Der Zürcher Kantonsrat weigert sich, die Selbstbestimmung am Lebensende in öffentlichen Pflegeinstitutionen zu gewährleisten
01. November 2022
Bisher haben die Heimleitungen ungeachtet der übergeordneten Gesetzgebung selbst entschieden, ob sie in ihren Räumen Suizidhilfe zulassen wollen oder nicht. Jene, die sie nicht zuliessen, haben dadurch das Recht auf Selbstbestimmung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt. Die Parlamentarische Initiative von Hanspeter Göldi wollte mittels einer Ergänzung im Zürcher Gesundheitsgesetz erreichen, dass die Selbstbestimmung auch am Lebensende in allen kantonalen Alters- und Pflegeheimen, die öffentliche Mittel beziehen, gewährleistet und Suizidhilfe in ihren Räumen zugelassen wird. Eine sehr knappe Mehrheit von 81 gegenüber 80 Stimmen unterstützte einen Änderungsantrag des Präsidenten der Zürcher Ärztevereinigung, Josef Widler von der Mittepartei (früher Christliche Volkspartei CVP). In seinem Antrag steht, dass nur Heime mit einem kommunalen Leistungsauftrag Suizidhilfe dulden müssen, aber alle anderen nicht. Kommunale Leistungsaufträge schränken die Heime einzig dahingehend ein, dass sie keine Gewinne erzielen dürfen. Das kann aber nicht als Kriterium herangezogen werden, ob Suizidhilfe in einem Heim zugelassen sein soll oder nicht. Jede Einrichtung, die eine Dienstleistung erbringt, für die in irgendeiner Form finanzielle Mittel vom Staat fliessen, steht in der Pflicht, die Grundfreiheiten und Menschenrechte zu respektieren.
Medienmitteilung (PDF)
Dignitas-Themendossier zu Alters- und Pflegeheimen