Kanton Zürich: Die Kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ist zustande gekommen
21. November 2023
Am 1. November 2023 reichten VertreterInnen des Initiativkomitees, dem auch DIGNITAS angehört, die innert kürzester Zeit gesammelten rund 13’000 Unterschriften zur Unterstützung der Kantonalen Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ein. Nötig gewesen wären 6’000.
Die Initiative verlangt, dass schwer kranke und leidende Menschen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, dafür in ihrem Domizil (Altersheim oder Pflegeinstitution) bleiben können und dass dieses Recht auch gesetzlich verankert wird.
Auslöser der Volksinitiative war ein (äusserst knapper) Entscheid des Zürcher Kantonsrats vom 31. Oktober 2022. Dieser hatte entschieden, dass nur Heime mit einem öffentlich-rechtlichen Leistungsauftrag verpflichtet sind, Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Damit wurde der bisherige, rechtlich untragbare Zustand im Zürcher Gesundheitsgesetz festgeschrieben. Bewohnerinnen und Bewohner von privat geführten Einrichtungen haben weiterhin keine Garantie, dass sie ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende dort wahrnehmen können, wo sie zuhause sind. Wer in einem privaten Heim Suizidhilfe in Anspruch nehmen will, muss also unter Umständen weiterhin das Heim verlassen und eine andere Räumlichkeit suchen.
Dies ist rechtswidrig und verstösst gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Wer öffentliche Gelder bezieht – dazu zählen auch privat geführte Einrichtungen –, ist diesen Rechten ebenfalls verpflichtet. Zudem hat das Bundesgericht bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Rechte des Einzelnen höher zu gewichten sind als die weltanschauliche Auffassung von Trägern der Einrichtung, in denen dieser wohnhaft ist.
Der Zürcher Kantonsrat wird in absehbarer Zeit über die Initiative befinden. Findet diese keine Mehrheit, wird die Vorlage zur Volksabstimmung kommen.
DIGNITAS engagiert sich auch in anderen Kantonen für die Anerkennung des Rechts von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Alters- und Pflegeinstitutionen, ihr Leben selbstbestimmt und fachkundig unterstützt in ihren eigenen vier Wänden beenden zu dürfen, wenn sie dies wünschen. Gesetzlich festgeschrieben ist dieses Recht bisher in wenigen Kantonen.
Mehr Informationen zur Volksinitiative im Kanton Zürich: https://selbstbestimmung-auch-im-heim.ch