Die politische und juristische Arbeit von DIGNITAS – Rückblick 2023

24. Februar 2024


Am Mittwoch, 17. Mai 2023, feierte der Verein DIGNITAS den 25. Jahrestag seiner Gründung. In den 25 Jahren seines Bestehens hat der Verein Zehntausende von Menschen in Fragen bezüglich ihrer Optionen in der selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebensendes beraten und hat bedeutende juristische und politische Erfolge für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende erzielt – in der Schweiz und weltweit[1].

DIGNITAS führte auch im Jubiläumsjahr sein Engagement weiter. Dieses dient insbesondere der internationalen Durchsetzung des vom Schweizerischen Bundesgericht 2006 und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2011 anerkannten Menschenrechts, über Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu entscheiden[2].

Internationales Engagement
2023 stand Frankreich im Fokus. Seit mehreren Jahren setzt sich DIGNITAS auf juristischem Weg gegen das dortige Suizidhilfeverbot ein. Im Frühjahr 2023 reichten 31 in Frankreich wohnhafte Personen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen den französischen Staat ein[3]. Das von einem Pariser Anwalt geführte Verfahren wurde von DIGNITAS initiiert und koordiniert. Erfreulicherweise entschied der EGMR, die Beschwerden der französischen Regierung zuzustellen[4]. Dies bedeutet, dass der EGMR die Beschwerde angenommen hat. Es dürfte allerdings noch einige Zeit verstreichen, bis der EGMR in diesem Fall «A. und andere gegen FRANKREICH» ein Urteil fällt.

Im Rahmen seiner internationalen politischen Arbeit wurde DIGNITAS 2023 eingeladen, sein Wissen und seine Erfahrung an einer Reihe von Debatten und Anhörungen in Parlamentsausschüssen zur Regelung der Selbstbestimmung über das eigene Lebensende einzubringen, unter anderem im Vereinigten Königreich, in Schottland und in Südkorea.

Engagement in der Schweiz
Ein besonderes Augenmerk des Vereins lag 2023 auf der Schweiz, wo in verschiedenen Kantonen der Zugang von Suizidhilfeorganisationen zu Alters- und Pflegeheimen diskutiert wird. In zahlreichen Kantonen entscheiden noch immer die Heimleitungen darüber, obschon eine Ablehnung gegen das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner verstösst. Es darf nicht sein, dass jemand das Heim, also seinen letzten Wohnort, verlassen muss, um diese Wahlfreiheit und dieses Recht in Anspruch nehmen zu können; erst recht nicht, wenn dieses Heim durch staatliche Gelder mitfinanziert wird.

2023 lancierte ein Initiativkomitee, dem auch DIGNITAS angehört, im Kanton Zürich die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»[5]. Die Initiative verlangt, dass schwer kranke und leidende Menschen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, dafür an ihrem Wohnort, der auch ein Altersheim oder eine Pflegeinstitution sein kann, bleiben können und dass dieses Recht auch gesetzlich verankert wird. Innert kürzester Zeit konnten 13’000 Unterschriften gesammelt werden. Nötig gewesen wären 6’000. Der Kantonsrat wird in absehbarer Zeit über die Initiative befinden. Findet diese dort keine Mehrheit, wird die Vorlage zur Volksabstimmung kommen.

Die juristisch-politische Arbeit des Vereins (Gerichtsentscheide, Berichte, Stellungnahmen, etc.) ist auf www.dignitas.ch dokumentiert.

[1]   http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/medienmitteilung-17052023-d.pdf
[2]   EGMR Entscheid vom 20.1.2011 in der Sache Haas gegen die Schweiz 
[3]   http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/medienmitteilung-22052023-d.pdf
[4]   http://www.dignitas.ch/images/stories/pdf/medienmitteilung-25092023-d.pdf
[5]   https://selbstbestimmung-auch-im-heim.ch/