2005

 

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