Mitgliedschaft

Mitglied bei DIGNITAS können grundsätzlich alle volljährigen Personen werden, auch wenn sie nicht in der Schweiz wohnen und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass DIGNITAS seinen Mitgliedern aus rechtlichen Gründen nur auf Schweizer Staatsgebiet die angebotenen Hilfestellungen leisten kann.

Die Mitglieder haben Anspruch auf eine in der Schweiz rechtlich wirksame Patientenverfügung, auf Sterbebegleitung sowie auf Hilfe bei einem freigewählten Tod. Ausserdem haben sie Anspruch auf Beratung im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins, wenn es um ihre Menschenwürde im Leben und im Sterben geht. DIGNITAS legt grossen Wert darauf, seinen Mitgliedern Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung zu stellen, denen Menschlichkeit viel bedeutet. Die Devise «Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» ist ein Versprechen.

Für den Beitritt zu DIGNITAS muss lediglich die Beitrittserklärung ausgefüllt und DIGNITAS zugesandt werden. DIGNITAS bestätigt mit einem Brief die Aufnahme als Mitglied und sendet das Formular «Patientenverfügung». Mit diesem Brief erhält das Mitglied auch eine Rechnung und die Hinweise, wie die Eintrittsgebühr und der Mitgliederbeitrag zu bezahlen ist. Das Mitglied füllt die Patientenverfügung aus und sendet das Original an DIGNITAS zurück. DIGNITAS registriert und archiviert das Original und sendet die erforderliche Anzahl Fotokopien an das Mitglied. Damit ist der Vorgang der Aufnahme als Mitglied von DIGNITAS perfekt.

Mitgliedschaft für Personen mit Wohnsitz in Deutschland

Am 26. September 2005 wurde auf deutsche Initiative der Verein «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.», abgekürzt: «DIGNITAS-Deutschland» gegründet, ein in Hannover eingetragener Verein deutschen Rechts. Er bezweckt, auf dem Wege der Rechtsfortentwicklung in Deutschland die Möglichkeit zu schaffen, dass Menschen, die ihr Leben aus zureichenden Gründen beenden möchten, dies in ihrer eigenen Wohnung gefahrlos und begleitet tun können.

Auf Grund einer Vereinbarung zwischen DIGNITAS in der Schweiz und DIGNITAS­-Deutschland haben Mitglieder von DIGNITAS-Deutschland einen Anspruch darauf, auch von der Schweiz aus beraten zu werden und Hilfe zu erhalten, wie wenn sie in der Schweiz Mitglied wären. Ein Anspruch auf Vereinszugehörigkeit besteht laut Statuten beider Vereine nicht.

DIGNITAS nimmt keine in Deutschland wohnhaften Personen mehr als Direktmitglieder auf.

 

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft bei DIGNITAS-Deutschland
 
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